Ludwig von Frankenstein (Ludwig von Franckenstain) macht dem Kloster Fulda (stift Fuld) die Hälfte von Reichenbach zu Lehen.
Schloss Raueneck (Raweneck) wird dem Hochstift Würzburg mit seinen Zugehörungen Albersdorf (Albolsdorff), Ibind (Jnninwind), Birkach (Birketh), Tremersdorf (Tabermarsdorff), Goßmannsdorf (Gossmarsdorff) und Frickendorf (Frikendorff) zu Lehen gemacht.
Ludwig von Raueneck (ludwig von Raweneck) macht Bischof Hermann von Lobdeburg für 65 Mark Schloss Raueneck (Schloss Raweneck ), andere Güter, Zinse und Gülten zu Bramberg (Bramberg), Marbach (Marpach), Herbelsdorf (Herleibsdorff), Haßfurt (Hanefund), Goßmannsdorf (Gossmarsdorff), Gemeinfeld (Gemainfelt), Bernsfeld (Babemersfeldt), Frickendorf (frikendorff), Ebern (Ebern), Garb (Gagmarsdorff), Sand am Main (Sandt), Lindach (Lindach) und zu Hainbach (Hainbach) zu Lehen und empfängt das Genannte wiederum von ihm.
Der Berg und das Schloss Henneberg (Hennenberg der bergk vnd schlos Hennenberg), das Dorf Reichenbach (Reichenbach) sowie das Dorf Winden (winden) werden den Grafen von Reichenbach zu Lehen gemacht.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalk zu Raweneck) verkauft auf Grund von Schulden sein Schloss Raueneck (schlos Raweneck) an der Baunach (Baunach) mit den Kemenaten, Türen, Tormauern, Zwingern, Greifen, Vorhöfen, Zäunen, Häusern, Höfen, Bauhöfen, Bauernhöfen, Äckern, dem Zinngieserz und allen Zu- und Eingehörungen und andere Dinge, mit Ausnahme des kirchlichen Lehens beim Schloss gelegen, über das er sein Leben lang verfügen soll, für 3000 Gulden.
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.
König Maximilian I. verleiht Bischof Lorenz von Bibra an Stelle des Domkapitels einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Hierfür soll der Bischof in Ausübung seiner Pflicht dem Kaiser und dem Reich verbunden sein und dienen. Der Bischof soll zwar das Reichslehen für das Domkapitel innehaben, dem Domkapitel wird es aber gestattet, dieselben Lehen im Notfall zur eigenen Versorgung und Finanzierung heranzuziehen.
Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (Sigmund Fuchs von Burgpraitbach) verkauft sein Burggut zu Schloss Raueneck (Schloss Raweneck) mit allen Innenausbauten, Anbauten und Zughörungen, einem Hof mit Scheune und dem dazugehörigen Gebiet und weitere Gülte, die er aufgrund einer Verpfändung als würzburgisches Lehen trägt, für 600 Gulden an Bischof Konrad von Thüngen und das Hochstift Würzburg.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) vor Kaiser Ferdinand I. persönlich einen Steuersatz für das Empfangen von Lehen fest.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt in der kaiserlichen Kammer auf dem Reichstag zu Augsburg (Augspurgk) die zu erhebende Steuer für das Empfangen eines Lehens fest.