Bischof Konrad von Thüngen vermacht in seinem Testament 3000 Gulden an das Domkapitel. Sein Nachfolger Bischof von Bibra nimmt dieses Geld auf und zahlt jährlich am 22. Feruar 150 Gulden Zinsen an die Kammergefälle auf Wiederlösung.
Wolfgang Nutzel (Wolfgang nutzel), der ein Bauer des Stifts Haug (S Johanns Stift zuhaug) ist, schließt sich 1525 als Aufständischer dem Bauernkrieg an. Um seiner verordneten Strafe zu entgehen flieht er eine Zeit lang nach Nürnberg (Nurenberg). Hiernach wird er durch Bischof Konrad von Bibra in Gnaden wiederaufgenommen und mit dem Stift Haug und anderen versöhnt.
Bischof Konrad von Thüngen lässt ab 1525, nachdem er den Bauernkrieg im Gebiet des Hochstifts Würzburg niedergeschlagen sowie Aufständische wieder aufgenommen hat, den Oberrat nicht mehr abhalten. Bis zu seinem Tod gilt eine neue Polizeiordnung und es liegt nur noch beim Bischof, das Gemeinweisen wiederherzustellen. Dies wird durch seine Oberschultheiße ausgeführt. Nach seinem Tod wird Konrad von Bibra zum Bischof des Hochstifts Würzburg gewählt. Dieser erklärt 1540 in einem offenen Schreiben an die Stadt Würzburg selbst sowie die Vorstadt, dass der Oberrat wieder hergestellt wird und fortan an jedem Montag, Mittwoch und Freitag abgehalten werden soll. Fries verweist in Bezug auf die jeweilige Polizeiordnung auf ein gesondertes Buch der Kanzlei.
Trotz der gemeinen Landordnung registriert Bischof Konrad von Bibra ettliche Missbräuche und Morde, welche den Frieden stören. Deshalb erlässt er eine neue Ordnung.
Bischof Konrad von Bibra verzinst zudem 1000 Gulden von dem Domstift jährlich mit 50 Gulden am 22. Februar auf die Kammergefälle. Die 1000 Gulden hat der Bischof auf Wiederlösung aufgenommen.
Bischof Konrad von Bibra gebietet den Dörfern Prölsdorf (Prelsdorff) und Untersteinbach (Vnderstainbach), seinem Wildmeister zur Beendigung der Jagd behilflich zu sein, wie es im Wildbann des Hochstifts vorgeschrieben ist.
Bischof Konrad von Bibra schlichtet zwischen dem Bischöflichen Rat der Gemeinde zu Volkach (Volkach) und dem Prior und dem Konvent des Klosters Astheim (Ostheim) Streitigkeiten, die sich auf das Betreiben einer Mühle am Main, den daraus resultierenden Flusslauf sowie andere Streitpunkte in Bezug auf den Main und dessen Nutzung zwischen Volkach und Astheim beziehen. Es kommt zu einem Einungsvertrag.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit dem Einverständnis seines Domkapitels dem Doktor Valorjo Pfistern jährlich 80 Gulden auf die Kammergefälle für 1600 Gulden mit Recht auf Wiederlösung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt übernimmt in Absprache mit seinem Domkapitel neben anderen auch folgende Schulden des Klosters Astheim (Carthausen Osthaim): 86 Gulden jährlich auf die Kammergefälle für insgesamt 1850 Gulden. Das entspricht einem Goldgulden für je 16 Batzen. Dies hatte zuvor der Abt des Klosters Münsterschwarzach, Nikolaus I. von Gleißenberg (abt zu Schwartzach), zur Verzinsung inne. In diesem Zusammenhang kaufte zuvor bereits Bischof Konrad von Bibra den Zehnt zu Dettelbach (detelbach), zu Schwarzach am Main (Schwartzach) und zu Bibergau (Bibergaw) vom selben Abt für das Hochstift Würzburg.
Eberhard von Dobeneck (Eberhart von Dobeneck) verzichtet für sich und seine Brüder Wolf (Wolff) und Heinrich (Heinrich) sowie deren Erben alle Streitforderungen und Rechte, die sie bisher an das Stift Würzburg auf dem Gut zu Rambach (Rambach) bei Schlüsselfeld (schlusselfeldt) und allen dessen Zu- und Eingehörungen hatten. Bischof Konrad von Bibra setzt einen Vertrag auf, Bischof Friedrich von Wirsberg nimmt den Kauf auf, den Hessel von Grumbach (heslin von Grumbach) getan hat, und bezahlt an die von Dobeneck 800 Gulden, an Wolf von Crailsheim (Wolffen von kreilsheim) auf dem Sitz Rambach 1000 Gulden, an Johann Fuchs von Bimbach (Jonhan Fuchsen) ebenfalls 1000 Gulden, 200 Gulden an einen Bürger von Bamberg (Bamberg) - Gutknecht (Gutknecht) genannt, 100 Gulden an einige Bürger von Schlüsselfeld sowie 400 Gulden an Johann von Egloffstein (hansen von egloffstain), Franz Gressen (Frantzen Gressen) und Andreas Stieber von Rabeneck (Endressen stiebung). 800 Gulden sind Verlustgeld.