Das Dorf Astheim (Ostheim das weiler) ist ein Lehen des Hochstifts Würzburg. Dieses verkaufen der Ritter Andreas Truchsess (Endres Truchses ritter), seine Frau Anna Truchsess und deren Tochter Elisabeth Truchsess (anna vnd Eltzabeth sein Hausfraw vnd dochter) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Zudem verkaufen sie dem Bischof ein Haus, das am Kirchhof in Dettelbach (dettelbach) liegt, mehrere Zinsen in der Mark zu Hörblach (Hurblach) sowie einen Wald. Insgesamt erhalten sie hierfür 2300 Gulden.
Bischof Johann von Brunn stellt Johann Otter (Hansen Otterer) als seinen Otterfänger an. Er gibt ihm einen offenen Befehl, dass die Amtsmänner ihm und seinen Hunden Atzung gewähren sollen.
Bischof Johann von Brunn übereignet dem Orden der Kartäuser zu Astheim (Osthaim) zwei Drittel des Zehnts zu Dürrfeld (durfelt) und einen halben Hof zu Prosselsheim (prassoltzheim), der bisher ein Lehen des Hochstifts Würzburg war. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim) erhält vom Bischof dafür einen Hof zu Wiesenbronn (Wisenbrune), der bei Stephansberg (Steffansberg) liegt, zu Lehen. Fries gibt außerdem an, wo Informationen zu finden sind, wie Erkinger von Seinsheim den Hof bei Wiesenbronn aufgibt und wo ein Revers von ihm verwahrt wird.
Die Laien des Klosters Astheim sind von der Reissteuer befreit. Für Kriegszüge außerhalb des Landes sollen sie pro 61 Personen acht davon zur Verfügung schicken, so wie es andere auch tun. Zudem muss die Landsteuer entrichtet werden.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt auf Bitte Erkingers von Seinsheim (Erckinger), Sigmunds von Schwarzenberg und Johanns von Schwarzenberg (Sigmund des elter vnd Johanns sein gau hern zu Schwartzenberg), in Absprache mit seinem Domkapitel, dem Kloster Astheim unwiderruflich seinen Schutz und Schirm. Die Handhabung geht fogllich an das Hochstift Würzburg über. Zudem sollen die Kartäuser zu Astheim mit ihren Untergebenen weder mit einer geistlichen Steuer, noch mit Diensten, noch mit Atzung über die Land- und Reichssteuer hinaus belastet werden.
Der Anteil des Jodokus von Wenkheim (Jobsten von Wenkhaim) am Zehnt zu Bayerhof kommt an das Hochstift Würzburg.
Der Schultheiß, die Dorfmeister und die gesamte Gemeinde von Ostheim (osthaim) und Goßmannsdorf (Gosmansdorff) im Amt Bramberg (ambt braunberg) zahlen Bischof Lorenz von Bibra zehn Jahre lang 100 Gulden an Weihnachten, um ihm die Atzung, das Lager und den Frondienste abzukaufen. Davon ausgenommen sind Atzung und Lager von Rittern, Amtmännern und Gesandten des Bischofs sowie der Weingarten bei Altenberg (altenberg) und das Ausbringen der Reben. Der Vertrag soll zehn Jahre gelten.
Wolf Fuchs zu Haßfurt (wolf Fuchs zu Schweinshaubten) verkauft Wilhelm VI. von Bibra (wilhelmen von Bibra) mit Zustimmung von Bischof Lorenz von Bibra fünf Güter zu Ottendorf (Ottendorff) und ein Drittel des Zehnts zu Bayerhof (Baiern), im Amt Haßfurt (ambte Hasfurth) mit allen Zugehörungen sowie den Nutzungsrechten. Dies bestätigt Johann von Bibra (Hans von Bibra), der Erbe von Wilhelm VI. von Bibra, Bischof Konrad von Thüngen schriftlich.
Bischof Konrad von Thüngen stellt Peter Fischer (petter fischern) als seinen Otterfänger zu Ostheim (Osthaim) an. Er übergibt ihm einen offenen Befehlbrief, dass die Amtsmänner und Klöster, von denen das Hochstift Würzburg Atzung erhält, diese ebenfalls Peter Fischer gewähren sollen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt übernimmt in Absprache mit seinem Domkapitel neben anderen auch folgende Schulden des Klosters Astheim (Carthausen Osthaim): 86 Gulden jährlich auf die Kammergefälle für insgesamt 1850 Gulden. Das entspricht einem Goldgulden für je 16 Batzen. Dies hatte zuvor der Abt des Klosters Münsterschwarzach, Nikolaus I. von Gleißenberg (abt zu Schwartzach), zur Verzinsung inne. In diesem Zusammenhang kaufte zuvor bereits Bischof Konrad von Bibra den Zehnt zu Dettelbach (detelbach), zu Schwarzach am Main (Schwartzach) und zu Bibergau (Bibergaw) vom selben Abt für das Hochstift Würzburg.