Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die halbe Burg Callenberg (Calwenberg) samt den zugehörigen Gütern von Ulrich von Callenberg (Calwenberg). Es kommt zu einer Auseinandersetzung zwischen Bischof Hermann und Poppo von Henneberg, dem Besitzer der anderen Hälfte. Dieser baut zwei Häuser am Schloss an und verstößt damit gegen das Recht des Würzburger Bischofs, dass er neue Gebäude im Hochstift genehmigen müsse. Herzog Otto von Meranien schlichtet den Streit in Burglauer (Laure) folgendermaßen: Bischof Hermann hat das Recht, die neuen und die alten Gebäude vollständig schleifen zu lassen, oder nur die neuen abzutragen und die alten mit Graf Poppo zu teilen. Da aber der hennebergische Teil der Burg dem König als Lehen aufgetragen ist, soll Poppo darauf hinwirken, dass jener auf seine Eigenschaft als Lehnsherr verzichtet und der Halbteil zukünftig vom Würzburger Bischof als Lehen verliehen wird. Außerdem sollen beide Seiten unabhängige Amtmänner einsetzen und die an der Fehde Beteiligten entweder zum Frieden verpflichten oder abziehen lassen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Die Burg Gailnau bei Rothenburg o. d. T. (Gailnaw, ain Schloß oder behausung in der Rotenburger vergrabung) ist väterliches Erbgut des Bischofs Albrecht von Hohenlohe. Dies ist auch in dem Jahr so, als Ulrich Plast der Amtmann des Bischofs (Vlrich Plast sein Amptman) ist. Laut der Nachtragshand ist der Ort Burgbernheim (Burckbernhaim) und die Zehnt vff dem Wald zum Geslar auch Teil des väterlichen Erbguts.
Bischof Gerhard von Schwarzburg setzt Friedrich von Seinsheim (Saunshaim) als Amtmann auf der Burg Lichtel (Liehental) ein.
Borchardt, Karl: Die geistlichen Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und dem zugehörigen Landgebiet von den Anfängen bis zur Reformation (Darstellungen aus der fränkischen Geschichte 37), Neustadt a. d. Aisch 1989.
Lundgreen, Friedrich: Kirchenfürsten aus dem Hause Schwarzburg (Historische Studien 154), Berlin 1923.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Stadt, Schloss und Amt Seßlach und Geiersberg (Stat, schloß und ambt Sesslach und Geiersberg) an Apel, Matthias und Andreas Ritter von Lichtenstein (her Apel, Riter, Mathis und Endres von Liechtenstain) für 1700 Gulden und setzt sie als Amtmänner ein. Dafür stehen ihnen jährlich 83 1/2 Gulden und sonstige Rechte eines Amtmanns zu, alle anderen Rechte verbleiben beim Stift. Die Nachtragshand nennt im Zuge dessen noch das Kloster Langheim (Langkhaim Closter).
Bischof Johann von Brunn setzt Eberhard von Schaumberg (Schaumberg) für 500 Gulden als Amtmann auf Burg Lichtenburg (Liechtenberg) ein.
Bischof Gottfried von Limpurg leiht 1000 Gulden von Friedrich von Seldeneck (Seldeneck) und löst damit das Amt Bütthard (Buthert) von Heinrich von Seckendorf (Seckendorf) wieder ab. Da sich die Schulden bei Friedrich von Seldeneck insgesamt auf 2265 Gulden und 52 Pfennige belaufen, setzt der Bischof diesen als Amtmann von Schloss und Amt Bütthard ein.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhöht die Pfandsumme auf 3000 Gulden und ernennt Philipp von Seldeneck (Seldeneck), Friedrichs Sohn, zum Amtmann von Bütthard und den Dörfern Euerhausen, Höttingen, Gützingen und Tiefenthal.
Barbara von der Kere (von der Kere) bringt die Verpfändung über 50 Gulden auf Bühler, Karsbach, Gössenheim und Wernfeld als Heirtsgut in die Ehe mit Bernhard von Thüngen (Thungen) ein. Diesem steht in seiner Zeit als Amtmann von Gemünden (Gemünden) ein jährliches Deputat von 160 Gulden zu, das Bischof Lorenz über acht Jahre nicht bezahlt. Als sich die Schulden des Bischofs auf 1288 Gulden belaufen, gibt er die Verschreibung über 50 Gulden wieder zurück.
Die bischöflichen Räte vermitteln eine Einigung zwischen dem Bramberger Amtmann Erhard von Wichsenstein (Wichsenstain) und den Amtsangehörigen wegen diverser Streitigkeiten.
Bischof Melichior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Einverständnis des Domkapitels den Brüdern Sebastain und Philipp von Lichtenstein (Lichtenstain) 350 Gulden in grober Münze und 50 Golgulden als jährlichen Zins auf den Kammerfgefällen für eine Pfandsumme von 7000 Gulden in grober Münze und 1000 Goldgulden. Bis zur Ablösung fungieren die Brüder zudem als Amtleute von Bramberg (Bramberg) mit allen dementsprechenden Nutzungsrechten.