Die ehemaligen Burglehen von Konrad von Coburg (Koburg) und Richard von Maßbach (Maspach) kommen in den Besitz von Johann von Brunn (Brun). Dieser trägt seine Lehen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg auf und bittet diesen, die Lehen an Graf Georg von Henneberg zu verleihen.
Otto von Milz (Miltz) trägt dem Hochstift Würzburg während Bischof Johann von Grumbachs Amtszeit die Hälfte am Weinzehnten von Bühler (Buler) als Lehen auf. Von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind Merkershausen (Markershausen), eine Mühle in Bad Königshofen (Konigshoffen) und Aschfeld (Aschveld).
Bischof Johann von Grumbach löst das Schloss Burglauer (Burcklaur) von der Witwe Gute von Brunn wieder ab und übergibt ihr wegen ihres Schwagers Anton von Brunn (Brun) einen Schadlosbrief.
Bischof Johann von Grumbach schreibt einen offenen Brief darüber, dass die Privilegien, die dem Hochstift von König Karl IV. verliehen wurden, bestehen bleiben sollen, aber die dafür zu bezahlende Summe von 100 Pfund Gold wegfallen solle.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet Schloss Burglauer mit den dazugehörigen Rechten für 2800 Gulden an die Brüder Jakob und Johann von Steinau (Stainau).
Bischof Johann von Grumbach verleiht Heinrich Hennfelder (Haintz Hennfelder) das Recht zu gelzen (Kastration von Schweinen) auf drei Jahre. Fries bezeichnet dieses Recht als Gelzenamt (Geltzenambt).
Anselm von Rosenberg erhängt sich im Schloss Prosselsheim (Brassoldshaim). Daraufhin nimmt Bischof Johann von Grumbach dessen Habe, Güter und Pfänder ein und verpfändet das Amt Prosselsheim an Herrn Heinrich von Müffling, genann Thondorfer (Hanirich Mufflinger Tandorfer genant), und dessen Ehefrau Bénigne für 3000 Gulden.
Im Würzburger Bistum gibt es ein Gericht, das sich speziell mit Angelegenheiten des Ritterstands beschäftigt, das sogenannte Gericht des Gnadenvertrags. Dieses Gericht entsteht unter Bischof Johann von Grumbach, der auf Ansuchen der Ritterschaft, Grafen und anderer Adeliger des Stifts ein Privileg für diese ausstellt. In dem Gnadenbrie wird folgendes festgehalten: bei einem Rechtsstreit zwischen einem Würzburger Bischof und einem oder mehreren Adeligen soll dies vor den weltlichen Räten des Bischofs verhandelt werden, wobei diese aber keinerlei Partei ergreifen sollen. Außerdem soll im Falle eines Rechtsstreits zwischen einem oder mehreren Adeligen und einem Dechanten oder einem Angehörigen des Domkapitels oder andere Angehörige des geistlichen Standes der Würzburger Bischof oder dessen geistliche und weltliche Räte darüber verhandeln. Allerdings sind geistliche Rechtsfälle hiervon ausgenommen. Wenn der Angeklagte dem geistlichen Stand angehört, muss im Richtergremium ein Geistlicher mehr sitzen als Weltliche. Stammt der Angeklagte wiederum aus dem weltlichen Stand, muss im Richtergremium ein Weltlicher mehr sitzen als Geistliche.
Bischof Johann von Grumbach verlangt von Otto Ritter von Lichtenstein (her Ot von Liechtenstain riter) den Turm und das Tor von Geiersberg, weil es Eigentum des Stifts sei und nur für 600 Pfund Haller an die von Lichtenstein verpfändet gewesen sei und er es nun auslösen möchte. Allerdings kam es laut Fries zu keinerlei Verhandlungen diesbezüglich. Außerdem erhalten die von Lichtenstein von Bischof Rudolf von Scherenberg drei Burggüter zu Geiersberg.
Bischof Johann von Grumbach gibt dem Dorf Bütthard (Buthert) zwei Jahrmärkte, die jährlich am Georgstag (23. April) und am Tag der Kreuzerhöhung (14. September) abzuhalten sind.