Am Kanzleigericht sind sowohl die geistlichen als auch weltlichen Räte des Bischofs als Richter und Schöffen eingesetzt. Diese beschäftigen sich mit Fällen, die sie vom Landgericht zugewiesen bekommen oder die von Dorf- oder Stadtgerichten an das Kanzleigericht kommen und es um Summen, die höher sind als 10 Gulden, geht. Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine eigene Ordnung über die Entlohnung der Leute, die am Gericht arbeiten, so wie wortredere, Prokuratoren, Gerichtsschreiber und andere Schreiber (Supplication schreibere).
Die Pfarrei in Geroda (Gerrod oder Gerod unter Schilteck) wird aufgrund finanzieller Probleme eine zeitlang nach Elters (Elderen) verlegt. Valentin von Bibra (Valtin von Bibra) kann die Schwierigkeiten jedoch beheben und erhält deshalb den Kirchensatz von Bischof Lorenz von Bibra als Mannlehen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Vormunden der Kinder von Karl von Bastheim (Carl von Basthaim) etliche Güter, Zinsen und Gefälle zu Knetzgau ab. Die Nachtragshand fügt zu dem Kaufgeschäft noch die Orte Augsfeld (Augsfelt), Donnersdorf (Dampsdorf), Dürrfeld (Dürfelt), Eschenau (Eschenaw), Hundelshausen (Humeltshausen), Ober- oder Unterschwappach (Schwappach), Stöckach (Stockach), Prappach (Brotpach), Schwabach (Schwabach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainfeld), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth) hinzu.
Bischof Lorenz von Bibra macht Johann Lauterbach (Hanns Laiterbach) und seine Ehefrau zu Spitalmeistern im Spital Gerolzhofen (Geroldshofen) und verpfändet ihnen eine lebenslange Pfründe.
Bischof Lorenz von Bibra verkauft einige Äcker in der Gemarkung Gerolzhofen (Geroldshofen) an Wilhelm Kilian, Vogt zu Gerolzhofen (vogt zu Geroldshofen Wilhelm Kilian) sowie an Georg und Christof Großmann zu Gerolzhofen (Georg vnd Christof Grosmann zu Geroldshofen).
Weil der Getreidepreis im Bistum steigt, erlässt Bischof Lorenz von Bibra nach Einfuhr der Getreideernte ein Gebot für das gesamte Gebiet, dass kein Getreide aus dem Hochstift ausgeführt werden darf. Bei Verstoß wird der Gewinn des Verkaufs eingezogen und eine Strafzahlung wird fällig. Es ist allerdings gestattet, Getreide in den Städten und Märkten des Bistums zu verkaufen.
Weil bei Bauarbeiten und Bauvorhaben oftmals Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen Würzburger Bürgern entstehen, werden aus Zimmeren, Steinmetzen und Maureren vier verständige Personen ausgewählt, die das sogenannte Geschworenengericht (geschworen Gericht) bilden. Deshalb werden diese vier Schöffen auch als Stadtgeschworene (Statgeschworen) bezeichnet. Diese Schöffen stehen unter Eid und verpflichten sich dazu, die Streitigkeiten bezüglich diverser Bauvorhaben zwischen den Bürgern zu richten. Die Entscheidung der Schöffen ist außerdem verbindlich. Wenn ein Bürger eine schriftliche Bestätigung der Entscheidung fordert, wird ihm diese mit dem Siegel der Stadt Würzburg ausgestellt. Bischof Lorenz von Bibra hat bezüglich der Bauvorschriften eine eigene Ordnung erlassen.
Das Erzbistum Mainz fordert vom Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim) finanzielle Unterstützung (Subsidium). Bischof Lorenz von Bibra kann jedoch bewirken, dass diese Forderung zurückgezogen wird.
Der Knetzgauer Pfarrer Johann Dorn (Johann Dorn pfarher zu Gnetzgau) tauscht mit Einwilligung seines Lehensherren, der Haßfurter Pfarrer Moritz von Bibra (Moritz von Bibra als pfarheren zu hasfurt), einige Güter in Knetzgau gegen einige Güter in Donnersdorf (Danstorf) mit Bischof Lorenz von Bibra.
Die Bäcker der Stadt Würzburg umgehen das Gebot, dass Getreide nur auf den Märkten verkauft werden darf, indem sie am Tag des Markts den Bauern, die dafür in die Stadt kommen, entgegenlaufen und das Getreide in den Feldern, der Landwehr oder in den äußeren Stadtgebieten bereits aufkaufen. Deshalb erlässt Bischof Lorenz von Bibra ein Gebot, dass dieses Vorgehen ausdrücklich verbietet und nur den Getreideverkauf auf dem Markt gestattet, sodass alle die gleichen Chancen haben.