Fries verweist für Informationen über den Erwerb der Städte Heidingsfeld und Mainbernheim durch den Burggrafen von Nürnberg und die von Thüngen eine Stelle, die nicht identifiziert werden kann.
Bischof Berthold von Sternberg kauft dem Nürnberger Burggraf Friedrich III. von Hohenzollern (Fridrich zu Nurenberg) für 300 Mark lötiges Silber und 730 Pfund Heller das Schloss hinter dem Frankenberg ab. Da er die Summe nicht in bar bezahlen kann, setzt er Friedrich dafür die beiden Dörfer Burgbernheim (Burck Bernheim) und Herbolzheim (Herboldshaim) mitsamt dem Bernheimer Wald ein. Sollte Berthold die Kaufsumme in den nächsten 12 Jahren nicht zahlen, gehen die Dörfer in Friedrichs Eigentum über. Berthold vermag die Summe nicht zu bezahlen. Die Dörfer werden erst von Bischof Otto von Wolfskeel wieder abgelöst.
Friedrich von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg (Burggrav Fridrich von Nurenberg), empfängt die Hälfte des Zehnts zu Ickelheim (Ickelnhaim) von Bischof Gottfried von Hohenlohe.
Burggraf Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrich von Nurenberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe den Zehnt zu Ipsheim (Jpeshaim) als Mannlehen.
Hartmut Fuchs von Dornheim (Fuchs zu dornhaim Hartmund) und seine Schwester, die Werbrecht von Wolfskeel (Werprecht Wolfskel) geheiratet hat, haben einen Teil an Schloss Hallburg und dem Zoll und verkaufen diese an die Herren Johann und Albrecht (heren Johann vnd hern Albrecht Burggraue zu Nurenberg), Burggrafen von Nürnberg. Da die Burggrafen aber keinen weiteren Teil von Schloss Hallburg bekommen können, verkaufen sie ihren Teil an Bischof Otto von Wolfskeel für 16.000 Gulden.
Das Schloss Hain steht denen von Herbilstadt (Herbilstat) zu. Die Brüder Konrad (Conrat), Wilhelm (Wilhelm) und Peter (peter), alle Ritter von Herbilstadt, übergeben dem Bischof Albrecht von Hohenlohe ihren Burgstall Hain und erhalten diesen vom Bischof wieder als Lehen und dürfen die Befestigung weiter ausbauen. Da Hain aber nicht weit von Römhild (Romhilt) liegt, sind die dortigen Herren, die Grafen von Henneberg, auch involviert. Die von Herbilstadt geraten in Streit mit Burggraf Friedrich von Nürnberg (Fridrich von Nurenberg), Graf Günther und Graf Johann von Schwarzburg (Gunther vnd Johann von Schwartzburg) und Graf Ulrich von Leuchtenberg (Vlrich vom Leuchtenberg). Für weitere Informationen und Besitzverhältnisse zum Schloss Hain verweist Fries auf seine Quelle.
Bischof Johann von Egloffstein hat Johann und Friedrich von Hohenzollern, den Burggrafen zu Nürnberg, die ursprünglich aus Rothenburg kamen, vor Jahren mehrere Schlösser und Dörfer, darunter auch Habelsee (Habholdshaim) abgekauft, da die beiden sich verschuldet hatten. Jeder der beiden erhält einen bestimmten Anteil an dem Erlös.
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Die Burggrafen von Nürnberg hatten beide Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Main Bernheim) für 15.100 Gulden inne. Nachdem ihnen die beiden Orte zur Verwaltung gegeben sind, kontrollieren sie den Ein- und Ausgang in den beiden Orten. In der Zeit der Städtekriege hat Heidingsfeld einen zu geringen Nutzen für sie, sodass die Burggrafen von Nürnberg das Pfand nicht mehr haben wollen, sondern dem König den Pfandschilling nachlassen. Der Pfandschilling beläuft sich auf 15.100 Gulden, von denen sie 3100 Gulden zurück erhalten wollen. Den Rest erlassen sie dem König. Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Bur Jan vom Gutenstain vnd vf Braitenstein), Kammermeister der böhmischen Krone, gibt den Burggrafen von Nürnberg 3100 Gulden mit Einwilligung des böhmischen Königs Vladislav II. (kunig Lasla) und erhält dafür die beiden Orte pfandweise.
Es gibt einen Rechtsstreit zwischen Mainz und Hessen, den der Bischof von Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg schlichten sollen. Landgraf Ludwig von Hessen klagt gegen Bischof Konrad von Mainz und Johann von Brunn soll den Streit schlichten. Landgraf Wilhelm IV. hat die Einwohner von Hiltrich (Hiltrichs), Simmerhausen (Simershausen) und Lahrbach (Larbach) in seinem Verspruch. Für die Täuschung Konrad von Thüngens durch Landgraf Ludwig von Hessen und Herzog Johann von Sachsen verweist Fries auf eine Quelle. Fries verweist auf ein Buch des Sekretärs Peter Klarmann zu diesem Krieg.