Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Wermerichshausen (Hannsen von Werberghausen) und Eberhard Schreiber (Eberharten Schreiberen) 837 Gulden, 346 Pfund Haller und vier Groschen in würzburger Währung. Dafür verpfändet er ihnen und ihren Erben den Teil des Hochstifts Würzburg am Ungeld zu Münnerstadt (Mürichstat). Sie erhalten jährlich ein Zehntel davon als Zins, bis die Hauptsumme abbezahlt ist.
Die Küchenmeister verpflichten sich dazu, Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) für 4160 Gulden amtlich zu verwalten sowie ihren anderen Schuldbrief herauszugeben, falls Bischof Gerhard von Schwarzburg ihnen eine Verschreibung mit 24 Bürgen zustellt.
Johann von Münster (Hannsen von Munster) hat Schulden bei Bischof Johann von Egloffstein und wird aufgefordert, diese zurückzuzahlen. Er muss die Schulden auf die Hälfte des Hauses und Hofs der Kellerei Münnerstadt (Kelnerei Münrichstat) versichern und dem Bischof ein Zehntel der Einnahmen abgeben, bis die 300 Gulden abbezahlt sind.
Die Schulden, die Bischof Johann von Egloffstein bei Peter von Brunn (Petern von Brun) hat, steigen, sodass der Bischof ihm diese auf ein Drittel des Amts Münnerstadt (ambts Munrichstat) und ein Drittel des gesamten Zehnts der Stadt verpfändet.
Konrad von Hutten aus Trimberg (Contzen von Huten zu Trimperg) schuldet Bischof Johann von Brunn 2260 Gulden. Für die Zahlung verweist Konrad auf die Stadt und Bürger von Münnerstadt (Münrichstat). Sie sollen in den ersten drei Jahren 1800 Gulden und im vierten Jahr 460 Gulden zahlen.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann und Lorenz von Stein (Hannsen vnd Lorentzen vom Stain) 1000 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich zu Epiphanias 80 Gulden Zins auf der Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Graf Michael von Wertheim (Micheln zu Werthaim) schuldet Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihm die Stadt Münnerstadt (Münrichstat), welche die Schulden in sechs Jahren bezahlen soll. Darüber gibt er ihm einen Heißbrief an den Bürgermeister und Rat der Stadt.
Die Brüder Simon, Berchtold, Erasmus und Valentin von Merlau (Simon, Berchtold Asmus vnd Valtin von Merlau gebrudere) leihen Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen jährlich 44 Gulden als Zins auf die Bede zu Mittelstreu (Mitelstrai).
Hans Truchseß von Münnerstadt (Hannsen Truchsen zu Münrichstat) verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 50 Gulden als Zins auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) für eine Gesamtsumme von 1000 Gulden. Diese kommen durch einen Vertrag an Domherren Konrad (heren Conraten domheren). Dasselbe vollzieht Bischof Lorenz von Bibra mit den Brüdern Lamprecht, Martin und Georg von Bibra (Lamprecht Mertin vnd Georgen von Bibra).
Der Münzmeister, seine Knechte und Diener sollen in der Zeit des Münzens zu keinen monitären Abgaben und anderen Sachen gezwungen werden, außer dem Schlosssatz. Für ihren Wehrsatz und ihren Wohnort müssen keine Bede oder Steuer bezahlt werden. Nach Bezahlung ihrer Schulden haben sie freien Abzug.