Bischof Gebhard von Henneberg befreit das Kloster Langheim (closter Lanckhaim) auf Bitte Hugos von Seßlach (Hugo von Sesslach) von der Abgabe des Zehnten zu Burkardsdorf (Burckartsdorff). Im Gegenzug dafür übergibt Hugo von Sesslach dem Stift eine Hube zu Gräfendorf (Greuesdorf), die er vom Stift wieder als Lehen erhält.
Berthold von Heidingsfeld (Berthold von Haidingsfeld) trägt einige Güter in Gaibach (Geubach) und ein Drittel des Zenhten zu Wadenbrunn (Wartebrunn) als Lehen vom Stift. Bischof Johann von Egloffstein verschreibt dessen Ehefrau Katharina (Catherine) 500 Gulden auf den Gütern und dem Drittel des Zehnten. Nach dem Tod ihres Ehemanns gibt Katharina die 500 Gulden an ihren Schwiegersohn Heinrich Rüdt von Collenberg (Hainrich Rid von Colnberg) mit Einwilligung des Bischofs.
Der Ort Gössenheim (Gösesshaim) fällt unter die Herrschaft der von Bickenbach (Bickenbach) und ist für einige Zeit von der Abgabe des Zehnten befreit. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Zent Karlstadt (Carlstatt Zent), Werneck (Werneck), Karsbach (Carlspach), Bühler (Büler), Gössenheim (Gosseshaim), Sachsenheim (Sachsen), Wernfeld und Kleinwernfeld (bede Wernfeldt) und Adelsberg (Alsperg) an.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Greuenholtz) an Heinrich Fuchs zu Wallburg (der gemelt Fuchs) durch Bischof Johann von Brunn geschieht ohne Wissen des Domkapitels. Dem Stift gehört nämlich zusätzlich das Recht auf den Zehnten, den sogenannten Rodzehnten (Rodzehend), zu Gräfenholz. Damit Heinrich Fuchs zu Wallburg die Einwilligung des Kapitels erhält und auch noch den Zehnten erhält und damit die Leute nicht mehr unter die Gerichtsbarkeit des Stifts fallen, leiht er Bischof Johann von Brunn erneut 200 Gulden. Darüber stellt der Bischof eine Verpfändungsurkunde mit seinem Siegel und dem des Stifts aus. Weil aber das Domkapitel zu diesem Zeitpunnkt gespalten ist und zwei Dechanten hat, hat die Verpfändung eigentlich keine Gültigkeit. Hierfür verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Bischof Johann von Grumbach erhält die Nachricht, dass der Fronhof in Gnötzheim (Gnetzhaim) an Konrad von Rosenberg (Conrad von Rosenberg) verpfändet wird und dass er deshlab bis zur Auslösung von der Abgabe des Zehnten und der Gült befreit ist.
Das Kloster St. Ägidien in Nürnberg kauft den Zehnten eines Hofs und etliche Zinsabgaben zu Iphofen (Iphouen) und lässt dies am Landgericht des Herzogtums Franken von Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft ein Viertel des Zehnten zu Grettstadt (Gretstat) von Jobst von Wenkheim (Jobst von Weinckhaim) für 1000 Gulden.
Nach der Auflösung des Egidienklosters in Nürnberg im Zuge der Reformation nimmt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen und den Zehnten, die das Kloster ursprünglich gekauft hatte, an sich, erhält selbst davon einige Abgaben und verpfändet das Übrige an den Rat. Er zieht diese Güter unter Rechtsverwahrung und stellt sie unter seine Zwangsverwaltung, solange bis das Kloster wiederhergestellt wird.
Die von Rotenhan (Rottenhan) erhalten Zinsen, Gült und ein Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Grevenholtz) von Bischof Konrad von Bibra zu Lehen. Im Tausch dafür geben sie dem Stift ihre Lehen und Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshoven) zurück. Eine weitere Hand merkt an, dass am 10. Mai 1557 der Zehnt zu Gräfenholz an Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) erblich für 600 Gulden verkauft wird.
Bischof Melichior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Einwilligung des Domkapitels den Zehnten im Dorf Herchshaim bei Ochsenfurt (Herchshaim vff dem Ochsenfurter gaw) mit allen Zugehörungen für 2000 Gulden grober Prägung an Johann Zobel von Giebelstadt (Hanns Zobel von Gibelstatt).