Wie jemand den bischöflichen Saal zu Eltmann (Eltmain) zu Lehen bekommt, steht im Liber Feudorum Alberti.
Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich I. von Henneberg (Hainrichen seinem Sone) erhalten Estenfeld (Plesten) und andere Güter von Bischof Hermann von Lobdeburg zu Lehen.
Bischof Manegold von Neuenburg werden auf dem Rabensberg (Rabensburg) bei Veitshöchheim (Hocheim) vier Morgen Weingarten als Lehen übergeben.
Albert Schedernalt (Alberty Schedernalt), der ein Bürger zu Mellrichstadt (Melrichstat) ist, trägt ein Lehen, das Pfisterlehen genannt wird. Mit dem Bischof muss jeweils über die gewöhnlicherweise geschuldete Menge an gesäuertem Brot pro Jahr verhandelt werden. Dies wird unter Bischof Gottfried von Hohenlohe so festgesetzt.
Gottfried von Stetten (Gotz von Stetten) bringt Ulrich II. von Brauneck in Halterbergstetten (Vlrich von Brauneck) mit Gewalt vor Herzog Ludwig IV. von Teck (Hertzog Ludwig von Teck), den Hofrichter von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer in Passau (passaw), um über die Güter der Witwe von Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld (Gotfrieds von Hohenlohe), nämlich Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld (witwen frawen Elisabeth), zu verhandeln. Diese sind der Zent Pfitzingen (pfitzingen) mit allen Zu- und Eingehörungen, also dem Kirchensatz, dem Zehnt und dem Gericht zu Münster (Munster). Gottfried von Stetten behauptet, dass er die genannten Güter vollständig zu Lehen geerbt habe. Diesem entgegnet die Witwe Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld. Herzog Ludwig IV. von Teck fällt sein Urteil zu Gunsten der Witwe.
Die Herren Konrad und Gottfried von Brauneck (Conrad vnd Gotfrid hern von Brauneck) geben die Festung Reichelsburg (vesten Raigelberg) sowie die Dörfer Baldersheim (Baldersheim), Bieberehren (Biberen), Burgerroth (Burgerod) und Buch (buch das weiler) samt deren Vogteien, Zenten und Zugehörigen an das Stift Bamberg und erhalten diese als Lehen, allerdings ohne Mannlehen. Die Lehen des Stifts Bamberg welche aufgrund fehlender Nachkommen heimgefallen und ledig geworden waren, verwechselt der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn mit der Festung und den Gütern. Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält daher das Dorf Burgebrach (Burgebrach) samt Zent, Gericht, Behausungen und allem, was sonst dazugehört, ausgenommen des Kaufs, den der Würzburger Bischof selbst getätigt hat. Außerdem bleibt den Geistlichen, dem Abt und dem Konvent von Kloster Ebrach vorbehalten, dass ihre Angehörigen nicht zu dem Zent gehören. Dem Stift Würzburg werden zudem die Lehenshöfe, welche vom Stift Bamberg gehalten werden, übertragen. All dies ist mit Wissen und Willen der Domkapitel von Bamberg und Würzburg geschehen.
Bischof Johann von Brunn verleiht mit dem Rat seines Domkapitels dem Herren Konrad IX. von Weinsberg (Conraden hern zu Weinsberg) von besonderen Gnaden so wie all dessen Söhnen und Töchtern, beziehungsweise deren nächsten Erben, das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg), den Zehnt sowie die Vogtei von Baldersheim (Baldersheim) und Burgerroth (burge rot), die Vogtei zu Bieberehren (Biberen) und zu Buch (Buche) mit allen ihren Zu- und Eingehörungen, weiterhin den Wald bei Schloss Reichelsburg welcher sich bis an den Schaftweg (Schaftweg) erstreckt, ebenfalls mit allen Zu- und Eingehörungen als Lehen. Das Stift Würzburg behält das Öffnungsrecht über Schloss Reichelsburg.
Bischof Johann von Brunn garantiert Konrad IX. von Weinsberg (Conraden Hern zu Weinsberg), dass nach dessen Tod entweder sein Sohn, oder seine Tochter, sollte diese die Frau des Herzog von Sachsen sein, sowie ihren Erben die zuvor genannten Lehen erhalten. Das Öffnungsrecht bleibt weiterhin dem Stift Würzburg vorbehalten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat als Pfleger des Hochstifts Würzburg das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg) mit den dazugehörigen Dörfern und Gütern samt dem Wildbann als Lehen an Konrad IX. von Weinsberg (Conraden von weisberg) verliehen.
Trotz der gemeinen Landordnung registriert Bischof Konrad von Bibra ettliche Missbräuche und Morde, welche den Frieden stören. Deshalb erlässt er eine neue Ordnung.