Konrad Breising (Contz Breising) verkauft den Ort Godeldorf (Gotelndorf) für 500 Gulden an Johann von Rotenhan (Hanns von Rotenhan). Dieser Verkauf findet unter der Bedingung statt, dass Johann von Rotenahn Baumaßnahmen im Wert von 100 Gulden durchführen soll und dass Konrad Bresing das Recht haben soll, das Dorf in zehn Jahren für 600 Gulden wiederauszulösen. Falls diese Auslösung nicht stattfinden sollte, sollen Johann von Rotenhan 100 Gulden ausgegeben werden und das Dorf ihm zum Eigenbesitz gemacht werden. Das Ganze wird jedoch ohne die Zustimmung und das Wissen Bischof Johanns von Grumbach beschlossen, weshalb das Rechtsgeschäft nicht gültig ist.
Bischof Johann von Grumbach erhält die Nachricht, dass der Fronhof in Gnötzheim (Gnetzhaim) an Konrad von Rosenberg (Conrad von Rosenberg) verpfändet wird und dass er deshlab bis zur Auslösung von der Abgabe des Zehnten und der Gült befreit ist.
Bischof Johann von Grumbach (Bischof Johanns von Grumbach) bestätigt die Übergabe der alten Landstraße in Ebelsbach an die Herren von Rotenhan.
Bischof Johann von Grumbach verleiht die Fähre von Eibelstadt Herrn Georg von Künsberg (hern Georgen v. Kindsberg) als Manlehen.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Ulrich von Rosenberg (Vlrichen von Rosenberg)und seinen Erben 1000 Gulden auf die Bede von Röttingen mit der Bestimmung, einen Gulden mit 50 zu verzinsen. Im Text werden außerdem eine Quitanz über die Burgen in den Händen Anselms von Rosenberg (Anshelm von Rosenberg)über 3000 Gulden und über andere Güter in Händen Ulrichs von Rosenberg über 1000 Gulden vermerkt.
Bischof Johann von Grumbach verträgt sich mit Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden Hern zu Schwarzenberg)über 2000 Gulden, die sich das Stift von ihm unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg geliehen hatte. Für diese Summe gibt er ihm die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen, damit er für fünf Jahre Amtmann sei und die Einkünfte nutzen könne. In der angegebenen Quelle findet sich auch eine Quitanz über die Ablösung aller Schwarzenbergischen Schulden.
Hans und Peter Lamprecht von Gerolzhofen (Hanns vnd Peter Lamprecht) empfangen von Bischof Johann von Grumbach das Erbspeisamt des Hochstifts als Lehen mit allen seinen Rechten, wie dem Hof in Gerolzhofen und vielen Häusern und Zinsen in der Stadt un Vorstadt, sowie ihrem Besitz in Lindelach (Lindelach) und allen zugehörigen Rechten. Laut Nachtragshand betrifft dies Lindelach (Lindelach), Karbach (Carbach), Unterweiler (Weilerbach), Steinbach (Stainbach), Neuhausen (Newhausen), Heinachshof (Hainacherhoffen), Geusfeld (Bausfeg), Grettstadt (Grettstatt) und Zabelstein (Zabelstain).
Bischof Johann von Grumbach verschreibt die jährliche Bede des Dorfs Escherndorfs von 100 Gulden Jakob und Lamprecht von Seckendorff-Rinhofen (Jacoben vnd Lamprechten von Seckendorf Rinhofen) für eine Hauptsumme on 2000 Gulden, die zuvor auf Schwarzach verschrieben war.
Bischof Johann von Grumbach verleiht das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, an Johann Ubelein (Hanns Ubelein). Dieser ist der Sohn von Konrad Ubelein (Contz Ubelein), dem zuvor das Amt verliehen war.
Eckhard Schweigerer (Eck Swaiger) verkauft ein Achtel der Summe und der Zinsen auf den Ämtern Ebern und Seßlach dem Adeligen Georg von Stein zu Altenstein (Georg von Stain zum Altenstain), worüber Bischof Johann von Grumbach eine Verschreibung für Georg von Stein zu Altenstein ausstellt.