Bischof Rudolf von Scherenberg stellt eine Ordnung für die im Hochstift und Fürstentum wohnenden Töpfer (Häfner) aus und gibt ihnen bestimmte Privilegien. Sie fallen unter die Gerichtsbarkeit des Marschalls. Bischof Lorenz von Bibra bestätigt ihnen die Freiheiten und die Ordnung, die Bestätigung wird allerdings nicht registriert. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheiten und die Ordnung und bestätigt sie am 17.07.1521. Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Freiheiten und die Ordnung am 25.05.1542 ebenfalls.
Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Rudolf luden auf viele ihrer Lehen finanzielle Belastungen, so beispielsweise auf die, die Erasmus Zollner (Asmussen Zollern) und Christof Stieber von Rabeneck (Christoffen Stiebern) hielt. Darüber entsteht zwischen den Stiebern und Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt am Hofgericht. Auf Christof Stieber folgt dessen Sohn Andreas (Andressen Stiebern seinen Sohn), und nach dessen Tod erhalten seine Bürgen Joachim Stieber, Joachim von Kundsfeld und Georg Wanbach (Joachim Stiebern, Joachim von Kundtsfeld, Georg von Wanbach als vorg gedachte Stieber Burgen) die bischöflichen Schulden. Bischof Friedrich von Wirsberg einigt sich mit ihnen, zahlt ihnen 1100 Gulden aus und beendet die Auseinandersetzung.
In Einersheim (Einershaim) erhält Wolf Karl von Wenkheim (Wollf Carln) jährlich 48 Malter Getreide, wovon die eine Hälfte Korn und die andere Hälfte Hafer sei, sowie die Erträge aus dem Seibots- und Mannhof. Diese waren zuvor zusammen mit Einersheim (einershaim), Herrnberg (Hernberg) und Langenberg (Langenberg) Bestandteil es Zentgerichts des Klosters Birklingen. Dies schenkt ihm Bischof Melchior, weil er im zweiten Markgrafenkrieg dem Hochstift verschiedene Nachrichten zutrug. Nachdem der eben genannte Wolf Karl von Wenkheim (Wolff Carl von Wenkheim<>) noch im Jahr der Schenkung zusammen mit Bischof Melchior in Würzburg von den grumbachischen Ächtern (Grumbachischen achter<>) erschossen wird, gibt Bischor Friedrich dieses Gericht den Brüdern Wolf Karls von Wenkheim - Moritz und Balthasar (Moritzen vnd Balthassaren) - auf Lebenszeit.
Die Nachtragshand verweist zu Informationen der Hochzeitsordnung von Bischof Friedrich von Wirsberg, in der es um den Einzug der Braut in die Kirche geht, auf das Buch diversarum formarum Friderici.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Wolf Karl von Wenkheim (Wolff Carl von Wenkhaimb) für seine Verdienste im Markgrafenkrieg zum lebenslangen Gebrauch 48 Malter Getreide, daran die eine Hälfte Korn und die andere Hafer, auf den zwei Huben des Stifts namens Seubots und manhoue. Dazu gehört außerdem die Nutzung der Zehnten zu Enershaim, Herrnberg (Herrnberg) und Langenberg (Langenberg) samt deren Zubehörungen wie die des Klosters Birklingen. Da Wolf jedoch 1558 mit Bischof Melchior erschossen wird, übergibt Bischof Friedrich von Wirsberg das Genannte mit Zustimmung des Domkapitels an Wolfs Brüder Johann Moritz von Wenkheim (Johan Moritz von Wenkhaimb), Domherrn, und Balthasar von Wenkheim (Balthassar von Wenkhaim).
Bischof Friedrich von Wirsberg verträgt das Kloster Frauenroth (Frauenrod) mit der Familie Zink aus Poppenroth (mit den Zinken zu Boppenrod). Der Rechtsstreit entbrennt, weil in den Zinsregistern des Klosters überliefert ist, dass die Zink den Äbtissinen als Förster dienen und ungefähr 100 Morgen Klosterwald für sie bewirtschaften. Sie entnahmen dafür dem Klosterwald in der Vergangenheit jährlich Fuhren Bauholz im Wert von 5 Pfund zu ihrer eigenen Verwendung. Weil sie aber keine schriftliche Urkunde und keinen Kaufbrief vorweisen können, der ihnen das Fällen von Bauholz auf eigene Rechnung erlaubt, bestimmt der Bischof in seinem Schiedsspruch, dass der Älteste der Familie Zink bis zu seinem Tod Förster des Klosters bleiben solle und dass das Kloster nicht verpflichtet sei, seine Nachfahren in der selben Position zu beschäftigen. Zink ist es nun verboten, aus dem Klosterwald Holz zu entnehmen, es sei denn, es handelt sich um Brennholz, das er zum Beheizen seines Hauses benötigt. Für das Brennholz muss er der Äbtissin jährlich einen Betrag von 5 Pfund leisten. Dagegen soll das Kloster der Familie Zink kostenlos Bauholz gewähren, damit sie ihr baufälliges Haus reparieren können.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hansen Wilhelmen Fuchsen zu Gleissenaw) eine Wiese und drei Äcker oberhalb des Dorfs Gleisenau am Ebelsbach, das zur Pfarrei Eltmann gehört für 70 Gulden.
Bischof Friedrich von Wirsberg erlaubt Graf Ludwig von Stolberg (Grave Ludwig von Stolberg), das Amt Freudenberg, das der Graf im Namen des Bischofs hält, für eine Hauptsumme von 6000 Gulden an Gottfried Voit von Rieneck (Gotz Voitt von Rieneck) zu verpfänden. Gottfried Voit von Rieneck erhält aus diesem Amt jährliche Einnahmen von 300 Gulden.
Propst Joachim Faber (Pobst Joachim) und der Konvent von Heidenfeld verkaufen mit der Bewilligung von Bischof Friedrich die Schenkstatt des Klosters im Dorf Heidenfeld (die im Markgräfischen Krieg abgebrannt ist), 3 Äcker Wiesen (die die Schankwiesen genannt werden), 2 Äcker Wiesen bei der strutheken, 2 Äcker Wiesen am Lainacher Weg, zusätzlich eine jährliche Abgabe von Brennholz und 3 Äcker, die auf eigene Kosten aufzuhauen und zu gebrauchen sind. Alles liegt in der Heidenfelder Markung und gehört zur Schenkstatt. Johann Lolein (Hans Lolein) muss einen jährlichen Zins von 24 Gulden zahlen, die Hälfte zu Walpurgis und die andere Hälfte zu Martini.
Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt eine Fischereiordnung wie bereits seine Vorgänger.