Drei Äcker in Melborn (Melhorn) gehören Gräfin Mechthild zu Henneberg (Mächthild Grauin zu Hennenberg).
Schloss, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) liegen im Oberland des Hochstifts Würzburg. Bischof Wolfram von Grumbach verleiht einen Hof des Stifts in Mellrichstadt an Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und seine Frau Adelhid von Stein (Alhaiten) auf Lebenszeit. Dafür zahlen sie dem Hochstift jährlich 40 Malter Korn und 30 Malter Hafer. Im Tausch bekommt das Hochstift Würzburg ihren Hof zu Unsleben (Vsleuben) mitsamt den Zu- und Eingehörungen. Siegfried und Adelheid von Stein behalten sich das Nutzungs- und Wohnrecht vor.
Bischof Otto von Wolfskeel verkauft Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfrieden von Hohenlohe) die Stadt und das Schloss Möckmühl (Meckmuln) mit allem Zugehörungen zu Mannlehen. Dafür erhalten der Bischof und sein Hochstift erblich alle Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die Gottfried und sein Bruder Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft sein brueder) zu Kitzingen und Heidingsfeld besitzen.
Das Stift Möckmühl (Meckmulen) wird 1408 durch einen der Herren von Hohenlohe erhoben. Er stattet das Stift mit etlichen Zehnten bei und um Ober- und Unterschüpf (vnder vnd Oberschipf) aus. Als die Bauern und Winzer diese zehntpflichtigen Güter sich mit der Zeit jedoch weigern und versäumen die Zehnten zu überreichen, bestätigt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg dem Stift Möckmühl diese Zehnten erneut und bittet die Bauern und Winzer, diese zu leisten.
Kemenaten und ein Kalterhaus mit Kalter am Schloss zu Mellrichstadt (Melrichstat) gelegen, für die Albrecht von der Kere (Albrechten von der Kere) erblich zuständig ist, verkauft er an Bischof Johann von Brunn und das Hochstift Würzburg für 170 Gulden.
Simon von Waldenstein (Simon von Waldenstain) leiht Bischof Johann von Brunn 4000 Gulden über vier Jahre. Die nächsten vier Jahre verschreibt er ihm jährlich 400 Gulden zu Zins. Sofern er die 4000 Gulden samt Zinsen in den kommenden vier Jahren nicht zurückzahlt, fällt die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) samt ihrer Zugehörungen, Dörfern, Leuten, Gütern, Gefällen und Nutzungrechten an Simon von Waldenstein.
Auf einen Hof zu Mellrichstadt (Melrichstat), der den Herren von der Kere (von der Kere) gehört, verschreibt Bischof Johann von Brunn seinem Bruder Ottmann von Brun (Otman von Brun) 300 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Georg II. von Henneberg (Georgen von Hennenberg) und Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) Burg, Stadt und Amt zu Mellrichstadt (Melrichstat) samt der Bede, der Kellerei, dem Fronhof und dem Dorf Stockheim (Stockhaim) für 8700 Gulden, behält aber dem Stift die Widerlösug, Öffnung und Landsteuer vor.
Die Brüder Kraft V. und Albrecht II. von Hohenlohe-Weikersheim (Her Crafft vnd her Albrecht von Hohenlohe) übergeben ihre Güter zu Schillingsfürst (Schillingsfürst) und Bartenstein (Bartenstain) mit allem Zugehörungen an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und das Hochstift Würzburg. Dafür empfangen sie dieselbigen von ihm zu Mannlehen und der Bischof übereignet ihnen Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmulen).
Simon Schmidt (Simon Schmidt), Nikolaus Körber (Niclas korber) und Peter Vogler (Petter Vogler) aus Sulzbach (Sultzbach) bei Mosbach gelegen geben jährlich zu Martini vier Simmer Korn an Möckmühl (Mekmul) als Gült für ihre Güter ab. Aufgrund von Änderungen bezüglich dieser Güter weigern sie sich eine Zeit lang diese Abgabe zu tätigen. Sie werden von Sebastian Rüdt von Collenberg (Bastian Ruedten von Kollenburg voit zu Mosbach), Vogt zu Mosbach, und Wilhelm von Neuhausen (Wilhelm von Newhausen), Amtmann zu Möckmühl, vertragen.