Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des elften Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Bad Windsheim Windshaim und wird vom Probst des Stifts St. Gumpert in Ansbach (Onoldsbach) verwaltet. Das Kapitel hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Die von Schwarzenberg besitzen als Oberjägermeister etliche Güter zu Baunach (Baunach), die die Jägergüter genannt werden. Davon erhalten sie jährlich etliche Zinsen, Gülte, Atzung, Lege und andere Nutzungen.
Das Jägermeisteramt im Stift Würzburg haben vor vielen Jahren die Grafen von Truhendingen vom Stift zu Lehen getragen und verwaltet. Graf Oswald von Truhendingen (Graue Oswalt von Truhendingen) verkauft das Amt mit seinen Rechten, Herrschaften, Freiheiten, Gewohnheiten und Zubehörungen sowie alle Lehen, die dem Amt zustehen, mit der Einwilligung Bischof Johann von Egloffsteins an Erkinger von Seinsheim zum Stephansberg (Erckinger von Saunshaim zum Stefansberg).
Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim), der in der Zwischenzeit Ritter geworden ist, empfängt von Bischof Johann von Brunn das Jägermeisteramt mit seinen Rechten, Herrschaften, Freiheiten und Gewohnheiten sowie die Lehen, die die Grafen von Truhendingen vom Stift besaßen.
Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaime riter) lässt sich durch Förderung Bischof Johann von Brunns von Kaiser Sigmund zum Oberjägermeister des Stifts Würzburg ernennen. Fortan nennt er sich Erkinger, Herr zu Schwarzenberg und von Seinsheim. Bischof Johann von Brunn nennt Erkinger die Grenzen, innerhalb derer er und seine Söhne Johann und Sigmund (seine sune Johann vnd Sigmund) jagen dürfen. Seine Erbe tragen dieses Amt bis in Fries' Zeit.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zehnten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel war in Kitzingen (Kitzingen) und hatte einen Dechanten und einen Kämmerer. Durch die Fehde zwischen Bischof Johann von Grumbach und Markgraf Albrecht I. Achilles von Brandenburg-Ansbach wurde das Landkapitel nach Dettelbach (Dettelbach) verlegt.
Bischof Johann vpn Grumbach lässt Johann Hessler, Schultheiss von Würzburg, (Hanns Hesler. Etwan Schultais zu Wirtzburg), der im Hof zum Fridrich Roten wohnt, gefangen nehmen und alle Güter wegnehmen. Die Ursachen dafür stehen im Buch über das Leben des Bischofs Johann von Grumbach. Martin Maiersbach (Mertin Maierspach Wirtzburgischer Chamermaister), Kammermeister von Würzburg, hat die Güter angenommen und verrechnet. Dies ist bescheinigt.
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt eine Ordnung für die im Hochstift und Fürstentum wohnenden Töpfer (Häfner) aus und gibt ihnen bestimmte Privilegien. Sie fallen unter die Gerichtsbarkeit des Marschalls. Bischof Lorenz von Bibra bestätigt ihnen die Freiheiten und die Ordnung, die Bestätigung wird allerdings nicht registriert. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheiten und die Ordnung und bestätigt sie am 17.07.1521. Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Freiheiten und die Ordnung am 25.05.1542 ebenfalls.
Die Burggrafen von Nürnberg hatten beide Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Main Bernheim) für 15.100 Gulden inne. Nachdem ihnen die beiden Orte zur Verwaltung gegeben sind, kontrollieren sie den Ein- und Ausgang in den beiden Orten. In der Zeit der Städtekriege hat Heidingsfeld einen zu geringen Nutzen für sie, sodass die Burggrafen von Nürnberg das Pfand nicht mehr haben wollen, sondern dem König den Pfandschilling nachlassen. Der Pfandschilling beläuft sich auf 15.100 Gulden, von denen sie 3100 Gulden zurück erhalten wollen. Den Rest erlassen sie dem König. Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Bur Jan vom Gutenstain vnd vf Braitenstein), Kammermeister der böhmischen Krone, gibt den Burggrafen von Nürnberg 3100 Gulden mit Einwilligung des böhmischen Königs Vladislav II. (kunig Lasla) und erhält dafür die beiden Orte pfandweise.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Kämmerer Eberhard Butner (Eberhart Butner) aus Gnade lebenslang 10 Gulden auf der Bede zu Iphofen (Iphouen). Diese soll er jedes Jahr an Cathedra Petri erhalten.