Bischof Berthold von Sternberg kauft die Burg Hinterfrankenberg (hinter Franckenberg) von Burggraf Friedrich V. von Nürnberg für 300 Silbermark und 730 Pfund Heller. Da er die Kaufsumme nicht in bar begleichen kann, verpfändet er dem Burggrafen die Dörfer Burgbernheim (Burckbernhaim) und Herbolzheim (Herboltzhaim) einschließlich des Waldes von Burgbernheim und weiterer Zugehörungen. Innerhalb von 12 Jahren müssen die Pfänder wieder ausgelöst werden, sonst fallen sie dem Burggrafen zu.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verkauft an die Nördlinger Bürger Ulrich Plast (Plast) und Heinrich Ölhafen von und zu Schöllenbach (Olhafen) folgende Rechte bezüglich der Güter, Huben und Lehen zu Burgbernheim (Burckbernhaim): Die Zinsen, Gülten, Nutzungsrechte sowie den großen und kleinen Zehnten auf dem Dorf sowie den großen und kleinen Zehnten auf auf dem dazugehörigen Wald und auf der Pfarrei Geslau (Gessler). Das Hochstift besitzt jedoch ein Wiederkaufsrecht.
Monumenta Boica 46, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1905.
Konrad Kremer (Kremer), ein Königsberger Bürger, erhält 15 Jahre lang den Zehnt über Merkershausen (Berckershausen) von Apel von Abersfeld (Abersveld) verschrieben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet eine Getreidegült von 24 Malter in Dürrfeld (Durfeld) für 300 Gulden an Jakob Krämer (Cremer) aus Schweinfurt.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet einen Hof in Kalteneggolsfeld (Caltenegesveld, Caltenebensfeld) für 100 Gulden an Hans von Wolfstein (Wolfstain). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diesen Hof wieder ab.
An den Gotteshausmeister zu Bernsfelden (Beringsvelden) ist eine Summe von 34 fl. In Gold verpfändet, für die er jährlich 2 Malter Korn und 1 Malter Hafer erhält. Diese Zinsen werden von 25 Äckern gegeben, die zu Eisingen (Eisingen) gehören. Diese Äcker sind Lehen des Hochstifts und ihre Träger müssen Handlohn in die Kellerei Röttingen (Rotingen) entrichten. Von dieser Verpfändung ist auch Euerhausen (Eurhausen) betrofffen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Wilhelm von Herbilstadt (Wilhelmen von Herbilstat) und seiner Frau Elisabeth von Herbilstadt (Elsen) die Wüstung Berkes oder Berkos für 250 Pfund Heller. Bischof Lorenz löst die Wüstung für 100 Pfund rheinsiche Gulden wieder von den Brüdern Heinz, Endres und Werner von Wechmar (Wechmarn), welche die Wüstung von denen von Herbilstadt übernommen hatten.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt für jährlich 10 Gulden die Wüstung Berkes der Bürgerschaft von Meiningen (Mainungen). Der Betrag soll jährlich zu Weihnachten an die Kellerei gezahlt werden.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die alte Burg zu Heidingsfeld (Haidingsveld) einschließlich des Vorhofs, des Kellers und des Gartens für 200 Gulden an Götz von Berlichingen zu Heidingsfeld ( Berlichingen zu Haidingsveld), dessen Sohn Joachim und deren Erben. 100 Gulden dürfen sie für Baumaßnahmen an der Burg verwenden, die ihnen bei der Ablösung der Pfandsumme zusätzlich bezahlt werden. Eine Nachtragshand ergänzt, dass Bischof Melchior von Zobel Hans Christof von Berlichingen solche Besitzungen als Mannlehen verleiht.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Bede, Zinsen, Gülte, Schäfereirechte und alle anderen Nutzrechte in Dorf und Gemarkung Dingolshausen (Dingoltzhausen) für 2000 Gulden in grober Münze gegen einen jährlichen Zins von 100 Gulden an Barbara, geborne Rüsenbach (Ruesenbach), die Witwe des Bamberger Bürgers Erasmus Zoller (Zoller) und Ehefrau von Christof Stieber von Rabeneck (Stiebers zu Rabeneck). Zuvor hatte Barbara dieselbe Summe Graf Wilhelm von Henneberg als Pfandschaft geliehen, diesen Schuldtitel hatte Bischof Konrad von Thüngen nach dem Kauf des hennebergischen Amts Mainberg (Mainberg) übernommen.