Mit Erlaubnis des Bischofs Rudolf von Scherenberg verpfändet Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) sein Sechtel am Zehnt des Stifts Würzburg in Höpfigheim (Höpfickhaim) für 200 Gulden an Eberhard Geisel von Wertheim (Eberhart Geisel zu Werthaim). Georg von Hardheim übergibt dem Bischof Rudolf von Scherenberg ein Revers, dass er das Sechtel am Zehnt in vier Jahren wieder auslöst. Sollte dies nicht geschehen, soll das Stift das Zehnt an sich nehmen. Eberhard, Wolf und Georg von Hardheim (Eberhart, Wolf vnd Georg von Hartheim) verpfänden mit Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra ihr Sechstel am Zehnt in Höpfigheim an Gute (Güte), die Witwe des Marquard von Düren (Markart von duren) für 500 Gulden und übergeben dem Bischof Lorenz von Scherenberg ein Revers, dass sie das Sechtel des Zehnt in sechs Jahren wieder auslösen. Wenn nicht soll das Sechstel an das Stift zurückfallen.
Die Hutnacher in der Stadt und im Stift Würzburg organisieren sich in einer Bruderschaft. Bischof Rudolf gibt ihnen eine Ordnung. Bischof Lorenz von Bibra verbessert diese Ordnung. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt die Ordnung ebenfalls und gibt den Befehl, sich daran zu halten. Auch Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Ordnung.
Dekan und Kapitel zu Öhringen (Oringaw) haben mit Bewilligung von Bischof Lorenz von Bibra für Graf Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe), den Domherren zu Würzburg eine Bürgschaft für einen Romzug über 80 Gulden gegeben. Sein Vater, Graf Kraft von Hohenlohe (Graue Crafft) übergibt dem Stift zu Öhringen den schallesbrief.
Graf Heinrich von Hohenstein (Graue Hainrich von Hohenstain) fordert wegen seiner Frau Susanne von Bickenbach (Susanne von Bickenbach) 5000 Gulden vom Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra entscheidet unter Schlichtung von Erzbischof Berthold von Mainz (B Bertholden zu Maintz)
Der Bürgermeister und Rat zu Arnstein (Arnstain) streiten mit der Witwe Anna von Hutten (Anelein von Hutten) wegen der Huttischen Leute und Güter in der Arnsteiner Vorstadt Bettendorf (Beteldorf). Sie werden durch Bischof Lorenz von Bibra miteinander vertragen.
Die Ritter Konrad und Ludwig von Hutten (Conrad vnd Ludwig von Hutten) streiten sich mit Kilian und Andreas von Schletten (Kilian vnd Endres von Schletten). Sie werden durch Bischof Lorenz von Bibra gütlich miteinander vertragen.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet, Hunde in das Feld zu führen. Für weitere Informationen verweist Fries auf das Stichwort Hasen.
Der Kirchsatz des Dorfes Hungen geht dem Stift Würzburg zu Lehen. Wilhelm von Braubach (Wilhelm von Braubach) bittet Bischof Lorenz von Bibra darum, diesen an Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) zu zahlen.
Herr Lamprecht von Bibra (Lamprecht von Bibra) verkauft etliche Zinsen, Gülte und anderes in Hollstadt (Holnstat) an Bischof Lorenz von Bibra.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.