Fries zählt die Klausen auf, die es einst in Würzburg und im Bistum gegeben hat und verweist auf das Wort cloester. In Würzburg sind dies die Kloster Neumünster, St. Georg, St. Bartholomäus und St. Ulrich; im Bistum gibt es zwei Klausen in Randersacker (Randersacker) und je eine in Aschfeld (Aschveld), Kirchberg bei Volkach (Kirrberg), Alter Berg bei Volkach (Altenberg bei Volckach), Hohenfeld Hohefeld), Sulzfeld am Main (Sultzveld), Markelsheim (Markoldshaim), Wachbach (Wachbach), Neunkirchen (Newenkirchen), Dörzbach (Tortzbach), Gammesfeld (Gammesveld), Euerfeld (Eurveld), Kirchberg an der Jagst (Kirchberkach), Münsterschwarzach (Swartzach), Windheim (Windhaim), Betmaur (nach dem Kopialbuch in der Nähe von Rothenburg, jedoch nicht identifizierbar), Aub (Awe), Maria Sondheim (Sunthaim) und Mistlau (Mistelaw).
Dompropst Burkard baut zu Bischof Gebhard von Hennebergs Regierungszeit einige kleine Häuser an der Stelle, wo sich zum Zeitpunkt des Regests der Hof Katzenwicker (Catzenweicker) hinter dem Domstift befindet, und lässt die Häuser von Leuten bewohnen, die dem Domstift zinspflichtig sind.
Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Der Hof Katzenwicher befindet sich je zur Hälfte im Besitz der Grafen von Schwarzburg und der Domherren von Herbilstadt (Herbilstat). Bischof Johann von Egloffstein kauft den Grafen Heinrich, Albrecht und Günther von Schwarzburg ihre Hälfte für 300 Gulden ab.
Bischof Johann von Egloffstein kauft die Hälfte am Hof Katzenwicher für 150 Gulden vom Domherr Wilhelm von Herbilstadt (Herbilstat).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Hof Katzenwicher für 300 Gulden an den Dompropst (und späteren Bischof von Bamberg) Anton von Rotenhan. Dieser soll für den genannten Betrag Baumaßnahmen vornehmen, da der Hof baufällig ist.
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Bischof Johann verschreibt Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich 300 Gulden auf der Steuer, dem Ungeld und der Stadtwaage von Würzburg, 100 Gulden in Gernach (Gernach) und 63 1/3 Gulden in Sulzfeld am Main (Sultzveld am Main). Den restlichen Betrag zahlt er an Graf Georg von Henneberg, bei dem die Grafen von Castell Schulden haben.
Bischof Lorenz von Bibra nimmt Graf Wolfgang von Castell mit vier Pferden für zehn Jahre als Berater und Diener an. Dieser Vertrag ist unkündbar. Falls Graf Wolfgang am Hof des Bischofs in Würzburg (Wirtzburg) lebt, erhält er jährlich 20 Gulden. Falls er in einem seiner Schlösser lebt, erhält er jährlich 25 Gulden. Er muss nach Aufforderung zum Dienst beim Bischof kommen und erhält dann Nahrung, Ausrüstung und Kompensation im Schadensfall.
Die Grafen Hans und Wolfgang von Castell tauschen mit Bischof Konrad von Thüngen die Lehenshoheit über vier Morgen Weingarten am Marienberg (unten an unser frawen berg gelegen) mit vier Morgen an der Trebenklinge (Trebenclinge) auf Würzburger Gemarkung.