Hausen (Hausen) ist ein Dorf im Amt Auersberg (Aursperg). Bischof Hermann von Lobdeburg kauft von Graf Otto von Botenlauben (Ot von Botenlauben) den Zins von 2 Pfund un 6 Schilling.
Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft etliche Zinsen, Gülte und Güter zu Hemmersheim (Hemershaim) von Frau Gisela von Hemmersheim (Geiseln von Hemershaim).
Bischof Johann von Brunn erteilt den Einwohnern von Haßfurt (Hasfurt) die Freiheit, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie unter Schutz und Schirm zu stellen. Sie dürfen ebenfalls jährliche Zinsen von ihnen nehmen. Das Domkapitel bewilligt die Freiheit einige Jahre später.
Johann Hessler (Hanns Hesler) leiht der Stadt Haßfurt (Hasfurt() 1500 Gulden als Gesamtsumme. Dafür bekommt er jährlich 100 Gulden Zinsen. Auch Sulzfeld am Main (Sultzueld am Main() leiht er eine unbekannte Summe Geld. Dafür bekommt er 25 Gulden Zinsen. Die Zinsen und die Verpfändung übergibt er dem Bischof Johann von Grumbach und legt die beiden Orte und die zugehörigen Zinsen in seine Obhut.
Hartung Truchseß zu Wetzhausen (Hartung Trungsess von wetzhen) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1100 Gulden. Dafür erhält er das Schloss zu Haßfurt (Hasfurt) und den Garten bei der oberen Mühle zum lebenslangen Gebrauch. Außerdem darf er im Steigerwald Jagdrechte ausüben. Seine Söhne/Schwiegersöhne/Erben (siehe Kommentarfeld) Karl und Bernhard von Bastheim (Carl vnd Bernhart von Basthaim) sollen nach seinem Tod von der Hauptsumme von 1100 Gulden bis zur vollständigen Ablösung einen jährlichen Zins von 44 Gulden auf Haßfurt erhalten.
Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philip Fuchs zu Sweinshaupten) fordert von Bischof Rudolf von Scherenberg die 1060 Gulden, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg seinem Vater Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Georg Fuchs) schuldete. Bischof Rudolf erkennt dies nicht an. Die beiden werden zu den folgenden Konditionen vertragen: Bischof Rudolf gibt Philipp Fuchs zu Schweinshaupten für diese Forderung 400 Gulden, die im mit einem jährlichen Zins von 20 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) verschrieben werden. Er gibt daraufhin alle Forderungen auf.
Eine Kramlade auf der Greden Zinse der Küsterei zu Haug gibt jährlich 12 Pfennige. Als Bischof Lorenz von Bibra anfängt, die neue Kanzlei zu errichten, lässt er die Lade dort hin bringen. Er gibt der Küsterei einen anderen Zins von 12 Pfennigen und einen Morgen Weingarten zu Haug. Der Dechant und das Kapitel übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Bischof Konrad von Thüngen nimmt 2000 Gulden von den Brüdern Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian Mertin vnd Hanns von Rotenhan) an und verschreibt ihnen im Gegenzug auf Ablösung 100 Gulden jährlichen Zins auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Sie erhalten 2 Jahre später die 2000 Gulden wieder und geben die Hauptverschreibung heraus.
Die Brüder Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian, Mertin vnd Hanns von Rotenhan) leihen Bischof Konrad von Thüngen 500 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen jährlich 25 Gulden Zinsen auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Bischof Konrad gibt Sebastian von Rotenhan allein eine weitere Verschreibung zu den gleichen Konditionen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung des Domkapitels alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen zu Heßdorf (Hesdorff) mit allen ihren Rechten und Lehenschaften und Zu- und Eingehörungen an Otto Wilhelm von Thüngen (Otto Wilhelm von Thungen), dem Amtmann von Trimberg für 11 Schilling Pfennig,