Herr Gottfried von Hohenlohe (Her Gotfrid von Hohenlohe) empfängt von Bischof Wolfram von Grumbach Widdern und Balsbach (Wideren vnd Balbach) als Lehen.
Herr Andreas von Hohenlohe-Brauneck (Her Andres von Brauneck) empfängt den Zehnt zu Stuppach (Stupach) und den halben Zehnt zu Dörtel (Turtal) als Lehen von Bischof Wolfram von Grumbach.
Herr Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) trägt Möckmühl (Meckmueln [Nachtragshand: Meckmühl]) vom Stifft Würzburg als Lehen. Dieses vermacht er seiner Frau Hedwig von Castell (frawen Hedwigen) mit Erlaubnis Bischof Wolfram von Grumbachs.
Herr Kraft von Hohenlohe (Her Craft von Hohenlohe) empfängt von Bischof Hermann von Lichtenberg das Schloss Forchtenberg und die Stadt Ilshofen der Grafen von Flügelau, die Schlösser Sulz und Kirchberg, das Halsgericht zu Schillingsfürst, den Zehnt zu Bellershausen, das Schloss Rothenfels, das halbe Schloss und die halbe Stadt Gemünden als Lehen (Forchtenberg schloss vnd stat Flugelaw Vlshouen, die slossere Sultz vnd Kirchberg dz halsgericht zu Schillingsfurst, den zehenden zu Beldrichshausen das schloss Rotenfels halb Sloss vnd stat Gemuenden halb).
Kraft von Hohenlohe erhält viele Lehen und Kirchsätze von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen.
Friedrich von Wenkheim (Fritz von Weinckhaim) hat am Dorf Holzhausen (Holtzhausen) im Amt Haßfurt einen Zehnt vom Stift Würzburg als Lehen. Diesen verkauft er für 400 Gulden an Johann vom Brunnen (Hanns vom Brunnen), einen Bürger von Schweinfurt. Bischof Gerhard von Schwarzburg behält sich jedoch die Wiederauslösung vor. Bischof Johann von Grumbach kauft den Halbteil des Zehnten für das Stift.
Bischof Johann von Egglofstein hat Herrn Ulrich und Herrn Abrecht von Hohenlohe (her Vlrich vnd her Albrecht von Hohenlohe) erlaubt, dass diese die Lehen des Herrn Engelhard von Weinsberg (her Engelhart von Winsperg) erben.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Esram von Hohenfeld (Esram von Höhenueld) übereignet etliche Zinsen und Güter in Hohenfeld bei Kitzingen (Höhenueld) an Bischof Konrad von Thüngen und empfängt diese wiederum als Lehen.
Die Mühle Holztal in Wipfeld (Holtztalerm ain mule also genant zu Wipfeld) wird durch Vertrag zur Hälfte dem Bischof von Würzburg und zur anderen Hälfte dem Stift Neumünster zu Lehen gegeben. Dieser Vertrag wurde später genauer festgelegt. Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) gibt es einen Streit wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des Stegs über die Jagst. Dieser Streit wurde von Bischof Konrad von Thüngen geschlichtet.