Die Grafen von Castell tragen das Schenkenamt als Mannlehen des Würzburger Bischofs. Fries verweist für die Zugehörungen und die Art, wie das Schenkenamt empfangen wird, sowie die Unterschenken und deren von Castell empfangene Lehen auf die Wörter ambt und schenckenambt.
Jeder Dompropst empfängt das Fährrecht in Eibelstadt (Eivelstat) selbst oder durch einen weltlichen oder geistlichen Adligen als Mannlehen vom Würzburger Bischof, und verleiht es als Afterlehen an Bürgermeister und Rat. Dafür verweist Fries auf sämtliche Lehenbücher (also findt man in allen lehen buchern).
Hans und Albrecht Bocklet (Bocklot) empfangen den Zehnt von Oberthulba (Dorstaw) als hochstiftisches Mannlehen und verpfänden diesen mit Bischof Gerhard von Schwarzburgs Bewilligung für 1000 Pfund Heller an das Kloster Frauenroth (Frawenrod). Falls sie den Zehnten innerhalb von zwei Jahren nicht ablösen können, soll dieses Recht an das Hochstift Würzburg übergehen.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Dornheim (Dornhaim) wieder aus der Pfandschaft von den Erben des Johann von Hohenlohe. Da Bischof Johann aber Geld benötigt, erlaubt er Konrad von Seinsheim (Sainshaim), die Pfandherr über die 1000 Gulden zu werden. Weil er diesem ohnehin 600 Gulden schuldet, verpfändet Bischof Johann das Dorf Dornheim mit allen Bewohnern, Gütern, Nutzungsrechten, Rechten, Zinsen, Seen und allen anderen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Mannlehen für 1600 Gulden in Gold an Konrad von Seinsheim. Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern vor, das Dorf jedes Jahr in Kitzingen (Kitzingen) oder Iphofen (Iphoven) wieder ablzulösen, sofern dies vier Wochen vor Petri Cathedra (22. Februar) angekündigt wird. Falls der zum Dorf Dornheim gehöriger Besitz in fremden Händen sein sollte, haben die von Seinsheim das Recht, diesen wieder an sich zu bringen. Allerdings sollen sie von den Bewohnern und auf den Gütern keine zusätzlichen Forderungen erheben, sondern die bisherigen Abgaben des Hochstifts beibehalten.
Das Hochstift Würzburg besitzt den dritten Teil am Zehnt zu Bergtheim (Berchthaim), den Bischof Johann von Brunn für 700 fl an Georg von Bebenburg (Bebenburg) mit der Bedingung verkauft, dass er diesen Zehnt als Mannlehen tragen muss.
Simon von Stetten (Steten) empfängt etliche Nutzrechte in Künzelsau (Contzelsawe) als Mannlehen vom Comburger Abt Andreas von Triftshausen.
Zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Eberhard von Grumbach (Grunbach) wird folgender Vertrag geschlossen: Das Hochstift darf von den Einwohnern Bergtheims (Berchthaim) eine jährliche Steuer (Bede) zu Maritini über 100 Gulden erheben. Eberhard von Grumbach und seine Erben erhalten das Dorf als Mannlehen.
Stefan Zobel von Gesattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) haben den Getreide- und Weinzehnten in Hohestadt (Hohenstat) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen. Weil die beiden verkaufswillig sind und die Kartäuser ohnehin die Mannschaft und Vogtei über Hohenstadt haben, kaufen diese mit Bischof Lorenz von Bibras Bewilligung die Zehnten. Im Gegenzug verschreiben sie Bischof Lorenz andere Rechte.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die alte Burg zu Heidingsfeld (Haidingsveld) einschließlich des Vorhofs, des Kellers und des Gartens für 200 Gulden an Götz von Berlichingen zu Heidingsfeld ( Berlichingen zu Haidingsveld), dessen Sohn Joachim und deren Erben. 100 Gulden dürfen sie für Baumaßnahmen an der Burg verwenden, die ihnen bei der Ablösung der Pfandsumme zusätzlich bezahlt werden. Eine Nachtragshand ergänzt, dass Bischof Melchior von Zobel Hans Christof von Berlichingen solche Besitzungen als Mannlehen verleiht.
Abt und Konvent zu Tückelhausen besitzen die Vogtei und Mannschaft zu Hohestadt (Hohenstat), während die Vormünder von Stefan Zobel von Gebsattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) dort den Getreide- und Weinzehnt als Mannlehen des Hochstifts Würzburg tragen. Abt und Konvent wollen von den Vormündern die Zehnten kaufen und erlangen dafür das Einverständnis von Bischof Lorenz von Bibra, der daraufhin von ihnen das Recht über die Kriegsfolge sowie das Schutz- und Schirmrecht über das Dorf Hohestadt übernimmt.