Nach dem Tod von Bischof Gerhard von Schwarzburg wird Johann von Egloffstein zum Bischof gewählt. Zwischen ihm und dem Burggrafen Friedrich (Burggraue Fridrichen) und Johann (Bruggraue Johannsen) von Nürnberg gibt es immer wieder Streitigkeiten, an denen sie sich gegenseitig die Schuld geben. Bischof Johann von Egloffstein löst dann einen Teil Kitzingens von dem Rittergeschlecht der Schwegerer aus. Die Burggrafen von Nürnberg gestatten ihm die Erbhuldigung der Bürger von Kitzingen. Ein weiterer Teil von Kitzingen (kitzingen) ist an die Schwegerer von dem Geschlecht von Hohenlohe verpfändet und das Recht auf Auslösung wird an das Stift Würzburg übertragen, was auch vertraglich festgehalten ist. In dieser Sache schlichten der Bischof Albrecht von Bamberg, der Bischof Friedrich von Eichstätt und Friedrich III. Schenk von Limpurg. Sie beschließen, dass beide Parteien vertraglich jeweils drei Zusätze aufstellen. Es wird sich darauf geeinigt, dass sich alle an diese halten und zur Bezeugung des Vertrags sieben Männer auszuwählen.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Burggraf Johann von Nürnberg (Burggraue Hannsen) einen neuen Verpfändung über den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) für 14 000 Gulden Pfandschilling. In dem Vertrag wird dem Stift die ewige Auslösung vorbehalten. Bischof Johann erlaubt Burggraf Johann, drei Jahre Steuern in Kitzingen zu erheben, der Anteil des Stifts, der dem Geschlecht der Schwegeren abgelöst wurde, soll ihm übergeben werden. Dies hat Burggraf Johann schriftlich bestätigt.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Johann von Hohenlohe (Hannsen von Hohenlohe) seinen Anteil von Schloss und Stadt Kitzingen (schloss vnd stat Kitzingen), Landsburg (Landsburg) und Hornburg (Hornburg) ab. Mit allen zugehörigen Herrschaften, Privilegien, Rechten, Gewohnheiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Dörfern, Zöllen, dem Zehnt, dem Frondienst und auch das Recht auf Auslösung von Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) für 63 000 Gulden und dazu Niederstetten (Haltenbergsteten) und Gollhofen (Golhouen).
Bischof Johann von Brunn löst den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) von den von Riedern wieder aus und verpfändet es an Hermann Echter (Herman Echtern) für 5 000 Gulden auf Wiederlösung doch ohne die Bauernschaft. Nach der Auslösung von den von Riedern gehört das Schloss zu Kitzingen allein dem Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn hat den Würzburger Anteil der Weingülte von Kitzingen (Kitzingen), Herrenwein genannt, die Weingülte zu Hoheim (Hohen) und das übrige Ungeld von 106,5 Gulden, welche vormals Friedrich Zobel (Zobel) verschrieben waren und nun weggefallen sind, Anton von Giech (antoni von gich) auf 500 Gulden Wiederlösung verschrieben.
Als Graf Johann von Wertheim (Graue Johanns von Werthaim) Domdekan zu Köln wird und als Domherr zu Würzburg als Verwalter des Stifts angenommen wird, werden ihm von Bischof Johann von Brunn 600 Gulden für 12 Jahre auf Stadt Kitzingen (stat Kitzingen) mit Bürge verschrieben.
Von der im vorherigen Eintrag erwähnten Zahlung von 14 000 Gulden findet sich keine weitere Meldung mehr. Eine gerichtliche Verschreibung des Jahres 1434 spricht Markgraf Friedrich von Brandenburg(Marggraue Fridrichen)12 000 Gulden vom Anteil des Stiftes an Kitzingen zu. Über die tatsächliche Zahlung davon gibt es keinen Nachweis, die Briefe des Gerichtes sind aufgehoben worden.
Als Graf Johann von Wertheim (Graue Johanns) im Dezember 1434 stirbt, wird sein Bruder Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) Domherr und Domdekan zu Würzburg. Damit wird er Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Margraue Fridrichen) 12 000 Gulden schuldig. Diese verspricht er am 22. Februar 1436 zu bezahlen und innerhalb der zwei Jahre mit 600 Gulden zu verzinsen. Als aber dem Markgraf nichts bezahlt wird, soll dieser den Würzburger Anteil zu Kitzingen (Kitzingen) mit allen Herrlichkeiten, Ehren, Reuten, Gülten, Zinsen, Gefällen und allen Zugehörungen für die 12 000 Gulden solange einnehmen, nutzen und gebrauchen, bis das Geld bezahlt wird. Dadurch entsteht bei Hamann Echter (Haineman Echtern) ein Verlust an der Verpfändung auf Kitzingen.
Bischof Johann, der Dompfleger und das Domkapitel geben Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Marggue Fridrichen) einen Vertrag für die Bürger von Kitzingen (Kitzingen), der die im vorherigen Eintrag genannten Rechte bis auf Auslösung des Anteils an Markgraf Friedrich überschreibt.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Brunn übernimmt Herzog Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmund von Sachsen) die Regierung des Stiffts, welcher schon zu Lebzeiten Johanns von Brunn Stiftspfleger war. Weil er sich aber ungeschickt und unvernünftig verhält, bringt er das Domkapitel gegen sich auf. Seine beiden Brüder Herzog Wilhelm (Hertzoge wilhelmen) und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzoge Fridrich) ziehen, um dem Domkapitel zu gefallen und um ihren Bruder zu strafen nach Franken. Herzog Sigmund hält sich derweil bei Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) auf, entgegen seiner Rechte als Stiftspfleger lässt er sich mit Unterstützung der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zum Bischof von Würzburg weihen. Markgraf Albrecht unterstützt ihn bei der Fehde gegen das Domkapitel und seine Brüder. Schließlich wird Bischof Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. abgesetzt und nach Frankfurt in die Verwaltung geschickt. Darauf wird Schenk Gottfried von Limpurg ( Gotfrid von Limpurg) zum Bischof von Würzburg geweiht. Markgraf Albrecht von Brandenburg forderte 157 000 Gulden für die Dienste, die er Herzog Sigmund geleistet hatte. Um das Problem zu schlichten kommen Dietrich, Schenk von Erbach und Erzbischof von Mainz, Gottfried von Limpurg und Konrad von Weinsberg (Conrat von Weinsperg) in Bad Mergentheim zusammen und beschließen mit Bewilligung Albrechts von Brandenburg, dass Bischof Gottfried von Limpurg ihm 20 000 Gulden bezahlen soll und der Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) ihm zum Pfandschilling auf Wiederauslösung verpfändet wird.