Die Herren von Wiesenthau (wisenthamern) lösen den Zehnt zu Reuchelheim (Reuchelhaim) durch einen Kauf ab.
Der Markgraf Ludwig V. der Brandenburger (der Marggraf) besitzt das Dorf Repperndorf (Repperndorf). Es werden Überlegungen angestellt, ob es mit Kitzingen (kitzingen) versetzt und wieder abgelöst werden soll.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Das Schloss Kilianstein auf dem Richelberg, der auch Reußenberg (Richelberg itzt der Reussenberg) genannt wird, steht rechtmäßig dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Gerhard von Schwarzburg setzt Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten), den Ritter Reinhard Vogt (Reinharten vogt) und Friedrich von Hutten (fritzen von Hutten) als Burgherren über Schloss Kilianstein ein und leiht ihnen 2000 Gulden. Von diesen sollen sie 1000 Gulden in den Ausbau der Burg investieren und ihm diesen in Form einer Rechnung vorlegen. Hiervon sollen Bischof Gerhard von Schwarzburg und seine Nachfolger von je 20 Gulden einen zur Gült erhalten. Dieser Vorgang wird schrifllich bestätigt.
Bischof Johann von Brunn erhält von dem Ritter Apel III. von Lichtenstein, seiner Frau Dorothea von Lichtenstein (Apeln von Lichtenstein Ritter vnd Dorothea sein Hausfrauen) und deren Erben 300 Gulden für etliche Pferde und Häuser, die er ihnen genommen hat, 200 Gulden für Schulden zu Gerlachsdorf (Gerlach) und 100 Gulden für Verzehrung und Ausgaben. Für die 600 Gulden verpfändet der Bischof ihnen das Ungeld zu Ebern (Ebern) auf Wiederlösung.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Heinrich Marschall von Raueneck (Haintzen Marschalcken) 320 Gulden Leibgeding auf Iphofen (Jphouen), Haßfurt (Hasfurt) und Deusdorf (Dansdorff), um das Schloss Raueneck (Raweneck) erwerben zu können.
Ludwig von Rotenhan (Lutz von Rottenhan) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Goldgulden für das Amt Bramberg (ambts Bramberg). Dafür verpfändet der Bischof ihm das Amt Raueneck (ambt Raweneck) für drei Jahre. Dies beinhaltet das Einkommen zu Frickendorf (Frikendorff), Recheldorf (Remschendorff), Breitbach (Braitbach), Vorbach (Vorpach) und Brünn (Brun).
Moritz Marschalk (Hern Moritz Marsvhalk) löst Schloss Raueneck samt Amt Raueneck (schlos vnd ambt Rauheneck) für 1000 Gulden ab.
Konrad von Hutten (Conraden von Hutten) kauft von Johann von Wiesenthau (hansen von wisenthaw) den Zehnt zu Reuchelheim (Reuchleben) und löst ihn damit ab.
Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (Sigmund Fuchs von Burgpraitbach) verkauft sein Burggut zu Schloss Raueneck (Schloss Raweneck) mit allen Innenausbauten, Anbauten und Zughörungen, einem Hof mit Scheune und dem dazugehörigen Gebiet und weitere Gülte, die er aufgrund einer Verpfändung als würzburgisches Lehen trägt, für 600 Gulden an Bischof Konrad von Thüngen und das Hochstift Würzburg.