Erbshausen und Sulzwiesen (Erbshausen und Sultzwisen) sind zwei Dörfer, aber eine Gemeinde und gehören zum Amt Arnstein.
Beide Gemeinden bezahlen jedem Bischof von Würzburg 20 Gulden an Bede jährlich, ebenso müssen sie Reis- und Frondienste leisten, den Bannwein trinken, Atzung und Lager leisten, wie es in der Amtlade festgehalten ist. Diese Bestimmungen gelten auch für die Leibeigenen der Herren von Zindel und von Grumbach, weshalb sie wie alle anderen Einwohner auch alle Gemeinderechte empfangen und genießen.
Die Mühle am Riedener Mühlbach in Mühlhausen (Mulhausen) im Amt Arnstein (Ambt Arenstain) gelegen erhält die Familie Wolf (wolfen) zu Lehen.
Das Gericht Hiltrich (Hiltrich) im Amt Arnsberg mit seinen Zu- und Eingehörungen wird an Herrn Richard von Maßbach (Richard von Maspach) und seine Erben verpfändet für 750 Pfund Haller. Bischof Albrecht von Hohenlohe löst die Verpfändung und verpfändet es an Heinrich von der Tann von Bieberstein (Hainrich von der Than von Biberstain) gegen wiederum 750 Pfund Haller.
Frau Mechthild von Lisberg (fraw Machthild von Liebssperg) und ihr Sohne Friedrich (Fridrich) verkaufen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift in den Ämtern Arnstein (Arnstain) und Karlburg (Carlburg) für 900 Gulden: 8 Fuder Gültwein 74 Malter Korn 54 Pfund Heller 9 Morgen Wiesen ein zum Kammerforst gehörendes Gehölz und ihre Leibeigenen
Bischof Johann von Brunn kauft 25 Malter jährlichen Gülts des Dorfes Müdesheim (Mutichshaim oder Muteshaim), welches im Amt Arnstein (Arnstain) gelegen ist, zusammen mit anderen Gütern von Weiprecht von Helmstatt (Weiprechten von Helmstat).
Ritter Konrad von Hutten (Conrad von Huten riter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, wofür Bischof Rudolf ihm 100 Gulden an jährlichen Zinsen verschreibt, im einzelnen nämlich 80 Gulden auf die Bede Opferbaums und 20 Gulden auf die Bede der Dörfer Erbshausen und Sulzwiesen, die zusammen eine Gemeinde sind. Bischof Rudolf befiehlt daraufhin Opferbaum und der ganzen Gemeinde Erbshausen und Sulzwiesen in einer besiegelten Urkunde, die Bede an Konrad von Hutten zu bezahlen, bis die Summe von 2000 Gulden gestundet ist. Von dieser Bestimmung wird kein Einwohner ausgenommen. Darauf verplfichten sich die Schultheißen, Dorfmeister und ganzen Gemeinden inklusive der Grumbachischen und Zindel'schen Untertanen, Konrad von Hutten jährlich 20 Gulden Bede gemäß der oben beschriebenen Regeln zu bezahlen.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.
Abt Hartmann von Fulda, geborener Burggraf von Kirchberg (Abbt Herman zu Fuld, ain geborner Grave von Kirchberg) wird zum Rat und Diener des Bischofs Lorenz von Bibra. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz ihn zusammen mit seiner Stadt Hammelburg und dem fuldischen Amt Saaleck (sambt der stat Hammelberg vnd Saleck) unter seinen Schutz.
Doktor Kilian Münch, Kanzler der Bischöfe von Würzburg (doctor Kilian Cantzler), kauft 20 Malter Korn und Hafer jährlicher Getreidegült zu Rieden (Rieden) im Amt Arnstein (ambt Arnstain) für 250 Gulden Hauptsumme. Dem Hochstift Würzburg verschreibt er die Wiederlösung.