Bischof Otto von Wolfskeel und Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) vereinbaren ein Tauschgeschäft. Der Bischof gibt Gottfried und seinen Erben Burg und Stadt Möckmühl (Mecklmuln) mitsamt allen Zugehörungen zu Mannlehen. Im Gegenzug erhält der Bischof von Gottfried von Hohenlohe und seiner Frau Elisabeth (Elisabet) ihren Teile von Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit Bewilligung von Kraft von Hohenlohe (heren Crafften), der Bruder von Gottfried, und dessen Sohn Kraft von Hohenlohe (heren Crafften desselben sones). Die Herren von Hohenlohe hatten diese Teile vom Reich als Lehen. Diese Teile gehen nun vom Reich als Lehen an das Hochstift Würzburg. Die entsprechende Urkunde wird von Gottfried von Hohenlohe, seiner Frau, seinem Bruder und dessen Sohn besiegelt.
Bischof Otto von Wolfskeel erhält die beiden Teile von Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfeld) von Kaiser Ludwig IV. Die Urkunde wird in Stuttgart (Studgarten) ausgestellt.
Der beiden Teile Kitzingen und Heidingsfeld von Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfrieden) werden zusammen mit den Anteilen Lamprechts (Lamprechten) von Gerolzheim verpfändet, was zusammen einem Drittel von Stadt und Amt Kitzingen entspricht. Beide Teile verkauft Gottfried von Hohenlohe an das Stift Würzburg.
Das Hochstift Würzburg kauft von Küchenmeister Lamprecht von Nordenberg (Lamprechten Küchenmaister) etliche Güter, Rechte und Abgaben zu Mainbernheim (Mainbernhaim), doch auch das Heilige Reich besitz dort viele obrigkeitliche Rechte, Gerichtsbarkeiten, Nutzungsrechte und Gefälle (felle). Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Kaiser Ludwig IV. der Bayer (Ludwig der viert) für seine Dienste und den ihm daraus entstandenen Schaden 1000 Pfund Haller. Bereits vor dieser Verpfändung wurde der Reichsteil von Mainbernheim an das Hochstift Würzburg verpfändet, allerdings ist nicht bekannt von wem und in welcher Höhe. Es ist ebenfalls unbekannt von wem und in welcher Form der Reichsteil an das Reich gelangt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Reichsteil, der etwa die selben Maße wie der von Heidingsfeld besessen hat, den Grafen von Rothenburg ob der Tauber zugestanden hat und nach deren Aussterben an die Herzöge von Schwaben gefallen ist. Nachdem diese kurze Zeit später ebenfalls ausgestorben sind, ist der Teil wohl an das Reich gefallen. Der Grund hierfür ist ebenfalls nicht bekannt, jedoch kaufte Leopold Küchenmeister den Reichsteil und dieser wurde dann ein Hof, Gut, Zehnt und Lehen des Hochstifts Würzburg. Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert) zieht den Reichsteil an das Königreich Böhmen und macht aus dem Dorf Mainbernheim eine Stadt. Kaiser Karl hat sich außerdem verplichtet, dass er und seine Erben Mainbernheim, ebenso wie Heidingsfeld (Haidingsfelt), Prichsenstadt (Brisenstat) und andere, auf ewig als Lehen des Heiligen Reichs empfangen will.
Was Kaiser Karl IV. (Carl der 4.) dazu bewegt die Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Mainbernhaim), Prichsenstadt (Brisenstat) und Willanzheim (Wielandshaim) an die Böhmische Krone (croen Behaim) zu bringen, ist unter dem Stichwort Haidingsueld beschrieben. Diese Begierde teilen (heten disen sine nit) seine Söhne Wenzel IV. (Wencisla) und Sigmund von Luxemburg (Sigmund) nicht, denn als König Wenzel IV. anfängt zu regieren, verpfändet er die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Burggraue Johannsen von Nürenberg) für 4100 Gulden. Die Einwohner der beiden Flecken beklagen sich bei ihren Nachbarn und sind später dankbar für den Herrscherwechsel. Das Hochstift Würzburg besitz in beiden Orten bereits etliche Gerichtsrechte, Zinsen, Gülten, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte und ein jährliches Gefälle als Einkommen. Um den Rest der beiden Orte an sich zu bringen, handelt das Hochstift so lange mit dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) und Herrn Hildebrand von Thüngen (Hiltbranten von Thungen), bis diese den Bürgern der beiden Flecken die 4100 Gulden zahlen. Die Bürger des Burggrafen nehmen die beiden Herren von Thüngen mit dem Wissen König Wenzels IV. als ihre Lehnsherren an.
Der König von Böhmen Wenzel IV. (Wencisla von Behaim), Sohn Kaiser Karls IV. (Carl des vierten,) einigt sich und verpflichtet sich mit Bischof Albrecht von Hohenlohe und dessen Domkapitel (Capitel) zu Würzburg dazu, dass keiner der Beteiligten den Erben und Nachkommen des Anderen die Rechte und Nutzungsrechte (nutzungen) in den Dörfern Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) streitig macht.
Bischof Gerhard von Schwarzberg vererbt seinem Diener Johann Wegmann (Hannsen Wegman) den Hof Kemnat in Heidingsfeld (Haidingsfelt), der freies und eigenes Gut des Stiftes ist, für 1 Gulden jährlichen Zinses. Dafür sollen dieser und seine Nachkommen ihre jährliche Hub Wein behalten. Die jährlichen Zinsen und die Gülte, die Heidingsfeld an das Stift zu bezahlen hat, sollen sie einbringen.
Da die beiden Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (bede von Thungen obgenant) sterben und ihre Söhne Balthasar und Sigmund von Thüngen (Batassar vnd Sigmund von Thungen) lieber das Geld, als den Besitz (lieber pfandschilling dann das pfand) möchten, treffen sie mit Bischof Johann von Egloffstein die Vereinbarung, dass dieser ihnen 4100 Gulden bezahlt und er dafür die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim von ihnen erhält. Zu Lebzeiten kann er ihnen jedoch nichts zahlen, da er verschuldet ist (das bargelt ware vbel bei Ime gerathen).
König Sigmund von Luxemburg (Kunig Sigmund) verpfändet Karl von Heßberg (Carln von Hespurg) 2300 Gulden auf die Flecken Mainbernheim (Mainbernhaim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld). Bischof Johann von Brunn zahlt ihm 300 Gulden in bar, für die restlichen 2000 Gulden verpfändet er ihm Stadt und das Amt Ebenhausen (Ebenhausen) mit einem jährlichen Zins von eineinhalb Gulden.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Egloffstein übernimmt sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn die Verhandlungen mit Balthasar und Sigmund von Thüngen (beden Jungen von Thungen) und übergibt ihnen eine neue verbürgte Schuldverschreibung für die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim. Diese besagt, dass er ihnen in den nächsten zwei Jahren die Schulden (ausgelegten pfandschullings) zurückzahlt und ihnen in der Zwischenzeit einen Zins von 15 Gulden zahlt. Für diese zwei Jahre sollen sie die beiden Flecken über einen Amtmann innehaben und die Abgaben erhalten. So kommt der Bischof in den Besitz der beiden Flecken. Er zahlt ihnen die Schulden (pfandschilling) nicht auf einmal, sondern verzinst ihnen diese.