Den Herren von Heidingsfeld-Wolfskeel ist das Dorf Gelchsheim (Gailichshaim) zu Lehen. Während Dietrich von Heidingsfeld (her Dietrich von Haidingsfelt riter) Lehnsnehmer ist, geht das Dorf in den Besitz des Deutschen Orden über. Das Zoll- und Geleitrecht zu Gelchsheim liegt beim Stift Würzburg, das die Rechte zeitweise an die Herren von Weinsberg (heren von Weinsperg) verpfändet. Für Informationen darüber, wann die Burggafen von Nürnberg (burggrauen von Nurenberg) in geleitrechtliche Angelegenheiten involviert waren, verweist Fries auf das Geleitbuch.
Bischof Berthold von Sternberg kauft die Burg Hinterfrankenberg (hinter Franckenberg) von Burggraf Friedrich V. von Nürnberg für 300 Silbermark und 730 Pfund Heller. Da er die Kaufsumme nicht in bar begleichen kann, verpfändet er dem Burggrafen die Dörfer Burgbernheim (Burckbernhaim) und Herbolzheim (Herboltzhaim) einschließlich des Waldes von Burgbernheim und weiterer Zugehörungen. Innerhalb von 12 Jahren müssen die Pfänder wieder ausgelöst werden, sonst fallen sie dem Burggrafen zu.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Berthold von Sternberg erwirbt die Burg Hinterfrankenberg (Franckenberg das hinter) von Burggraf Friedrich III. von Nürnberg für 300 Mark Silber und 700 Pfund Heller. Da er aber nicht in der Lage ist, den Burggraf mit Bargeld auszuzahlen, verpfändet er ihm diese Summe auf die Einkünfte aus den Dörfern Herbolzheim (Herboldshaim) und Mainbernheim (Bernhaim) sowie dem Mainbernheimer Wald (vnd dem Bernhaimer walde), sodass er einen Zinssatz von 12,5% auf die Hauptsumme erhält (also das er alwegen von 8 marken 1 marck, vnd von 8 Pfund 1 Pfund nutzung haben). Dafür wird Burggraf Friedrich jedoch zum Lehnsmann des Bischofs und seines Stifts (dargegen ime vnd dem Stiffte mit manschafft verwant sein sollte).
Nach 12 Jahren wird die Pfandsumme, die der Würzburger Bischof dem Burggrafen von Nürnberg schuldet, nicht ausgelöst. Stattdessen wird die Frist mehrere Male verlängert.
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Bischof Otto von Wolfskeel löst die Dörfer Burgbernheim und Herbolzheim aus der Verpfändung und übergibt den Burggrafen Johann II. und Albrecht die festgeschriebene Summe.
Monumenta Zollerana. Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, Band 3. hg. v. Rudolph Freiherr von Stillfried/ Traugott Märcker, Berlin 1857.
Nachdem Bischof Otto von Wolfskeel die Pfandschaft über Burgbernheim (Bernhaim) von den Burggrafen von Nürnberg auslöst, entsteht zwischen beiden Parteien ein Streit. Die Burggrafen behaupten, dass ihnen die Vogtei über Burgbernheim erblich zustünde, weshalb sie jährlich 100 Pfund Heller an Vogtsteuer erheben. In dieser Sache wird ein Stillstand beschlossen.
Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Bischof Johann von Egloffstein und die Nürnberger Burggrafen Johann und Friedrich schließen ein Bündnis, die Burg Lichtel (Liehental), die im Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) ist, durch Verhandlungen rechtlich oder freuntlich an sich zu bringen. Davon ebenfalls betroffen sind die Schlösser Habelsee (Haboltzhaim), Endsee (Entsee), Nordenberg (Nortenberg) und Gammesfeld (Gaumesvelt).
Steinmetz, Thomas: Schenkenberg. Die verschollene Burg im Frankenland, in: Städte, Regionen, Vergangenheiten. Beiträge für Ludwig Schnurrer zum 75. Geburtstag (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 59), Würzburg 2003.
Viele Sendschreiben der Burggrafen von Nürnberg und etliche Briefe, die sie vom Papst und von Kaiser und König zur Wiederherstellung der Güter des Klosters St. Ägidien vorgebracht haben, sowie die Antworten auf diese Briefe und ein Register über die Zinsen liegen im clain stublein in der Nurenberger lade.