Der Würzburger Dompropst gibt dem Bischof jeden Herbst einen Fuder Wein und erhält im Gegenzug 14 Fuder raitelholtz und Christ brant aus dem Gramschatzer Wald (Cramschnit).
Bischof Gerhard von Schwarzburg verträgt sich mit dem ehemaligen Dompropst Albrecht von Heßberg (Hespurg).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Eglosffstein verpfändet etliche Güter und Flecken, die zur Dompropstei gehören. Diese Besitzungen befinden sich laut Nachtragsschreiber im Banzgau (Bantzgaw), in Sondheim (Sunthaim; nicht spezifizierbar), Hettstadt (Hettenstatt), Erlabrunn (Erlepron), Veitshöchheim (Hochhaim(), Westheim (Westhaim), Retzstadt (Rottstatt), Binsfeld (Binsfelt), Halsheim (Hoelshaim), Müdesheim (Mutishaim), Aschfeld (Aschvelt), Retzbach (Retzbach), Stetten (Stetten), Thüngersheim (Tungershaim), Hinternah (Hinternach), Obersfeld (Obersfelt), Thüngen (Tungen), Biebelried (Bibelrieth), Reuchelheim (Reichelnhaim), Marbach (Marbach), Heßlar (Heslar) und Weigenheim (Weigenhaim) sowie der jährliche Legwein.
Fries verweist für folgende, mit einer Bischofswahl verbundenen Angelegenheiten auf den liber diversarum formarum Brunn: Eid der Zeugen einer Bischofswahl, Dompropstei, Schulden, Eidbruch, Nichtentfremdung von Regalien, Münzrecht, geistliche Einkommen, Steuererhebung (schatzung), hochstiftische Statthalter, Zabelstein (Zabelstain), Karlstadt (Carlstatt), Karlburg (Carlburg), Amtleute zu Würzburg sowie Steuerfreiheit für Geistliche und Bürger.
Bischof Johann von Brunn handelt mit Herrn Otto von Milz, dem Dompropst (Oten von Miltz dem probste), sowie Domdechanten und dem Domkapitel von Würzburg aus, dass sie ihm das Schloss Hinterfrankenberg (Sloss Franckenberg) für drei Jahre als Amtsburg verpfänden. Bereits zuvor schuldete er Dietrich Zobel von Wildburgstetten (Dietzen Zobeln zu Wildburgsteten) 2000 Gulden, dafür verpfändet er ihm das Schloss Hinterfrankenberg auf Wiederkauf. Der Bischof übergibt dem Dompropst, dem Dechanten und dem Domkapitel eine besiegelte Urkunde, in der er sich verpflichtet die Burg innerhalb von drei Jahren wieder auszulösen und der Dompropstei zurückzugeben.
Der Weinzehnt in Groß- und Kleineibstadt steht der Dompropstei zu. Bischof Johann von Brunn verschreibt ihn aber Enzian von Bibra (Entian von Bibra) für 1050 Gulden.
Graf Ludwig von Öttingen (graue ludwig vom ottingen) empfängt die Vogtei und Probstei der Stadt Ansbach (Onolsbach) vom Stift Würzburg zu Lehen.
Johann Wenzl wandelte den Judenkirchhof oder -garten in einen Weingarten um. Um das Jahr 1445 kauft Bischof Gottfried Schenk von Limpurg den Garten von Johann Wenzl zurück und verkauft ihn für 300 Gulden und einen jährlichen Zins von 35 Gulden an die Juden zu Würzburg. Er gestattet ihnen das Grundstück als Begräbnisstätte zu benutzen. Zur selben Zeit fordert die Verwaltung der Dompropstei zu Würzburg einen Zehnt vom Weingarten der Juden, aber Bischof Gottfried einigte sich einvernehmlich mit beiden Seiten und beschließt, dass die Juden keinen Zehnt zahlen müssen. Bischof Gottfried verpfändet die Judensteuer für 400 Gulden an den Grafen Georg von Henneberg.
Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt den Mageburger Erzbischof Johann Albrecht und den Eichstätter Bischof Moritz von Hutten. Eichstätt (Eystet) oder einer seiner Domprobste soll dem Erzbischof für die Domprobstei zu Würzburg bis zu dessen Tod jährlich 600 Gulden und vier Fuder Legwein geben. Die reduction der päpstlichen Zahlungsanweisung auf Kosten des Erzbischofs und die ausstehenden 5000 Gulden Pension sollen in monatlichen Raten abbezahlt werden.