Fries führt einige Unstimmigkeiten über die Verpfändung von Godeldorf (Gotelendorf) an die von Schefftal aus: Bischof Johann von Brunn schuldet Konrad von Schefftal (Contz von Schefstal), seiner Ehefrau Gerhause (hausfrawe Gerhause) und deren Sohn Georg (Georg ir sun) 1300 Gulden wegen des Ortes und des Hauses in Godeldorf. Von diesen Schulden verpfändet der Bischof den Schefftalern 300 Gulden in bar und für die übrigen 1000 Gulden verpfändet er ihnen das Haus und das Dorf auf Wiederlösung. Für diese Verpfändung findet Fries laut eigener Aussage keine Datumsangabe und muss sich deshalb auf andere Urkunden berufen, die das Jahr 1438 vorschlagen. Sowohl in den Aufzeichnungen Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg als auch Bischofs Rudolf von Scherenberg wird berichtet, dass Bischof Johann von Brunn den Sitz und das Dorf Godeldorf zusammen mit der Schäferei und allen Zugehörungen an Andreas von Schefftal (Endres von Schefstal) verpfändet. In den Aufzeichnungen Bischofs Gottfrieds handelt es sich bei der Pfandsumme um 1200 Gulden, in den Aufzeichnungen Bischofs Rudolfs dagegen ist die Rede von 1000 Gulden. Fries vermerkt am Ende des Eintrags, dass er keine weiteren Informationen zu der Verpfändung in der Kanzlei finden kann.
Ein Rechtsstreit zwischen Johann Geupel, genannt Reuscher, (Hanns Geupel Reuscher genant) und dem Kloster Wechterswinkel ( closter Weberswinkel) wird durch Bischof Rudolf von Scherenberg beigelegt. Johann Geupel erhält 55 Gulden.
Das Kloster St. Ägidien in Nürnberg kauft den Zehnten eines Hofs und etliche Zinsabgaben zu Iphofen (Iphouen) und lässt dies am Landgericht des Herzogtums Franken von Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigen.
Johann Geupel, genannt Geupelheuchlein, (Hanns Geupel Geupelheuchlein genant) gerät in eine Fehde mit Bischof Rudolf von Scherenberg wegen Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck). Die beiden Parteien werden durch Pfalzgraf Philipp (Pfalzgraue Philips) vertragen.
Das Stift Würzburg kauft einige Wiesen, die am Fluss Gollach (Gollach ain bach) und an der Burg Reichelsberg (Sloss Raigelberg) liegen.
Die Nonnen des Klosters Gnadental bei Schwäbisch Hall (closter nit fer von Hall am Kochen ligend) weigern sich die Türkensteuer an Bischof Rudolf von Scherenberg zu entrichten. Diese Streitfrage kommt schließlich vor den Papst.
Der Schutz über das Kloster Comburg (stifft Camberg) sowie über die zum Kloster gehörigen Leute und Güter kommt an die Schenken von Limpurg. Für eine ausführliche Erläuterung verweist Fries auf das Stichwort Camberg. Im Zuge dessen überträgt der Würzburger Domdekan Wilhelm Schenk von Limpurg (Schenck wilhelm Domher) als Vormund Georgs Schenk von Limpurg (Georg seines bruders kinde), späterer Bamberger Bischof, den Ort Gollhofen (Gollhouen) an Bischof Rudolf von Scherenberg und erhält den Ort als Mannlehen vom Bischof zurück. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Gollhofen, Sommerhausen, Winterhausen und Lindelbach (Golnhoffen, Sumershausen, Wintershausen, Lindelbach) an.
Es gibt ein Urteil für die Reichsbauern zu Gochsheim (Gochshaim), zu dem Fries keine weitern Informationen gibt. Die Nachtragshand merkt zusätzlich den Ort Karlburg (Carlspurg) an.
Im Ort Goßmannsdorf im Amt Bramberg (Gosmarsdorf ain dorf im ambt Bramberg) entsteht zwischen den Herrenleuten und den Stiftsleuten ein Rechtsstreit um das allgemeine Recht, den Fron, Reisrechte und die Atzung. Der Rechtsstreit kommt vor das Zentgericht in Königsberg i. Bay. (Kunigsberg). Das Gericht entscheidet den Fall zugunsten der Herrenleute, weshalb die Bischofsleute Revision gegen das Urteil einlegen. Schließlich kommt es aber zu einer Einigung zwischen den beiden Parteien.
Die Grafen von Gleichen-Tonna (Graven von Gleiche) haben vom Stift Würzburg jährliche Einkünfte von zwei Fudern Wein und 30 Gulden auf das Dorf Ingersleben (Jngersleiben) als Mannlehen. Bischof Rudolf von Scherenberg weigert sich nun, den Grafen ihre Einkünfte zu geben, weil Graf Sigmund von Gleichen-Tonna (Grav Sigmund von Gleichen) mehr Einkünfte vom Bischof fordert. Daraufhin versuchen Herzog Friedrich III. von Sachsen (hertzog Fridrich von Sachsen Kurfurst) und sein Bruder Herzog Johann von Sachsen (herzog Hanns sein bruder) den Streit zu schlichten. Sie schlagen als Kompromiss vor, dass der Bischof das Lehensverhältnis für die 30 Gulden zu Ingersleben aufgibt und es dem Grafen zu Eigen macht. Dafür soll der Graf die Einkünfte der zwei Fuder Wein ganz an den Bischof abtreten. Nach einer Bedenkzeit von genau einem Monat nimmt Bischof Rudolf von Scherenberg am 12. November 1490 den Kompromissvorschlag an. Graf Siegmund von Gleichen-Tonna lehnt den Vorschlag jedoch ab. Eine Einigung kann erst im Jahr 1495 erreicht werden, bei der die beiden Parteien in folgenden Punkte übereinkommen: erstens soll der Würzburger Bischof den Grafen von Gleichen-Tonna die jährlichen zwei Fuder Wein zwischen St. Martinstag (11. November) und Weihnachten zustellen. Zweitens wird festgelegt, dass der Erhalt der zwei Fuder Wein und der 30 Gulden aus Ingersleben als erbliches Mannlehen gilt. Drittens muss Bischof Rudolf von Scherenberg die ausstehenden 16 Fuder Wein, die über den Zeitraum des Streits nicht an die Grafen von Gleichen-Tonna gegeben wurden, nachzahlen, indem er pro Jahr einen Fuder Wein abgibt. Zuletzt wird festgelegt, dass der Bischof und seine Nachfolger das Recht haben, das Lehen mit 300 Gulden auszulösen und dass der Graf und seine Erben 300 Gulden schuldig sind, wenn sie ihre Eigengüter dem Stift Würzburg zu Lehen auftragen.