Fries gibt Stellen an, an denen verzeichnet wird, welcher Bischof Ordnungen und Reformen für die geistlichen Gerichte erlassen hat. Er nennt Bischof Otto von Wolfskeel, Johann von Brunn, Gottfried Schenk von Limpurg, Rudolf von Scherenberg und Lorenz von Bibra.
Bischof Lorenz von Bibra bezahlt die 150 Gulden, die er Ritter Apel von Lichtenstein schuldet, und löst die Gefälle, die an den Ritter verpfändet waren, wieder aus.
Bischof Lorenz von Bibra übergibt dem Abt Burkhard und seinem Kloster Aura an der Saale den Zehnten auf sechs Morgen Acker, die in der Gemarkung Gartz liegen, als Eigengut. Dafür verpflichten sich die Bürger von Kisseck dem Bischof. Die Nachtragshand nennt in diesem Zug der Ort Wittershausen (Witrichshausen), den Helbigshoff zu Euerfeld (Eurfelt), das Bremersdorffer Holtz, die Wüstung Kisseck (Kisseck), das Kloster Aura an der Saale (Aurach Closter(), den Zehnt zu Garitz (Gartz Zehend) und das Schloss Trimberg (Trimperg Schlos).
Der Würzburger Klerus reicht Klage bei Bischof Lorenz von Bibra über den Fiskal ein.
Wie man mit Leuten umzugehen hat, die sich nachts in den Würzburger Gassen aufhalten und Unfug betreiben, ist im Gassengebot von Bischof Lorenz von Bibra festgelegt.
Peter Gans (Peter Gans), ein Würzburger Bürger, gibt Bischof Lorenz von Bibra und dem Stift seine Mühle im Stadtteil Pleichach (müle in der vorstat plaichach gegen dem Ochsen gelegen die New und Gans mül genant) und erhält sie als Zinslehen zurück.
Barbara von der Kere (von der Kere) bringt die Verpfändung über 50 Gulden auf Bühler, Karsbach, Gössenheim und Wernfeld als Heirtsgut in die Ehe mit Bernhard von Thüngen (Thungen) ein. Diesem steht in seiner Zeit als Amtmann von Gemünden (Gemünden) ein jährliches Deputat von 160 Gulden zu, das Bischof Lorenz über acht Jahre nicht bezahlt. Als sich die Schulden des Bischofs auf 1288 Gulden belaufen, gibt er die Verschreibung über 50 Gulden wieder zurück.
Ambrosius Geyer (Ambrosi Geir) unterstützt Johann von Seinsheim, einen Feind des Stifts ( Hanns von Sainshaims des Stiffte abgesagten veinds), und wird durch Unterhandlung Philipps von Seldeneck (Philip von Seldenek) von Bischof Lorenz von Bibra begnadigt.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Abgaben zu Gaboldshausen in Form von Zinsen und Hühnern von Lamprecht von Bibra (Lamprecht von Bibra). Die Nachtragshand erwähnt zusätzlich noch die Orte Althausen (Althausen) und Hollstadt (Holstatt).
Unter Bischof Lorenz von Bibra ist ein Bayer namens Wolfgang Rosenbusch (Wolff N Rosenbusch) als Schreiber in der Kanzlei beschäftigt. Dabei kopiert er etliche Urkunden über die vier Schlösser und Städte Gemünden am Main, Rothenfels, Lauda und Jagstberg (die vier schloß und stete Gemünde, Rotenfels, Lauden und Jagsperg). In diesem Zug sorgt der Schreiber dafür, dass die vier Städte und Schlösser Herzog Wilhelm IV. von Bayern anheimfallen. Daraufhin richtet Wilhelm IV. an Bischof Lorenz von Bibra und nach dessen Tod an seinen Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen die Forderung, den daraufstehenden Pfandschilling an ihn abzugeben. Bischof Konrad von Thüngen weigert sich, das Pfand zu bezahlen, und sagt, dass die vier Städte und Schlösser nicht Pfand des Herzogtums Bayern seien, sondern Eigentum des Würzburger Stifts. Deshalb reicht Herzog Wilhelm IV. von Bayern vor dem Gericht des Schwäbischen Bundes Klage gegen den Würzburger Bischof ein. Der Bischof reagiert darauf zunächst nicht, um dann schließlich unter Kaspar von Kaltenthal, Doktor und Domherr (Bundsrichter Doctor Caspar von Kaltental Domher), als Richter vor dem Reichskammergericht eine Verhandlung zu erhalten. Da die bayerische Seite jedoch nicht vor Gericht erscheint, bleibt der Streit zunächst unentschieden. Bezüglich des Rechtsstreits weist Fries auf zahlreiche Verhandlungen, die er nicht in dem Eintrag nennt, da sie zu viel Platz einnehmen würden. Er verweist deshalb auf den Aktenschrank, in dem alle Urkunden diesbezüglich liegen (zu hofe ins schranck privilegiorum in der triten laden der rechten zeil unter dem titel Vier stete oder Beirische Handlung).