Es folgen die Rechte, Nutzungsrechte und Gefälle des Obermarschalls. (1) Ein Bischof zu Würzburg soll an seinem Hof keinen anderen Marschall haben als den Untermarschall. (2) Wenn ein Fürst zu Würzburg mit dem Heer zu Felde zieht, soll allen Hauptmännern, Amtmännern, Burgmännern, Dienern, Städten, Dörfern und allen zum Heer Gehörigen sagen, dass der Obermarschll das Recht hat alle Streitigkeiten, sei es durch Worte oder Taten, im Heer zu richten oder richten zu lassen. (3) Alle Pferde oder Vieh, die sich hinter dem Haufen befinden und dem Heer nicht folgen, fallen dem Obermarschall zu.
Es werden ehemalige Burgmänner der Burg Irmelshausen aufgezählt: Apel Meisser (apel Meisser), Dietrich Meisser (dietz Meisser), Heinrich von Königshofen (Haintz von Kunigshofen), Eucharius von Königshofen ( Eucharins von Kunigshouen), Johann von der Kere (Hanns von der Kere), die Hellgrafen (die Hellgreuen), Hertnit Kästner (Hertint Kestener), Dietrich Truchsess (dietz Truchsess), Heinrich von Bibra (Haintz von Bibra), Hermann von Hain ( Herman von Hain). Fries verweist auf die Quelle, die noch weitere Burgmänner enthält.
Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Craft von Hohenlohe) und sein Sohn Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Craft sein sun), die auch einen Teil von Kitzingen (kitzingen) besaßen, geloben gegenüber Bischof Otto von Wolfskeel, den Burgfrieden zu wahren. Zudem übergeben sie ihm einen Brief, der besagt, dass sie und ihre Nachkommen auch gegenüber nachfolgenden Bischöfen ihren Anteil und ihre Rechte nicht überschreiten werden.
Bischof Albrecht von Hohenlohe gestattet den Brüdern Albrecht, Gottfried, Friedrich und Heinrich, den Truchsessen von Henneberg (Albrechten, Gotfriden, Fritzen vnd Hainrichen den Trugsessen von Hennenberg), die Errichtung einer Burg oder einer Festung zu Untermaßfeld (Nidermasfeld). Dafür bestätigen die Brüder ihm und allen nachfolgenden Bischöfen zu Würzburg sowie ihren Erben ein ewiges Öffnungsrecht.
Bischof Albrecht von Hohenlohe kauft von Graf Eberhard von Württemberg (Graue Eberharten von Wertenberg) Irmelshausen, das früher Hermanholdshausen genannt wurde, mit dazugehöriger Burg und dem Dorf. Irmelshausen (Jrmeltzhausen) liegt im Amt Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld).
Graf Thomas von Rieneck (Graue Thomas von Rieneck) verwaltet das Schloss Kilianstein ( Kilianstain )auf Befehl von Bischof Gerhard von Schwarzberg ein Jahr lang. Dafür werden ihm 180 Gulden versprochen. Bischof Johann von Egloffstein verspricht diese zu bezahlen am Tag Johannes des Täufers (24. Juni). Dafür wurde ihm und dem Stift das Schloss Kilianstein gegeben.
Kemenaten und ein Kalterhaus mit Kalter am Schloss zu Mellrichstadt (Melrichstat) gelegen, für die Albrecht von der Kere (Albrechten von der Kere) erblich zuständig ist, verkauft er an Bischof Johann von Brunn und das Hochstift Würzburg für 170 Gulden.
Heinrich von Bad Königshofen ( Haintz von Kunigshouen) bittet Bischof Johann von Brunn um die Weitergabe seines Lehens, des Burgutes zu Irmelshausen ( Jrmeltzhausen), an Kaspar IV. von Bibra (Casparen von Bibra).
Bischof Johann von Brunn verleiht Karl Truchsess von Rotenstein (Carln Truchsessen) und seinen Erben ein Burggut zu Mellrichstadt (Melrichstat) erblich.
Ein Gut, ein Hof und andere Güter in Memmelsdorf (Memelsdorf) bekommt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zu Lehen.