Im Landgerichtsbuch finden sich Eintragungen, wie den Verurteilten und Geächteten ihr Landrecht genommen wird und wie man sie ausweist und verbannt, außerdem wie sie sich wieder aus Bann und Acht lösen und ihr Landrecht wieder erhalten.
Ulrich von Aufseß (Auffsas) muss wegen seiner spruche gegen das Hochstift Würzburg 600 Gulden zahlen.
Wenn ein geistlicher Richter ein rechtmäßiges Urteil fällt, aber er das Urteil nicht vollstrecken kann, weil sich der Verurteilte dem entzieht, darf er den weltlichen Adel um Hilfe bei der Vollstreckung des Urteils bitten. Dieses Vorgehen wird als brachium seculare ("der weltliche Arm") oder auch als Invocare brachium ("den Arm anrufen") bezeichnet.
Ein weltlicher Richter darf den geistlichen Stand um Hilfe bitten, wenn ein vom weltlichen Gericht Verurteilter sich der Vollstreckung entzieht, indem er beispielsweise in einen anderen Jurisdiktionsbereich flieht.
(40) Wer aufgrund seines Ungehorsams verurteilt wird, soll nicht wieder freigelassen werden. Diese Person hat sich dann mit dem Grafen oder seinem Zentgrafen gerichtet.
König Heinrich [VII.] ordnet an, dass Personen, welche geächtet oder wegen Landfriedensbruch verurteilt sind, in den Reichstädten keine Aufnahme finden sollen. Kaiser Friedrich II. bestätigt diese Urkunde ein Jahr später.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Das Landgericht soll mit Rittern besetzt sein und nach der Reform gehandhabt werden. Niemandem soll der Zugang zum Gericht verwehrt werden. Es sei denn, er wurde rechtlich verwiesen, ist kein Einwohner des Gebiets, Flüchtling oder Vertriebener. Geistliche Richter und das Geistliche Gericht dürfen nichts verbieten oder jemanden verbannen und haben nach der Reform zu handeln. Der Bischof stellt den Grafen, Herren, Rittern und Knechten frei, ihre Mannlehen sowie vom Bischof und Stift erhaltene Pfandschaften unter sich, ihren Frauen und Töchtern aufzuteilen. Möchte eine Person ihre Lehen weitergeben oder verkaufen, so muss dies bewilligt und anerkannt werden. Kommt es bei Streitigkeiten zu keiner Einigung, so muss diese Angelegenheit vom Westfälischen Gericht entschieden werden. Dies gilt ebenfalls, wenn den Beteiligten Ehre und Recht versagt wurde.Übertreter des Rechts dürfen an Leib und Gut bestraft werden und haben kein Recht auf Geleit und Frieden. Zudem kann es zu Einschränkungen der persönlichen Freiheiten kommen. Den Knechten ist es untersagt im Hochstift Würzburg zu plündern. Kommt es dennoch zu Plünderungen wird auch ihnen das Recht auf Geleit untersagt, selbst wenn es nach anderen Ansichten gerechtfertigt war. Der geschlossene Vertrag ist auf ewig gültig und nicht zu missbrauchen. Der Bischof, sein Domkapitel, die Grafen, Herren und Ritter, welche der Kirche Würzburgs angehören, schwören diesen Vertrag einzuhalten. Der Vertrag wird vom Bischof und seinem Domkapitel besiegelt.
Es soll die Bestätigung von Übergaben und andere Verträge vor dem Landgericht zu Würzburg (wirtzburg) bedacht werden, denn diese ergehen ohne die Einrede der Beklagten. Dies ist widerrechtlich, denn es soll die Einrede des Anderen zuerst angehört werden.
Hans Senglein (Senglein), ein Bürger von Lauda (Lauden), beteiligt sich am Bauernkrieg von 1525. Nach dem Ende der Erhebung wird er deswegen verurteilt und flieht aus Lauda. Bischof Konrad von Thüngen zieht daraufhin dessen Güter ein und gibt den Großteil davon an seinen Getreuen Georg Wollenschläger (Wollenschlager Fuchs genant).
Thomas Bommer (Bommer) wird wegen eines Raubs in Willanzheim (Wilandsheim) ins Gefängnis des Domkapitels gebracht. Anschließend wird er auf die Festung Marienberg gebracht und dort enthauptet.