Bischof Wolfram von Grumbach erlaubt den Brüdern Andreas (Endressen), Albrecht (albrechten) und Ludwig von Thüngen (lutzen von Thungen), sowie Dietrich von Thüngen, dem Sohn von Andreas von Thüngen (ditzen des Endressen sone), auf dem Eichelberg (Aichelberg) zu Hals (halrich), ein Schloss zu errichten. Dafür verschreiben sie und ihre Nachkommen sich, dem Schloss, dem Bischof und dem Hochstift dauerhaft gegen alle, mit Ausnahme des Grafen Berthold von Henneberg (graff Bertholden von Hennenberg) und dessen Erben, beizustehen. Im Kriegsfall müssen die von Thüngen den Lehensmännern des Bischofs das Schloss zur Verfügung stellen, bekommen es im Anschluss jedoch wieder zurück. Sollten Bischof oder Hochstift aber Krieg gegen den Grafen von Henneberg führen, dürfen die von Thüngen keine Partei ergreifen. Sollten sie das Schloss verpfänden oder verkaufen müssen, soll dies an die Lehensmänner des Stifts geschehen. Im Gegenzug beschützt der Bischof die von Thüngen. Warum das ganze so geschieht, ist im Buch über die Geschichte des Hochstifts Würzburg unter dem Stichwort "Reussenberg" (Reussenberg) nachzulesen.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Graf Thomas von Rieneck (Graf Thomass von Rineck) und seiner Ehefrau Katharina von Rieneck (Catharina seine hausfrawen) 2000 Gulden, die er mit 150 Gulden jährlich zu Cathedra Petri verzinst. Im Gegenzug erhalten diese die Bede zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung. Dieses Geschäft wird in Absprache mit dem Domkapitel getätigt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Heinrich von Buchenau (Hainrichen von Buches) und seiner Ehefrau Margaretha von Buchenau (Metzen seiner ehelichen Hausfraw) Geld. Dieses übernehmen Peter Haberkorn, genannt der Ältere (petter haberkern der eltren), und seine Ehefrau Agnes Haberkorn (agnes sein hausfrawe), indem sie den Schuldnern 666 Goldgulden und drei Pfund Heller zahlen. Hierfür verschreibt Bischof Johann von Brunn ihnen ein Drittel des Dorfes Zellingen (zellingen), das zu dem Zent Retzbach (Retzbach) dazugehört, auf Widerlösung.
Peter Haberkorn (petter Haberkern) leiht Bischof Johann von Brunn wiederum Geld. Die Gesamtsumme beläuft sich nun auf 1766 Gulden und drei Pfund Heller. Diese Summe verzinst Bischof Johann von Brunn erneut und händigt ihm die bisherige Verschreibung aus. Diese umfasst nun Personen, die für die Schulden des Bischofs haften, Burgen sowie die zwei Dörfer Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thüngersheim), auf Widerlösung.
Zu seinen Lebzeiten leiht sich Bischof Johann von Brunn 73 Rheinische Gulden von Johann Eberhard, der auch Weidner genannt wird (Hansen Eberharten weidner gnant). Hierfür verschreibt er diesem die Bede, den Zoll und das Ungeld des Hochstifts Würzburg zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim) auf Widerlösung. Nach Johann Eberhards Tod muss seine nun verwitwete Ehefrau seine Güter gemäß eines Gerichtsurteils des Landgerichts seinem Bruder übereignen. Sie bittet Bischof Gottfried Schenk von Limpurg daher, die bisherige Verschreibung auf den Bruder und dessen Erben zu übertragen. Der Bischof bestätigt dies in der Form eines Briefs an die betroffenen Dörfer.
Der Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schuldet Friedrich von Seldeneck (Seldeneck) 1100 Gulden. Daher verpfändet der Bischof ihm den Zoll von Riedbach (Riepach), mit allen Freiheiten, Rechten und Zugehörungen auf Widerlösung.
Nach dem Tod von Peter Haberkorn (patter haberkerns) kommt es zwischen seinen Söhnen, Konrad, Peter und Michael Haberkorn (Contzen, pettern vnd michaeln haberkern gebrudern seinen sonen), und den Dörfern Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Tungersheim) zum Zerwürfnis über die Zinsen und die Einhaltung der Baulast. Das Domkapitel zu Würzburg nimmt sich der Sache der Dörfer an. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien, um eine Fehde zu verhindern. Er bestimmt, dass das Domkapitel den Brüdern, ihren Schwägern und ihren Erben für die verschriebene Hauptsumme, über die genannten Dörfer und die entstandenen Unannehmlichkeiten, 2100 Rheinische Gulden zu einer bestimmten Frist zu zahlen hat. Für die Dauer dieser Frist erhalten die Brüder die Kellerei (kellerei zu Carlstat ), das Amt sowie die Stadt Karlstadt selbst (stat vnd ambt Carlstat). Diese werden von dem Domkapitel im Rahmen einer Verpfändung durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg für sie verwaltet.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 5000 Goldgulden von Philipp Voit von Rieneck (philipsen voiten dem eltren) und seiner Ehefrau Anna Voit von Rieneck (anna gebawe Truchsessen seiner Hausfrawen), um das Amt Rothenfels (ambt Rottenfels) ablösen zu können. Hierfür verschreibt er ihnen Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Brackenfeld). Im folgenden Jahr zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg bereits 2000 Gulden der Hauptsumme zurück und löst damit die verschriebenen Dörfer ab. Um die restlichen 3000 Gulden zu begleichen, verschreibt er Voit von Rieneck 75 Gulden jährlichen Zins auf Retzbach (Retzbach) und 65 Gulden jährlichen Zins auf Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung, die jeweils am Martinstag zu entrichten sind.
Bischof Lorenz von Bibra zahlt Philipp Voit von Rieneck (philips voit) 1400 Gulden der Hauptsumme über 3000 Gulden zurück und löst so das Dorf Thüngersheim (Thungersheim) ab. Eine neue Verschreibung über die ausstehenden 1600 Gulden beinhaltet einen Zins von 80 Gulden jährlich auf Retzbach (Retzbach), der abgelöst werden kann.
Margaretha Reumann, die Wites Jakob Reumanns (Reumanin Margaretha Jacob Reumanns verlassene witwe) besitzt zu Theilheim (Thell) zwei Morgen Weingärten. Von diesen liegt einer am Schlossweg, der andere jedoch am Fuchssteig. Bischof Konrad von Thüngen lässt durch seinen Rat einen Tauschvertrag aufsetzen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass diese zwei Morgen zinsfrei sein und dem Bischof unterstellt werden sollen. Der andere Teil am Fuchssteig in Richtung der Stadt Würzburg (stat wurtz) soll im Besitz von Margaretha Reumann verbleiben. Ebenso soll ihr Erbzins zu St. Burkard auf diese Güter erhalten bleiben, der die vier Morgen des Hochstifts und die zwei Morgen am Fuchssteig einschließt. Hierzu gehören ein Fleck Weingarten an der Leiste gelegen, der an die Gärten des Johann Fuchs von Bimbach (hausen fuchsen) und des Wenzel Ziegel (wendel zigels) angrenzt und Teil des Vorzinses ist und mit weiteren zwei Morgen Weingärten und zwei Eimern Wein begütert und zu Lehen getragen werden sollen. Als Erstattung für dieses Tauschgeschäft erhalten Margaretha Reumann und ihre Erben zwei Morgen Weingärten am Berglein, die ehemals Baptist Schiffmann (Baptist Schifmans) gehörten. Zudem werden 17 Gulden an den Deutschen Orden verpfändet.