Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung, die besagt, dass von den Webern und Händlern zu den beiden Messen Killiani und Allerheiligen Marktgeld oder Stadtgeld zu zahlen ist.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt eine Ordnung, in der geregelt ist, wie die Messe im Hochstift Würzburg unter den Toren, auf der Brücke und anderswo gehandhabt wird, wenn sich das Hochstift Würzburg in Feindschaft oder Fehde befindet.
Bischof Lorenz von Bibra nimmt Doktor Johann Megesheim (doctor Johann Megershaim) für 10 Jahre zu 70 Gulden im Jahr zu seinem Leibarzt. Diese Stelle nimmt er auf Lebzeit an und bekommt später 80 Gulden jährlich als Bezahlung.
Dafür verschreibt Bischof Lorenz von Bibra Johann Martin Keller (Johann Mertin) und seiner Frau Dorothea Keller (dorotheen) jährlich 20 Gulden der Gefälle des Amts Rothenfels. Die Güter der Eheleute werden ihnen von Nikolaus von Rettersbach (Clausen von Retersbach) zugestanden.
Gottfried von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Gotz von Roetenhan zu Rentwigsdorf) besitzt etliche Höfe, Hübe, und Nutzungsrechte zu Mechenried (Mechriet). Diese verkauft er erblich an Bischof Lorenz von Bibra für 185 Gulden.
Hans Truchseß von Münnerstadt (Hannsen Truchsen zu Münrichstat) verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 50 Gulden als Zins auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) für eine Gesamtsumme von 1000 Gulden. Diese kommen durch einen Vertrag an Domherren Konrad (heren Conraten domheren). Dasselbe vollzieht Bischof Lorenz von Bibra mit den Brüdern Lamprecht, Martin und Georg von Bibra (Lamprecht Mertin vnd Georgen von Bibra).
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Reinhard von Rieneck (Rainhart von Rienek) vertragen sich durch die Vermittlung der Einwohner zu Massenbuch (Massenbuech).
Nach dem Tod von Martin und Georg von Bibra (Mertin vnd Georg von Bibra) gibt Valentin Geisenheimer ( her Valtin Geisenhaimer), Vikar der St. Nikolaus Kapelle in Mellrichstadt (Melrichstat), den Brüdern Konrad und Lamprecht von Bibra (Conraten vnd Lamprechten von Bibra) mit Bewilligung von Bischof Lorenz von Bibra die 1000 Gulden heraus. Damit werden die 50 Gulden auf Mellrichstadt abgelöst. Die Ablösung wird jedoch dem Hochstift Würzburg vorbehalten.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrichen von Wirtenberg) auf dessen freundliche Bitte 20.000 Gulden. Dafür verpfändet der Herzog die Städte Stuttgart (Studgarten), Tübingen (Tübingen), Bad Urach (Aurach) und Bad Cannstatt (Canstat) auf Wiedererlös auf einen bestimmten Zeitraum. Bevor diese Zahlung getätigt wird, wird Herzog Ulrich durch den Schwäbischen Bund vertrieben und das Land an Kaiser Karl V. verkauft. Dieser leiht sich zu den 20.000 Gulden weitere 20.000 von Bischof Konrad von Thüngen und verpfändet ihm, seinen Nachfolgern und dem Hochstift Würzburg Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Mekmuln) für nun insgesamt 40.000 Gulden auf Wiederkauf nach zehn Jahren zu demselben Preis.
Die Brüder Konrad und Lamprecht von Bibra (Conrat vnd Lamprecht von Bibra gebrüder) quitieren Bischof Lorenz von Bibra die 1000 Gulden. Bischof Lorenz von Bibra verweist die jährliche Zinszahlung über 50 Gulden an die St. Nikolaus Kapelle in Mellrichstadt (Melrichstat).