Frau Kunigunde von Entsee (Kunigund von Antsehe) übereignet das Dorf Hopferstadt im Gau Ochsenfurt (Hopferstat ain dorf vf dem Ochsenfurter gai) an das Domkapitel Würzburg samt Leuten, Gütern und Nutzungen. Nach Ansicht von Lorenz Fries tauschte das Domkapitel die Leute und Güter mit dem Stift Neumünster.
Als sich das Stift Würzburg in Nöten befindet, erlangen der Dechant und das Kapitel des Stifts von Kaiser Karl IV. eine Freiheit. Diese besagt, dass das Stift Haug unter kaiserlichem Schutz steht, keinem Landgericht untersteht [?] und für niemanden pfandbar sein soll. Diese Freiheit wird von seinen Nachfolgern König Wenzel, König Ruprecht und König Sigmund bestätigt. Außerdem ersuchen der Dechant und das Kapitel beim Reichstag in Augsburg von Kaiser Karl V. eine Erneuerung des Privilegs, was Kaiser Karl bewilligt.
Papst Nikolaus V. verleiht dem Stift Haug die Freiheit, dass niemand Propst werden könne, der kein Kapitelherr des Domstifts zu Würzburg ist.
Papst Nikolaus V. stellt dem Hochstift Würzburg eine päpstliche Bulle und Freiheit aus, dass niemand, außer ein Domherr zu Würzburg, zum Propst in Mosbach (Mosbach) verordnet werden soll. Das Stift Mosbach ist es einem Bischof zu Würzburg schuldig, ihm jeder Zeit mit einer Abgabe zu Hilfe zu kommen.
Johann Hessler, der Ältere,(Hanns Hesler der alt) hat drei Söhne - Georg, den Doktor, Johann, den Domherren zu Köln und Nikolaus, Chorherr im Neumünster, (Georgen doctor, Jorhannsen domheren zu Coln vnd Niclausen Corheren zum Newenmunster) welcher später Kardinal geworden ist. Die Söhne arbeiten sich hoch und schaffen es soweit, dass sie Bischof Rudolf von Scherenberg und andere, die sich mit Kurfürst Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein, (pfalzgraue Fridrich Churfurst) Bischof Reinhard zu Worms (her Rainhart zu Worms) und Bischof Matthias zu Speyer (her Matthis zu Speir ) streiten, vertragen.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Eine Kramlade auf der Greden Zinse der Küsterei zu Haug gibt jährlich 12 Pfennige. Als Bischof Lorenz von Bibra anfängt, die neue Kanzlei zu errichten, lässt er die Lade dort hin bringen. Er gibt der Küsterei einen anderen Zins von 12 Pfennigen und einen Morgen Weingarten zu Haug. Der Dechant und das Kapitel übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Als das Stift Haug und die Karthäuser zu Tückelhausen (Duckelhausen) wegen der Obrigkeit und anderer Dinge bezüglich des Dorfes Hohestadt (Hohenstadt) in einen Konflikt geraten, werden sie durch Bischof Konrad von Thüngen wieder vertragen.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Haug erlauben ihrem Chorbruder Johann Armbruster (Johann Armbrester), Lizentiat theol., unter Fürsprache Bischof Konrad von Bibras, die Kollegs in Worms (Worms) und Regensburg (Regenspurg) zu besuchen.