Jeder, der innerhalb der vier Stifte Dom, Neumünster, Haug oder St. Burkard ein Lehen trägt oder dienstpflichtig ist und der Forderungen oder Anklagen stellen möchte, muss dies vor seinem jeweiligen Dechanten und dem dazugehörigen Kapitel tun. Dieses Gericht wird Chorgericht genannt.
Jeder, der ein Urteil des Chorgerichts anfechten möchte, muss vor das sogenannte Generalgericht. Dieses Generalgericht wird mit insgesamt acht Personen besetzt, von denen immer zwei aus den vier Stiften (Dom, Neumünster, Haug, St. Burkard) sind. Die Entscheidungen dieses Gerichts sind endgültig.
In Würzburg gibt es einen sogenannten Oberrat (Oberrath). Dieses Gremium setzt sich aus insgesamt 15 Personen zusammen: vier aus dem Domkapitel, einer aus dem Kapitel des Neumünsters, einer aus dem Kapitel des Stift Haug, einer aus dem Kapitel von St. Burkard, der Oberschultheiß der Stadt Würzburg, drei aus dem unteren Rat der Stadt, ein Metzger, ein Bäcker und ein Weinbauer und ein gemainsman (Schiedsmann). Der Oberrat ist dazu verpflichtet sich an seine Satzung und Ordnung zu halten, die in einem eigenen Buch dafür festgehalten ist. Sie sind hauptsächlich für den Gemeinnutz der Stadt und ihrer Einwohner verantwortlich und fungieren als eine Art Polizei (policei). Außerdem sind sie dazu befugt, in Schmachsachen (schmahsachen), also verbale oder körperliche Beleidigungen, über geistliche und weltliche Personen zu richten.
Die Witwe und Kinder von Herold Vetzer (Herold Vetzer) geben Bischof Manegold von Neuenburg zwei Morgen Weingärten in Heugrumbach (Hai Grunbach ain dorf im ambt Arnstain) und erhalten es als Lehen vom Stift zurück.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) verschiedenen Chorherren des Neumünsterstifts als Leibgeding.
Konrad Zingel (Conrat Zingel) kauft das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Marquard Zull (Markart Zull), der es zuvor von Bischof Albrecht von Hohenlohe verliehen bekommen hatte. Konrad Zingel erhält das Amt nun auch von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen. Das Amt wird Hofschultaisenambt zu Blaichach unter dem Baume genannt und zu ihm gehören 24 Schilling Pfennigzins und 52 Fastnachtshühner, die von den Häusern und Gärten in der Pleichach erhoben werden. Die Bewohner und Eigentümer dieser Häuser und Gärten fallen in den Bezirk des Gerichts zu Pleichach, welches mit dem Hofschultheißenamt verbunden ist. In den Gerichtsbezirk fallen zusätzlich noch die Leute, die den Pfennigzins an das Neumünster geben. Diese Übergabe findet immer am 8. September (Mariä Geburt) in der Pleichach unter einem Baum hinter dem oberen Eckhaus am Judenfriedhof statt.
Die Stiftsherren des Stifts Neumünster erwerben die Hälfte des Hofes von Johann von Wolmershausen (Hanns von Wolmershausen) in Gaurettersheim (Gairetershaim), die jährlich 17 Malter Getreide einbringen. Da Bischof Johann von Brunn Burkhard von Wolmershausen (Burcharten von Wolmershausen) 100 Gulden schildig ist, verpfändet er ihm den Hof inklusive Einkünften, bis die Schuld abbezahlt ist.
Johann Hessler, der Ältere,(Hanns Hesler der alt) hat drei Söhne - Georg, den Doktor, Johann, den Domherren zu Köln und Nikolaus, Chorherr im Neumünster, (Georgen doctor, Jorhannsen domheren zu Coln vnd Niclausen Corheren zum Newenmunster) welcher später Kardinal geworden ist. Die Söhne arbeiten sich hoch und schaffen es soweit, dass sie Bischof Rudolf von Scherenberg und andere, die sich mit Kurfürst Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein, (pfalzgraue Fridrich Churfurst) Bischof Reinhard zu Worms (her Rainhart zu Worms) und Bischof Matthias zu Speyer (her Matthis zu Speir ) streiten, vertragen.
Kilian Geyer (Doctor Kilian Geier) wird wegen Urkundenfälschung von Bischof Rudolf von Scherenberg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er verpflichtet sich daraufhin dem Stift.
Karl und Hessel von Grumbach (Carl und Hessel von Grumbach) werden nach mehreren Streitigkeiten mit Balthasar Fischer ( Balthasaren Vischern Canonici) vertragen.