Burggraf Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrich von Nurenberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe den Zehnt zu Ipsheim (Jpeshaim) als Mannlehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Walter (Walther), einem Meister aus Gemünden am Main (Gmunden), den Zehnt des Dorfes Kürnach (Kurnach).
Die Stadt und Schloss Kisseck (oder Kiseck), das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) und weitere Gerichtsrechte werden dem Herzog Swantibor von Pommern-Stettin(Hertzog Schwaneberg) und dessen Bruder Bogislaw (Bugslaen) von den Markgrafen von Brandenburg gegeben. Die beiden Brüder verkaufen die oben genannten Besitztümer und Rechte an den Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg für 9000 Gulden.
Die Erben der Landgrafen Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg in Thüringen wurden zu Herzogen von Sachsen ernannt. Was diese in Sachen Zehnt, Gefolgschaft, Geleit, Wildbann, Einträgen zu Königsberg und Unstimmigkeiten im Hochstift Würzburg haben, sowie Verträge und Handlungen sind aufgezeichnet
Bischof Gerhard von Schwarzburg liegt mit den elf Städten seines Hochstifts im Streit und es kommt zum Krieg. Da er kein Geld mehr übrig hat, verkauft er Schloss und Stadt Königsberg, nachdem er acht Tage gewartet hat endgültig für 19600 Gulden an die Brüder Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg (Friedrichen, Wilhelmen, Georgen), die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen sind. Die drei Brüder geben dem Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibarn) eine rückständige Summe von 11000 Gulden, die auf Grund der Lage des Hochstifts an das Gericht ging, und dem Bischof 8600 Gulden. Dadurch bringen sie die Stadt und das Schloss Königsberg an sich. In dem Kauf sind jedoch alle geistlichen und weltlichen Gerichte und Lehen, sowie der Zehnt und andere Rechte, die das Hochstift vor dem Verkauf der Stadt und des Schlosses Königsberg innehielt, nicht mit inbegriffen. Über diese Transaktion geben die drei Brüder dem Bischof eine besiegelte Urkunde. So stand die Stadt Königsberg nicht länger als sechs Jahre unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Ischershausen und das Dorf Linden mitsamt den Nutzungsrechten, der Reute, des Zehntrechtes, den Gefällen und weiteren Zugehörungen an Peter von Reurieth (Peteren von Reuriet). Lorenz Fries schreibt, für die Verpfändung gebe es keinen Quellennachweis. Peter von Reurieth lässt vom Vormund seiner Tochter Margaretha von Reurieth (Margaretha) Ischershausen und Linden an Graf Friedrich I von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg) für 470 Gulden verkaufen. Bischof Johann von Egloffstain bewilligt den Kauf, behält dem Stifft aber die Auslösung des Pfandes vor.
Bischof Johann von Brunn befreit Geißlingen (Geiselhaim) von der Hälfte eines Drittels ihres Zehnts. Dafür übergibt Johann von Seckendorf (Hanns von Seckendorf) seinen Hof mit dem Namen Kieferhof (Kiefenreut) dem Stift und erhält ihn als Mannlehen zurück.
Ruprecht und Günther von der Kere (Ruprecht vnd Gunther von der Kere) bekommen von Bischof Johann von Brunn den Kirschenzehnt von Steinbach (Steinach) und der Schottenau (Schotenaw). Beide liegen innerhalb der Grenzen Würzburgs.
Die Truchsesse von Wetzhausen besitzen die Hälfte des Zehntes von Kerbfeld (Kerfeld) zu Lehen. Truchsess Dietrich (dietz Truchsess) verpfändet diesen an Johann Doln (Hansen Dols) und dessen Erben mit Bewilligung von Bischof Johann von Grumbach für 450 Gulden. Darüber wird ein Revers übergeben, das Pfand ist in acht Jahren auszulösen, oder es wird vom Hochstift ausgelöst.
Cyriacus Hofmann (Ciriacus Hofman) trägt den Zehnt des Dorfes Köhler (Keller) als Mannlehen vom Stift Würzburg und verkauft diesen an Konrad Hertlein (Contzen Hertlein). Bischof Rudolf von Scherenberg versichert Konrads Frau Dorothea (dorothe)110 Gulden dafür. Nach dem Tod Konrads wird der Zehnt an den Kämmerer Erhard Buttener (Erharten Buttener) verliehen. Dieser einigt er sich mit Dorothea Hertlein und verkauft den Zehnt an Bischof Rudolf für 80 Gulden und macht ihn der Witwe ledig.