Das Schloss Kilianstein auf dem Richelberg, der auch Reußenberg (Richelberg itzt der Reussenberg) genannt wird, steht rechtmäßig dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Gerhard von Schwarzburg setzt Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten), den Ritter Reinhard Vogt (Reinharten vogt) und Friedrich von Hutten (fritzen von Hutten) als Burgherren über Schloss Kilianstein ein und leiht ihnen 2000 Gulden. Von diesen sollen sie 1000 Gulden in den Ausbau der Burg investieren und ihm diesen in Form einer Rechnung vorlegen. Hiervon sollen Bischof Gerhard von Schwarzburg und seine Nachfolger von je 20 Gulden einen zur Gült erhalten. Dieser Vorgang wird schrifllich bestätigt.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Graf Thomas von Rieneck (Graf Thomass von Rineck) und seiner Ehefrau Katharina von Rieneck (Catharina seine hausfrawen) 2000 Gulden, die er mit 150 Gulden jährlich zu Cathedra Petri verzinst. Im Gegenzug erhalten diese die Bede zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung. Dieses Geschäft wird in Absprache mit dem Domkapitel getätigt.
Peter Haberkorn (petter Haberkern) leiht Bischof Johann von Brunn wiederum Geld. Die Gesamtsumme beläuft sich nun auf 1766 Gulden und drei Pfund Heller. Diese Summe verzinst Bischof Johann von Brunn erneut und händigt ihm die bisherige Verschreibung aus. Diese umfasst nun Personen, die für die Schulden des Bischofs haften, Burgen sowie die zwei Dörfer Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thüngersheim), auf Widerlösung.
Zu seinen Lebzeiten leiht sich Bischof Johann von Brunn 73 Rheinische Gulden von Johann Eberhard, der auch Weidner genannt wird (Hansen Eberharten weidner gnant). Hierfür verschreibt er diesem die Bede, den Zoll und das Ungeld des Hochstifts Würzburg zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim) auf Widerlösung. Nach Johann Eberhards Tod muss seine nun verwitwete Ehefrau seine Güter gemäß eines Gerichtsurteils des Landgerichts seinem Bruder übereignen. Sie bittet Bischof Gottfried Schenk von Limpurg daher, die bisherige Verschreibung auf den Bruder und dessen Erben zu übertragen. Der Bischof bestätigt dies in der Form eines Briefs an die betroffenen Dörfer.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 5000 Goldgulden von Philipp Voit von Rieneck (philipsen voiten dem eltren) und seiner Ehefrau Anna Voit von Rieneck (anna gebawe Truchsessen seiner Hausfrawen), um das Amt Rothenfels (ambt Rottenfels) ablösen zu können. Hierfür verschreibt er ihnen Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Brackenfeld). Im folgenden Jahr zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg bereits 2000 Gulden der Hauptsumme zurück und löst damit die verschriebenen Dörfer ab. Um die restlichen 3000 Gulden zu begleichen, verschreibt er Voit von Rieneck 75 Gulden jährlichen Zins auf Retzbach (Retzbach) und 65 Gulden jährlichen Zins auf Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung, die jeweils am Martinstag zu entrichten sind.
Der Propst, der Dechant und der Konvent des Klosters Triefenstein (Closters zu Triffenstein) übereignen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg die Vogtei, das Gericht, die Einwohner, die Zinsen, die Gülte, seien sie besucht oder unbesucht, den Schaftrieb und die Atzung zu Rettersheim (Rettersheim), Unterwittbach (vnternwidbach) und Wiebelbach (wibelbach). Hierfür befreit der Bischof sie von ihren Pflichten.
Bischof Lorenz von Bibra zahlt Philipp Voit von Rieneck (philips voit) 1400 Gulden der Hauptsumme über 3000 Gulden zurück und löst so das Dorf Thüngersheim (Thungersheim) ab. Eine neue Verschreibung über die ausstehenden 1600 Gulden beinhaltet einen Zins von 80 Gulden jährlich auf Retzbach (Retzbach), der abgelöst werden kann.
Johann Henkel, der auch Kleiner Hans genannt wird (hans henckel clein hans gnan), besitzt, durch Erbe, eine Hof zu Riedenberg (Rieperg), den er auch bewirtschaftet. Martin von der Kere (her martin von der khers) verkauft seine jährliche Gült, die er von diesem erhält, testamentarisch für 80 Rheinische Gulden an den Bischof Lorenz von Bibra. Diese Gült umfasst jährlich vier Malter Korn, vier Malter Hafer und zwei Fastnachtshühner.
Konrad von Hutten (Conraden von Hutten) kauft von Johann von Wiesenthau (hansen von wisenthaw) den Zehnt zu Reuchelheim (Reuchleben) und löst ihn damit ab.
Margaretha Reumann, die Wites Jakob Reumanns (Reumanin Margaretha Jacob Reumanns verlassene witwe) besitzt zu Theilheim (Thell) zwei Morgen Weingärten. Von diesen liegt einer am Schlossweg, der andere jedoch am Fuchssteig. Bischof Konrad von Thüngen lässt durch seinen Rat einen Tauschvertrag aufsetzen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass diese zwei Morgen zinsfrei sein und dem Bischof unterstellt werden sollen. Der andere Teil am Fuchssteig in Richtung der Stadt Würzburg (stat wurtz) soll im Besitz von Margaretha Reumann verbleiben. Ebenso soll ihr Erbzins zu St. Burkard auf diese Güter erhalten bleiben, der die vier Morgen des Hochstifts und die zwei Morgen am Fuchssteig einschließt. Hierzu gehören ein Fleck Weingarten an der Leiste gelegen, der an die Gärten des Johann Fuchs von Bimbach (hausen fuchsen) und des Wenzel Ziegel (wendel zigels) angrenzt und Teil des Vorzinses ist und mit weiteren zwei Morgen Weingärten und zwei Eimern Wein begütert und zu Lehen getragen werden sollen. Als Erstattung für dieses Tauschgeschäft erhalten Margaretha Reumann und ihre Erben zwei Morgen Weingärten am Berglein, die ehemals Baptist Schiffmann (Baptist Schifmans) gehörten. Zudem werden 17 Gulden an den Deutschen Orden verpfändet.