Der beiden Teile Kitzingen und Heidingsfeld von Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfrieden) werden zusammen mit den Anteilen Lamprechts (Lamprechten) von Gerolzheim verpfändet, was zusammen einem Drittel von Stadt und Amt Kitzingen entspricht. Beide Teile verkauft Gottfried von Hohenlohe an das Stift Würzburg.
Diverse Urkunden, die nicht mehr aufgefunden werden können, berichten, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg die Schulden zahlt, die Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (hern Gerlachen) bei seinen Gläubigern hatte. Nachdem sich diese Summe, samt der laufenden Kosten und dem entstandenen Schaden auf 13000 Gulden in Gold erstreckt, gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim Bischof Gerhard von Schwarzburg eine neue Schuldverschreibung, in der dieser sich verpflichtet von der genannten Summe von 13000 Gulden zu bezahlen. 6000 Gulden dieser Summe verlagert er auf Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden am Main (Gemunde am Main). Dafür birgt der Herzog von Bayern (Hertzogen von Bairen) mit Urkunden. Ferner soll Bischof Gerhard von Schwarzburg 3000 Gulden dem Landgrafen von Leuchtenberg (Landgauen von Leuchtenberg) und 3000 Gulden den Juden zu Rothenburg ob der Tauber (Juden zu Rotenburg vf der Tauber) zahlen. Zudem soll er 1000 Gulden, die er Konrad Geyer zu Ingolstadt (Cuntzen Geieren zu Jngelstat) schuldig ist, zahlen. Bischof Gerhard gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim seinen Teil an Kitzingen, ausgenommen die Pfandschaft von Lämplein Lamprecht (Lemlein Lamprecht), wieder zurück. Falls aber Gerlach den Landgrafen die 3000 Gulden nicht bezahlen kann, dann soll Gerlach den Pfandschilling von Lämplein Lamprecht an Lichtmess bezahlen und seinen Teil an Kitzingen wieder an den Bischof und das Hochstift Würzburg zurückgeben sowie eine Pfandschaft für 6000 Gulden darüber aufnehmen.
Nach dem Tod von Bischof Gerhard von Schwarzburg wird Johann von Egloffstein zum Bischof gewählt. Zwischen ihm und dem Burggrafen Friedrich (Burggraue Fridrichen) und Johann (Bruggraue Johannsen) von Nürnberg gibt es immer wieder Streitigkeiten, an denen sie sich gegenseitig die Schuld geben. Bischof Johann von Egloffstein löst dann einen Teil Kitzingens von dem Rittergeschlecht der Schwegerer aus. Die Burggrafen von Nürnberg gestatten ihm die Erbhuldigung der Bürger von Kitzingen. Ein weiterer Teil von Kitzingen (kitzingen) ist an die Schwegerer von dem Geschlecht von Hohenlohe verpfändet und das Recht auf Auslösung wird an das Stift Würzburg übertragen, was auch vertraglich festgehalten ist. In dieser Sache schlichten der Bischof Albrecht von Bamberg, der Bischof Friedrich von Eichstätt und Friedrich III. Schenk von Limpurg. Sie beschließen, dass beide Parteien vertraglich jeweils drei Zusätze aufstellen. Es wird sich darauf geeinigt, dass sich alle an diese halten und zur Bezeugung des Vertrags sieben Männer auszuwählen.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Burggraf Johann von Nürnberg (Burggraue Hannsen) einen neuen Verpfändung über den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) für 14 000 Gulden Pfandschilling. In dem Vertrag wird dem Stift die ewige Auslösung vorbehalten. Bischof Johann erlaubt Burggraf Johann, drei Jahre Steuern in Kitzingen zu erheben, der Anteil des Stifts, der dem Geschlecht der Schwegeren abgelöst wurde, soll ihm übergeben werden. Dies hat Burggraf Johann schriftlich bestätigt.
Zusätzlich zu vorherigen Verpfändungen verpfändet Bischof Johann von Brunn Johann Knoblauch (Hansen Knoblauchen) 200 Gulden auf die Bede, die Vogtei und den Schaftrieb zu Kürnach.
Bischof Johann von Brunn hat den Würzburger Anteil der Weingülte von Kitzingen (Kitzingen), Herrenwein genannt, die Weingülte zu Hoheim (Hohen) und das übrige Ungeld von 106,5 Gulden, welche vormals Friedrich Zobel (Zobel) verschrieben waren und nun weggefallen sind, Anton von Giech (antoni von gich) auf 500 Gulden Wiederlösung verschrieben.
Von der im vorherigen Eintrag erwähnten Zahlung von 14 000 Gulden findet sich keine weitere Meldung mehr. Eine gerichtliche Verschreibung des Jahres 1434 spricht Markgraf Friedrich von Brandenburg(Marggraue Fridrichen)12 000 Gulden vom Anteil des Stiftes an Kitzingen zu. Über die tatsächliche Zahlung davon gibt es keinen Nachweis, die Briefe des Gerichtes sind aufgehoben worden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Eberhard und Friedrich von Grumbach 600 Gulden auf das Dorf Kürnach und allem was dazu gehört. Fries gibt an, den schriftlichen Beleg hierüber nicht zu kennen. Der Brief über die Verpfändung wird an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg herausgegeben. Er verpfändet Eberhard und Friedrich von Grumbach dafür jährlich 40 Gulden auf die Bede zu Kürnach, welche mit 600 Gulden Hauptsumme auszulösen ist. Diese 40 Gulden löst Bischof Rudolf von Scherenberg aus.
Die 47 Malter Getreide, sechs Lammbäuche und zwölf Fastnachtshühner, die Peter von Grumbach (Petter) als Leibgeding verpfändet bekommt, verpfändet Bischof Johann von Grumbach nach dessen Tod einem Marquard (Marckarten) als Leibgeding.
Bischof Rudof von Scherenberg verpfändet dem Bürgerspital (newen Spital) zu Würzburg jählich 20 Gulden auf die Bede zu Kürnach (kurnach) für eine Hauptsumme von 400 Gulden.