Es haben sich die Fürsten, Grafen, Herren und Edelleute darauf geeinigt, dass sie die Pfahlbürger entweder aufnehmen und von Beschwerungen befreien oder ihnen zugestehen, gemäß einer Verhandlung ihr Leben lang frei zu sein. Dort wo die Pfahlbürger als gute Handwerker nützlich sind, werden sie zu den Adeligen geholt und von ihnen gefreit. Dadurch, dass dann andere Bürger und Handwerker verstoßen werden, kommt es zum Streit. Deshalb sind die Pfahlbürger aus dem Reich verbannt.
Niemand soll sich gegen Mitglieder des Heligen Römischen Reiches benutzen lassen oder aber selbst andere Mitglieder missbrauchen.
Es ist verboten auf dem Rennweg oder dem Judenplatz in Würzburg zu spielen.
Der Familie von Rosßberg (Rosberg) wird der Wald verboten.
König Rudolf I. von Habsburg verabschiedet auf der Festung zu Würzburg einen Landfrieden und ein Gesetz, dass alle Pfahlbürger in Ruhe ziehen gelassen und keiner verletzt werden soll und dass er keine Pfahlbürger mehr im Gebiet des Hochstifts haben will.
Kaiser Ludwig der Bayer schlichtet in Frankfurt am Main (Franckfurt am Main) den Streit zwischen den Fürsten, dem Adel und den Städten des Reiches, der sich auf die Pfahlbürger bezieht, zusammen mit dem Kurfürstenrat, indem er die Existenz aller Pfahlbürger im Reich verbietet.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine schriftliche Ordnung. Die Nachtragshand fügt folgende Stichwörter hinzu: Ungeld, Steuermeister, Ratssitzungen, Stadtschreiber, Verkündung und Bezahlung der Bede, Dorfknecht, Geleit, Gefängnis, Verpflegung Gefangener, Verbote zu Auswärtigen, Rüge, Schlachtung, Frevel, Missstände, Verträge, Frevelgraf, Abhalten des Kammergerichts, Schöffen, Hubgericht, Anzahl der Schöffen, Gerichtsschreiber, Klagegeld, Urteilgeld, Verbote, Schöffenrat, Appellation, Windung, Frevel der Dienstboten, Handel, Dorfpflicht, Pflicht der Dienstboten, Spielverbot, Wirtschaften, Annahme von Bürgern, Verbot von Nachtschwärmen, Amtleute, Schmähung
Bischof Lorenz von Bibra erlässt mit der Bewilligung seiner Domherren ein Gebot Rebhühner betreffend. Diese dürfen in der Nähe von Würzburg einen Monat lang nicht gejagt werden.
Bischof Konrad von Thüngen sitzt auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) in voller Zierde und ersucht Kaiser Karl V. unter freiem Himmel um seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Hierauf verleiht Kaiser Karl V. ihm alle Regalien, Lehen, weltlichen Rechte, Mannrechte, Herrschaftsrechte, Lehenschaften, Ehrenrechte, Würden, Zierden und Gerichtsrechte des Hochstifts Würzburg, die Kaiser Friedrich III. zuvor verliehen hatte. Hierfür verpflichtet er sich, den Kaiser und das Reich vor Schaden zu schützen. Zudem leistet er einen Eid, die verliehenen Regalien, Lehen und Lehenschaften rechtschaffen zu führen. Den Männern des Hochstifts und Untertanen des Bischofs sowie den Adeligen und Rittern wird unter Strafandrohung von 100 Mark Lotgulden geboten, Bischof Konrad von Thüngen als geistlichem Fürsten des Reichs, der zugleich als weltlicher Fürst Gericht führen soll, getreu zu folgen.
Bischof Konrad von Bibra schickt Heinrich Truchsess von Wetzhausen (haintzen Truchsessen von wenhausen), Bernhard von Thüngen (Bernharten von Thungen) und Doktor Georg Farner (dorter Georg farnen) als seine Botschafter mit vollen Befugnissen auf den Reichstag zu Speyer (Speier), damit sie die Regalien des Hochstifts empfangen, da er selbst durch rechtliche Angelegenheiten verhindert ist. Kaiser Karl V. kommt seiner Bitte nach und verleiht den Gesandten die gesamten Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Hochstifts, samt den Mannrechten, Lehenschaften, Ehren, Rechten, Würden, Zierden, Gerichtsrechten und Schreinen. Zudem gebietet Kaiser Karl V. allen Männern des Hochstifts und den Untertanen des Bischofs, unabhängig von ihrem jeweiligen Stand und Wesen, als ihren ordentlichen Herren annehmen und ihm gehorsam folgen sollen und gehörig sein sollen. Außerdem befiehlt er ihnen unter Strafandrohung von 60 Mark Lotgulden, das Verhindern der praktischen Umsetzung der geschehenen Verleihung zu unterlassen.