Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet das Amt Bad Neustadt an der Saale (ambt Newenstat) an Siegfried von Stein (Seifriden von Stain) für 1000 Heller und jährlich 100 Pfund Zinsen.
Bischof Otto von Wolfskeel bekommt 1000 Pfund von Ritter Johann von Ostheim (Hannsen von Osthaim riter). Er verpfändet ihm jährlich 100 Pfund Zinsen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Eberhard von Ostheim (Eber[harten] von Osthaim) 260 Pfund Heller der jährlichen Gülte von dem Amt Bad Neustadt an der Saale für 3000 Pfund auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Zoll und das Ungeld von Bad Neustadt (Neuenstat) and der Saale an die von Tann (von der Than) für 820 Gulden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Hermann Zentgraf (Herman) die Kellerei Bad Neustadt an der Saale für 650 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Kellerei in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für 667 Gulden an Johann von Münster (Obersten Hannsen von Munster) und seine Erben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnt des Dorfes Neuhaus ( Neuenhaus ) bei Ebern ( Eberen ) an den Ritter Apel III. von Lichtenstein ( heren Apeln von Liechtenstain riter ).
Das Hochstift Würzburg bezahlt seine Schulden bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim bis Kathedra Petri 1424 nicht, weshalb der Deutschmeister die Zahlung für Bischof Johann von Brunn um ein Jahr, das heißt bis Kathedra Petri 1425, verlängert. Der Bischof muss dann jedoch für jedes der drei Jahre, in denen er die Zahlung versäumt hat, 100 Gulden mehr zahlen, also 2300 Gulden. Dadurch ermöglicht er dem Bischof wieder die Verpfändung des Schlosses Neuhaus. Sollten die 2300 Gulden in der vereinbarten Zeit nicht bezahlt werden, soll aus dem Pfand ein beständiger Kauf werden und das Hochstift verliert alle Ansprüche darauf.
Bischof Johann von Brunn hat nicht das Geld, um die Schulden, die er bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim hat, bis zum vereinbarten Tag Kathedra Petri 1425 zurückzubezahlen, weshalb eine Ablösung des Pfands Schloss Neuhaus nicht mehr möglich wäre. Daher leiht sich der Bischof von zwei Parteien, die im Folgenden erläutert werden, jeweils 650 Gulden, um auf die Summe von 2300 Gulden zu kommen und den Pfandbrief von dem Deutschmeister ablösen zu können, den er ihm ein Jahr zuvor über 2000 Gulden ausgestellt hat. Dieses Geld erhält er von den beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim). Durch das verleihen des Geldes soll den beiden Parteien kein Nachteil entstehen. Die erste Partei besteht aus Dechant und Kapitel des Domstifts Würzburg. Die zweite Partei bilden der Dompropst zu Bamberg Martin von Lichtenstein (Mertin von Lichtenstain), der Dompropst zu Würzburg Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg), Johann von Malkos (Johanns von Malkos), Konrad von der Keere (Conrad von der Kere) - welche alle Domherren sind - sowie der Pfarrer zu Haßfurt (Hasfurt) Heinrich Lochner (Hainrich Lochner), der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain), der Hofmeister Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hofwart), Eberhard von Eberstein (Eberhart von Eberstain), Johann von Totenheim (Hanns von Totenhaim), Weiprecht Kötner (Weiprecht Kötner) und Engelhard von Münster (Engelhart von Munster).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet dem Stift Neumünster (Neuenmunster) jährlich 50 Gulden auf das Kammergefälle für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Es besteht das Recht auf Wiederlösung.