Was die Markgrafen von Ansbach (Onoldsbach) als Burggrafen von Nürnberg (Nürenberg) für Lehen vom Stift Würzburg bekommen haben und noch bekommen sollen, steht in den Lehenbüchern. Fries gibt auch an, wo das zugehörige Revers zu finden ist.
Der Bischof von Eichstätt Berthold von Zollern (Berthold zu Aistet), ein geborener Burggraf zu Nürnberg, schreibt dem Würzburger Bischof Albrecht von Hohenlohe und fordert von ihm das Lehensrecht in Bad Königshofen im Grabfeld, da das Lehen seiner Meinung nach eigentlich zum Bistum Eichstätt gehört und diesem heimfallen soll. Bischof Albrecht von Hohenlohe weigert sich und verklagt den Eichstätter Bischof vor dem Hofgericht Kaiser Karls IV.. Doch es mischen sich der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe), Herr Ludwig von Hohenlohe (her Ludwig von Hohenlohe), Burggraf Johann von Nürnberg (Hanns von Nurenberg) und Burkhard von Seckendorf (Burckart von Seckendorf) in die Sache ein und legen Einwände ein (machen ain anstand).
Was Kaiser Karl IV. (Carl der 4.) dazu bewegt die Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Mainbernhaim), Prichsenstadt (Brisenstat) und Willanzheim (Wielandshaim) an die Böhmische Krone (croen Behaim) zu bringen, ist unter dem Stichwort Haidingsueld beschrieben. Diese Begierde teilen (heten disen sine nit) seine Söhne Wenzel IV. (Wencisla) und Sigmund von Luxemburg (Sigmund) nicht, denn als König Wenzel IV. anfängt zu regieren, verpfändet er die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Burggraue Johannsen von Nürenberg) für 4100 Gulden. Die Einwohner der beiden Flecken beklagen sich bei ihren Nachbarn und sind später dankbar für den Herrscherwechsel. Das Hochstift Würzburg besitz in beiden Orten bereits etliche Gerichtsrechte, Zinsen, Gülten, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte und ein jährliches Gefälle als Einkommen. Um den Rest der beiden Orte an sich zu bringen, handelt das Hochstift so lange mit dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) und Herrn Hildebrand von Thüngen (Hiltbranten von Thungen), bis diese den Bürgern der beiden Flecken die 4100 Gulden zahlen. Die Bürger des Burggrafen nehmen die beiden Herren von Thüngen mit dem Wissen König Wenzels IV. als ihre Lehnsherren an.
Die Bürger Würzburgs und anderer Städte im Bereich des Hochstifts erheben sich gegen Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Domkapitel. Um die Aufstände zu beenden, brauchte er Hilfe und handelte mit den Burggrafen zu Nürnberg, Johann und Friedrich (Johannsen vnd hern Fridrichen Burggrauen zu Nurenberg), aus, dass sie ihn gegen seine ungehorsamen Bürger und Untertanen unterstützen. Dies tun sie auf eigene Kosten, er verspricht ihnen dafür 12 000 Gulden und verpfändet ihnen ein Teil Kitzingens (kitzingen) mitsamt allen Würden, Rechten, Grenzen, Gülten, Nutzungen, Gerichten, Zöllen, Geleitrechten, Herrlichkeiten und Zugehörungen. Er behält für seine Nachfolger und das Stift das Recht auf Auslösung vor, zu einem freien Zeitpunkt und für 12 000 Gulden und den zusätzlichen Kosten, die sie aufgebracht hatten. Beide Burggrafen bestätigen dies schriftlich.
Als der Stamm der Markgrafen von Brandenburg (Marggrauen von Brandenburg) ausstirbt, fällt das Fürstentum Brandenburg (Furstenthumb Brandenburg) zurück ans Reich. Kaiser Sigmund verleiht es auf dem Konzil von Konstanz (Costnitz) an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg (Burggraue Fridrichen von Nürenberg). Von diesem stammen alle nachfolgenden Markgrafen von Brandenburg ab.
Die Bürger der beiden Flecken Mainbernheim (Mainbernheim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld) sind unzufrieden über das Versagen (gebrechen) des Bischofs Johann von Brunn, der Burggrafen von Nürnberg und des Königs Sigmund von Luxemburg. Also kommt es zu Entscheiden von Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Fridrichen von Brandenburg), Deutmeister Eberhard von Seinsheim (Eberharten von Saunshaim Maistere deutschsordens), Graf Ludwig von Öttingen (Ludwigen von Otingen) und Haupt II. Marschall von Pappenheim (Häubten Marschalken von Bapenhaim). Nach dem Verhör der beiden Parteien sprechen sie ein Urteil aus. Die beiden Städte sollen Balthasar und Sigmund von Thüngen (den von Tungen) 4100 Gulden bezahlen, um das Hochstift Würzburg vom Lehen freizukaufen, sodass Bischof Johann von Brunn und dessen Nachfolger in beiden Flecken keinen Pfandschilling mehr haben und die 4000 Gulden und alle anderen Schulden getilgt sind.
Bischof Johann von Brunn, Bischof Anton von Rotenhan zu Bamberg (B Antoni zu Bamberg), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggraue Fridrich zu Brandenburg) und Herzog Johann von Mosbach (Hertzog Johanns aus Baim zu Mosbach) beschließen gemeinsam, einheitliche Schilling, Pfennige und Heller zu prägen, was sie hierauf auch tun. Ein halber Schilling gilt sechs Pfennige, 17,5 Schilling einen Gulden. Auf der einen Seite der Würzburger Schilling sind die Wappen des Herzogs von Franken und des Burggrafentums zu Nürnberg zu sehen, die Umschrift lautet "moneta maior argentea". Auf der anderen Seite ist das Wappen Bischofs Johann von Brunn zu sehen, ein Helm mit zwei Hörnern und der Umschrift "Johannes Epus Herbipolen". Vom Pfennig gelten 30 ein Pund und fünfeinhalb Pfund einen Gulden. Die gemischte Mark der Pfennige hat 7 Lot Gewichtseinheiten und 37 neue Pfennige ergeben ein Lot. Die Prägung zeigt die Wappen des Herzogtums Franken und das des Burggrafentums zu Nürnberg. Zwei Heller gelten einen Pfennig, sechs Pfund einen Gulden. Eine gemischte Mark enthält vier Lot Silber, 46 Stück davon entsprechen einem Lot. Geprägt ist das Wappen des Herzogtums Franken. Die Münzmeister geben von jeder Mark 12 neue Pfennige heraus.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Es wird von einer Auseinandersetzung zwischen dem Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, mit Philipp von Hessen sowie deren Auftreten vor Bischof Lorenz von Bibra und den Burggrafen zu Nürnberg berichtet.