Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Burg Wallburg sowie Stadt und Amt Eltmann dem Ritter Dietrich Fuchs von Traustadt bzw. Wallburg und Apel Fuchs von Eltmann (dietrichen riter und Aplen den Fuchsen) für 2000 Pfund Haller.
Abt Friedrich von Fulda und sein Konvent einigen sich mit Bischof Gerhard von Schwarzburg darauf, dass er lebenslänglich der Stiftspfleger des Klosters Fulda sein soll und ihrem Stift einen würzburgischen Amtmann (haubtman) überordnen soll, dem die Bürger von Fulda Gehorsam schwören sollen. Darüber erhält der Bischof vom Abt einen besiegelten Revers.
Auch die Bürger von Hünfeld (Hunfeld) übergeben Bischof Gerhard einen Revers, in dem die Zuständigkeit des Würzburger Amtmanns für ihre Stadt festgehalten wird.
Auch die Bürger von Vacha (Vach) übergeben Bischof Gerhard einen Revers, in dem die Zuständigkeit des Würzburger Amtmanns für ihre Stadt festgehalten wird.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Stadt und Amt Ebern sowie die Burg Geiersberg den Herren Heinrich, Kaspar und Balthasar von Waldenfels (Haintz Casper und Balthasar) für eine stattliche Summe (vmb 1 namhafftige summa ) und Dietrich Schott (Dietrich Schot)Stadt und Amt Seßlach. Im selben Jahr noch lösen an der Baunach ansäßige Adelige die beiden Ämter und die Burg den Herren von Waldenfels und den Schott für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden wieder ab. Unten stehen die Namen der neuen Pfandnehmer.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Burg Wallburg sowie Amt und Stadt Eltmann mit allen Rechten und dem Zehnten in Wettringen (Wetrungen) und Aidhausen (Ethausen) sowie den Zöllen in Eltmann (Eltmain) und Ebelsbach (Ebelspach) den Rittern Dietrich Fuchs zu Eltmann und Thomas Fuchs zu Eltmann, dem Sohn Dietrichs (hern dietrichen vater vnd hern Thoman seinem sone beden Fuchsen riteren), für 6000 rheinische und 1000 ungarische Gulden.
Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Johann von Mainz, der aus dem Geschlecht der Grafen von Nassau stammt (B. Johanns zu Maintz, ain geborner Graue von Nassaw), leihen Abt Johann von Fulda aus dem Geschlecht Merlau (Abbt Johannsen zu Fulde von Merlaw) und seinem Konvent 4000 Gulden, die jährlich mit 180 Gulden verzinst werden. Für diese Summe muss der Abt ihnen die Hälfte der Stadt und Burg Fulda (Sloss und Stat zu Fulde) sowie ein Viertel von Stadt und Burg Hünfeld (Slos vnd Stat zu Hunfelt) verpfänden. Sie werden von einem Amtmann verwaltet, bis das Kloster Fulda sie wieder auslösen kann.
Abt Johann von Fulda nimmt Herrn Hermann von Buchenau als Koadjutor (Hern Herman von Buchenaw) an. Der Abt, der neue Koadjutor, der Dechant und der Konvent von Fulda handeln mit Bischof Johann von Brunn und Erzbischof-Elekt Konrad III. von Mainz (B. Conraten dem erwelten zu Maintz ainem geboren hern von Weinsperg) aus, dass die beiden Bischöfe ihr Leben lang zu Vormündern und Schutz- und Schirmherren des Klosters Fulda und seiner Ländereien und Leibeigenen werden. So sollen die beiden Bischöfe je einen Amtmann in die Ländereien Fuldas in der Rhön (in der Buchen) schicken, der die Stadt Fulda beschützen und verteidigen soll. Außerdem sollen die beiden Schutzherren das Öffnungsrecht auf allen fuldischen Burgen genießen, dass ihnen deren militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert.Der Erzbischof von Mainz und der Bischof von Würzburg willigen in alle Vereinbarungen ein, sodass darüber eine Urkunde und ein Revers aufgesetzt werden. In diesen Urkunden wird festgehalten, dass es den beiden Bischöfen erlaubt sein soll, verpfändete Güter des Stifts Fulda auszulösen. Daneben wird festgehalten, dass der Abt, Pfleger und Konvent den Bischöfen das Vorkaufsrecht zusichern, wenn sie irgendein Gut verkaufen oder verpfänden.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Hermann Ledenthern (Herman Ledenthern) Ebenhausen für 800 Gulden mit jährlichem Zins von 60 Gulden und der Stelle als Amtmann (Burgschafft). Im Lauf des 15. Jahrhunderts entsteht daraus ein Rechtsstreit, den Bischof Lorenz 1507 mit Ambrosius Geckenheim (Ambrosius Geckenhaim) beendet.
Bischof Rudolf von Scherenberg protestiert gegen Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchsen). Währenddessen hinterlegt er die Pfandsumme [beim Rat von Nürnberg]. Er gibt an, er habe die Burg, die Stadt und das Amt sowie sonstige Güter seines Stifts wieder ausgelöst und wolle alles nun wieder in Besitz nehmen. Eberhard von Grumbach (her Eberhart von Grumbach), Weiprecht von Wolfskeel (her Weitprecht Wolfskele), Hartung Truchseß (ritere Hartung Truchseß), Heinrich Truchseß (Haintz Truchseß) und Dietrich von Thüngen zu Reußenberg (dietz von Thungen zum Reussenberg) vertragen die streitenden Parteien zu der Bestimmung, dass Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach 8000 Gulden rheinischer und 1000 Gulden ungarischer Währung auszahle und daneben für zwei Burggüter sowie andere Nutzungen, Gefälle und Einkommen, Geschütze, Schießpulver, Pfeile und verschiedenes mehr 2022 Gulden, 2 Pfund und 4 Pfennige bezahle. In dieses Geschäft eingeschlossen sind jegliche Burggüter, die Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach an Burg Wallburg sonst noch besitzen möge. Für dieses Geschäft gibt Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach Bischof Rudolf eine Kaufverschreibung. Dafür gibt Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach eine Schuldverschreibung über 2000 Gulden. Bald darauf macht Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach zum Amtmann über das Amt Eltmann und gibt ihm einen Revers darüber.