Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) ist Bischof Johanns von Egloffstein Hauptmann im Oberland, weswegen er ihm 3250 Gulden schuldet. Dafür überlässt er ihm das Amt und die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat), zugehörige Nutzungsrechte und Gefälle, solange bis seine Schulden beglichen sind. Nachdem die Herren von Buchenau (die von Buchenau) und die Herren von der Tann (Thann) Bischof Johann von Egloffstein 10000 Gulden mit einer Frist von 10 Jahren für die Burg Ursberg (Vrsperg) und deren Zu- und Angehörungen leihen und Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) dieselbe mit 10000 Gulden wieder ablöst, verschreibt ihm Bischof Johann von Egloffstein, in Absprache mit den genannten Schuldforderern, 10000 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt, so dass er diese innehat und den Gläubigern zehn Jahre lang jährlich 1000 Gulden bezahlt und dann seine 3250 Gulden auch einnehmen soll.
Simon von Waldenstein (Simon von Waldenstain) leiht Bischof Johann von Brunn 4000 Gulden über vier Jahre. Die nächsten vier Jahre verschreibt er ihm jährlich 400 Gulden zu Zins. Sofern er die 4000 Gulden samt Zinsen in den kommenden vier Jahren nicht zurückzahlt, fällt die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) samt ihrer Zugehörungen, Dörfern, Leuten, Gütern, Gefällen und Nutzungrechten an Simon von Waldenstein.
Alle Bürger der Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) bestätigen die ausgehandelte Verpfändung an Simon von Waldenstein (Simon von Waldenstein) mit Ausnahme von Graf Michael I. von Wertheim (Graue Michel von Werthaim). Für diesen bürgen Eberhard von Eberstein (Eberhart von Eberstain) und Georg von der Tann (Georg von der Tann), weil er vom Zeitpunkt der Verpfändung bis zum 22. Februar des darauffolgenden Jahres nicht einwilligt.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Karl von Bastheim (Carln von Basthaim) 2000 Gulden auf das Ungeld und Hubgeld zu Mellrichstadt (Melrichstat). Sein erkauftes Recht und die Gerechtigkeiten verkauft Karl von Bastheim an Graf Georg von Henneberg (Graue Georgen von Henneberg) auf Widerlösung für 1200 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg erwirkt später eine Auslösung des Pfands und verträgt sich der Umstände halber mit Karl von Bastheim und seinen Söhnen.
Auf einen Hof zu Mellrichstadt (Melrichstat), der den Herren von der Kere (von der Kere) gehört, verschreibt Bischof Johann von Brunn seinem Bruder Ottmann von Brun (Otman von Brun) 300 Gulden.
Heinrich von Merlau (Hainrichen von Merlaw) schuldet Bischof Johann von Brunn die von ihm geliehenen 2000 Gulden sowie weitere 100 Gulden für Pferdeschäden, die zu 10 Gulden jährlich verzinst werden. Die Gesammtsumme ist innerhalb von vier Jahren zu erstatten. Er verpfändet Mellrichstadt (Melrichstat) durch Bürgschaft.
Die Wüstung Merlach (Merlach) des Hochstifts Würzburg unterhalb des Betzberges verschreibt Bischof Johann von Brunn den Brüdern Matthias und Peter von Lichtenstein (Mathisen vnd Peteren von Liechtenstain) für 300 Gulden auf Wiederlösung. Im folgenden Jahr 1432 wird die Summe um 200 Gulden erhöht. Dem Stift steht weiterhin das Recht auf Wiederlösung zu.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Georg II. von Henneberg (Georgen von Hennenberg) und Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) Burg, Stadt und Amt zu Mellrichstadt (Melrichstat) samt der Bede, der Kellerei, dem Fronhof und dem Dorf Stockheim (Stockhaim) für 8700 Gulden, behält aber dem Stift die Widerlösug, Öffnung und Landsteuer vor.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 2000 Gulden von Konrad von der Kere (Contzen von der Kere) und benutzt diese Summe für die Ablösung des Amtes Klingenberg (ambts Clingenberg) und verschreibt ihm und seinen Erben dafür jährlich 100 Gulden Zinsen, nämlich 50 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) und 50 Gulden auf das Dorf Oberstreu (Oberstrai).
Den ganzen Zehnt von Memmelsdorf (Memelsdorf) und den halben Zehnt von Rothenberg (Rotenberg) empfangen die Herren von Memmelsdorf (die vom Memelsdorf) vom Stift Würzburg als Mannlehen. Auf Bitten des Wilhelm von Memmelsdorf (von Memelsdorf wilhelmen) erkennt Bischof Rudolf von Scherenberg es auch seiner Frau, einer Geborenen von Milz (Miltz) für 120 Gulden an. Als Wilhelm von Memmeldorf (Memelsdorf wilhelme) ohne männliche Erben stirbt, müssten die Zehntrechte an das Stift zurückfallen. Es wird jedoch nicht zurückgefordert und die Witwe Wilhelms verkauft den Zehnt an Johann von Milz (Hannsen von Miltz) und seinen Sohn Wolfkonrad von Milz (Wolfconraten) für 120 Gulden. Nach deren Tod gibt Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain) mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Konrad von Thüngen und dem Domkapitel Wolfkonrad von Milz die geforderten 120 Gulden und löst den Zehnt für das Hochstift Würzburg auf Ablösung.