Ritter Philipp von Herbilstadt (Philip von Herbilstat) gibt eine alte Verschreibung auf, in der Bischof Johann von Brunn Dietrich von Herbilstadt (Dietz von Herbilstat)1421 300 Gulden verschrieb. Im Gegenzug verschreibt ihm Bischof Konrad von Thüngen ein lebenslanges Leibgedinge von 50 Gulden.
Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) gibt Bischof Rudolf von Scherenberg noch 500 Gulden, sodass die Gesamtsumme des Pfandschillings 2000 Gulden ist. Dafür verpfändet ihm Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 100 Gulden der Bede zu Hollstadt (Holnstat) wieder und löst die alte Verpfändung auf. Bischof Konrad von Thüngen verpfändet die Bede an den Würzburger Hofmeister Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) und seinen Sohn Simon von Thüngen (Simon). Später löst der Bischof die Bede wieder für 2000 Gulden aus, was auch von den von Thüngen bestätigt wird.
Bischof Konrad von Thüngen kauft 60 Tagwerk Wiesen bei Schloss Hildenburg in der Rhön (Hiltenburg vor der Rone gelegen) für das Stift.
Wilhelm und Christoph von Wiesenthau (Wilhelm und Cristof von Wisetau) verkaufen ein Burggut, welches sie vom Stift Würzburg am Schloss Homburg an der Werrn zu Lehen bekommen haben, an Bischof Konrad von Thüngen für 100 Gulden.
Hieronymus Hickerig, Bürger von Würzburg, (Jeronimus Hickerig burger zu Wurtzburg) lehnt sich gegen Bischof Lorenz von Bibra auf, sodass dieser ihm sein Hab und Gut wegnimmt. Nach dem Tod Lorenz von Bibras und des Hieronymus Hickerig selbst, erreicht seine Schwester Margaretha Maier (Margaretha Maier) mit Hilfe von Kammerschreiber Konrad Zeitler (Conrat zeitler Camerschreiber), dass ihr Bischof Konrad von Thüngen die Güter wieder übereignet. Ausgenommen hiervon ist der halbe Hof Hirsen Muntzer. Die Bestätigung hierüber wird ausgestellt und die zugeteilten Güter notiert.
Es gibt einen Rechtsstreit zwischen Mainz und Hessen, den der Bischof von Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg schlichten sollen. Landgraf Ludwig von Hessen klagt gegen Bischof Konrad von Mainz und Johann von Brunn soll den Streit schlichten. Landgraf Wilhelm IV. hat die Einwohner von Hiltrich (Hiltrichs), Simmerhausen (Simershausen) und Lahrbach (Larbach) in seinem Verspruch. Für die Täuschung Konrad von Thüngens durch Landgraf Ludwig von Hessen und Herzog Johann von Sachsen verweist Fries auf eine Quelle. Fries verweist auf ein Buch des Sekretärs Peter Klarmann zu diesem Krieg.
Esram von Hohenfeld (Esram von Höhenueld) übereignet etliche Zinsen und Güter in Hohenfeld bei Kitzingen (Höhenueld) an Bischof Konrad von Thüngen und empfängt diese wiederum als Lehen.
Als das Stift Haug und die Karthäuser zu Tückelhausen (Duckelhausen) wegen der Obrigkeit und anderer Dinge bezüglich des Dorfes Hohestadt (Hohenstadt) in einen Konflikt geraten, werden sie durch Bischof Konrad von Thüngen wieder vertragen.
Der Kirche im Schloss Homburg an der Werrn sind vier Pfründe gestiftet: die Pfarrei selbst und die Vikariate Hl. Drei Könige, St. Katharina und Zum heiligen Kreuz. Diese Pfründe hat der Bischof von Würzburg alleine zu Lehen, aufgrund einer besonderen Freiheit, die Papst Clemens (Bapst Clemens) dem Bischof Konrad von Thüngen erteilt hat.
Bischof Konrad von Thüngen gibt Margaretha Warter (Margarete Warter) im Dietricher Viertelhofe auf dem Graben zu Würzbueg eine Stube, einen Boden, zwei Kammern und einen Kalter zu lebenslangem Gebrauch. Margaretha stirbt 1541. Dieselben Güter gibt Bischof Konrad von Bibra ebenfalls zu lebenslangem Gebrauch an den Silberboten Michael Hensler (Michel Hensler).