Das Dorf Nassach (Nassach) im Amt Rottenstein (Rottenstain) ist dem Grafen Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) versprochen. Doch durch eine Vereinbarung zwischen Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrich von Hennenberg), dem Domherren Otto von Egloffstein (Otto von Eglofstain) und Bischof Johann von Brunn, wird ihm dieses Versprechen aberkannt.
Bischof Johann von Brunn und Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (G. Wilhelmen v Hennenberg) einigen sich darauf, dass der Graf die Leibeigenen zu Nassach (Nassa) nicht mehr vor dem Gericht zu Rottenstein (Roetenstein) vertritt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet etlichen Personen aus Nürnberg 300 Gulden jährlichen Leibgedings auf den Zoll zu Markt Bibart (Biburt).
Bischof Johann von Brunn kauft 25 Malter jährlichen Gülts des Dorfes Müdesheim (Mutichshaim oder Muteshaim), welches im Amt Arnstein (Arnstain) gelegen ist, zusammen mit anderen Gütern von Weiprecht von Helmstatt (Weiprechten von Helmstat).
Erzbischof Konrad III. von Dhaun von Mainz (B. Conrat zu maintz), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggue Fridrich von Brandenburg), Herzog Heinrich XVI. von Bayern (Hertzog Hainrich von Bairn), Herzog Otto von Bayern (Hertzog Ot von Bairn), der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Sainshaim deutscher maister), Ritter Reinhard von Sickingen (Rainhart von Sickingen riter) und der Nürnberger Bürger Sigmund Strohmaier (Sigmund Stroemair burger zu Nürenberg) kommen nach Würzburg. Sie schließen mit Bischof Johann von Brunn und dem Domkapitel einen Vertrag, demnach der Bischof die Verwaltung und die Herrschaft über das Schloss Marienberg (schloss vnserfrawenberg) an Hauptmänner, die aus der Ritterschaft des Hochstifts bestimmt werden, übergeben soll. Diese Bestimmung wird erfüllt. Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) wird von der Ritterschaft zum Hauptmann bestimmt und besetzt Schloss Marienberg. Er lässt hierauf eine besondere Münze prägen. Es handelt sich hierbei um einen Kreuzgroschen: Auf einer Seite ist das Wappen des Hochstifts, der Fränkische Rechen, zusammen mit dem Namen Bischof Johanns von Brunn geprägt. Auf der anderen Seite sind ein Drudenfuß sowie der Name Georg Graf von Henneberg in der Umschrift zu sehen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Gworgen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Hildburghausen (Hildenburg), Fladungen (fladungen), Steinach an der Saale (Staina), Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leutersdorf) für 11 990 Gulden. Falls die Gulden innerhalb der Zeit der Verpfändung an Wert verlieren, soll dies seinen Erben entsprechend ausgeglichen werden. Graf Georg I. von Henneberg gibt dem Stift die Schlösser Hildenburg und Steinach für 2 000 Gulden einige Zeit später zurück. Nach seinem Tod werden diese erneut verpfändet, dieses Mal an Graf Otto von Henneberg-Aschach (Grau Oten von Hennenberg).
Bischof Johann von Brunn, Bischof Anton von Rotenhan zu Bamberg (B Antoni zu Bamberg), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggraue Fridrich zu Brandenburg) und Herzog Johann von Mosbach (Hertzog Johanns aus Baim zu Mosbach) beschließen gemeinsam, einheitliche Schilling, Pfennige und Heller zu prägen, was sie hierauf auch tun. Ein halber Schilling gilt sechs Pfennige, 17,5 Schilling einen Gulden. Auf der einen Seite der Würzburger Schilling sind die Wappen des Herzogs von Franken und des Burggrafentums zu Nürnberg zu sehen, die Umschrift lautet "moneta maior argentea". Auf der anderen Seite ist das Wappen Bischofs Johann von Brunn zu sehen, ein Helm mit zwei Hörnern und der Umschrift "Johannes Epus Herbipolen". Vom Pfennig gelten 30 ein Pund und fünfeinhalb Pfund einen Gulden. Die gemischte Mark der Pfennige hat 7 Lot Gewichtseinheiten und 37 neue Pfennige ergeben ein Lot. Die Prägung zeigt die Wappen des Herzogtums Franken und das des Burggrafentums zu Nürnberg. Zwei Heller gelten einen Pfennig, sechs Pfund einen Gulden. Eine gemischte Mark enthält vier Lot Silber, 46 Stück davon entsprechen einem Lot. Geprägt ist das Wappen des Herzogtums Franken. Die Münzmeister geben von jeder Mark 12 neue Pfennige heraus.
Als Bischof Johann von Brunn Sigmund von Sachsen (Sigmunden von Sachsen) als Stiftspfleger annimmt, muss dieser eine Bestätigung unterzeichnen, dass er sich nur von einem Papst weihen lassen würde, den auch das Domkapitel als solchen anerkennt. Daran hält er sich nicht, weshalb er vom Domkapitel nicht geduldet wird. Kurz darauf wird Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. seiner Herrschaft enthoben. An seine Stelle tritt Gottfried Schenk von Limpurg (Schenk Gotfrid von Limpurg), der zuvor Domdechant in Bamberg ist.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Brunn, übernimmt der Stiftspfleger Sigmund von Sachsen (Sigmudn von Sachsen) das Bischofsamt. Er lässt Schillinge prägen, die auf der einen Seite zwei Wappen haben; den Stiftsrechen und ein Rautenzeichen. Auf der anderen Seite sieht man zwei Hörner, als Zeichen für das Hochstift. Fries gibt an keine Informationen über den Silbergehalt der Münzen zu haben.
Johann Neubauer (Hans Neubaur) verkauft den Einwohnern von Mulfingen (Mülfingen) im Amt Jagstberg (ambt Jagsperg), deren Kirche samt der Kirchenzier verbrannt ist, neue Kirchenglocken für 203 Gulden. Bischof Johann von Brunn übernimmt die geforderte Zahlung. Er bezahlt jedes Jahr zwölf Gulden, bis die Summe beglichen ist.