Bischof Johann von Grumbach verschreibt Ulrich (Ritter) und Heinrich von Rechberg (Vlrich vnd Haintz von Rechberg), Thomas (Ritter), Ulrich und Georg von Rosenberg (Thoman, Vlrich vnd Georg von Rosenberg), Heinrich Zobel (Hainrich Zobel), Johann von Absberg (Hanns von Absperg) und Heinrich von Seckendorf (Haintz Seckendorf ) 100 Gulden jährlicher Gülte auf Haßfurt. Die Summe ist mit einer Hauptsumme von 2000 Gulden wieder abzulösen. An dieser Summe von 100 Gulden löst Bischof Rudolf von Scherenberg Arnold von Rosenberg (Arnold von Rosenberg) 12,5 Gulden ab.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet Ulrich und Heinrich von Rechenberg (Vlrich vnd Haintz von Rechberg), Thomas, Ulrich und Georg von Rosenberg (Thoma, Vlrich vnd Georg von Rosenberg), dem Ritter Heinrich Zobel (her Hainrich Zobel riter), Johann von Absberg (Hanns von Apsberg) sowie Heinrich von Seckendorf (Haintz von Seckendorf )einen jählichen Zins von zehn Gulden auf das Dorf Köhler (Keller).
Bischof Rudolf von Scherenberg verbündet sich in Germersheim (Germershaim) wegen der Räuber im Odenwald (Otenwald) mit Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Während Bischof Rudolf von Scherenbergs Amtszeit kommt es zu zahlreichen Raubzügen im Odenwald (Otenwald) durch Georg, Michael und Arnold von Rosenberg (Rosenberg) und ihre Mithelfer aus Boxberg (Bocksberg). In einem besonders schweren Fall nimmt Georg von Rosenberg Weiprecht Sutzel von Mergentheim (Sutzel von Mergenthaim) ohne vorherige Erklärung der Fehde fest und gibt nicht zu erkennen, ob er ihn ehrenhaft behandeln möchte. Deshalb vereinbaren Bischof Adolf von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. und Bischof Rudolf, vor das Schloss Boxberg zu ziehen und dieses einzunehmen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Nach dem Tod von Dietrich und Wilhelm Zobel von Giebelstadt erbt Wilhelms namentlich unbekannte Tochter, die Ehefrau Georgs von Rosenberg (Wilhelmen Zobels dochter Georgen von Rosenbergs hausfrawen), die Rechte an der Pfandschaft. Sie und ihr Mann verkaufen die 100 Gulden, die sie aus der Bede von Fahr (Farhe) erhalten, dem Propst, Dechant und Kapitel von Stift Haug für 1000 Gulden Hauptsumme. Das Stift Haug erlässt den Einwohnern von Fahr davon 40 Gulden jährlicher Bede, weswegen sie nur noch 60 Gulden jährlich einziehen. Allerdings verstehen sie diese Bede als ihr Eigengut und wollen dem Stift Würzburg sein Wiederkaufsrecht nicht zugestehen. Bischof Rudolf geht gegen die Entfremdung der Bede rechtlich vor und holt die Zustimmung des Domkapitels ein, notfalls das Stift Haug vor Gericht anzuklagen und auch die Prozesskosten gegen das Kloster geltend zu machen. Der Konvent des Stifts Haug möchte es nicht auf einen Rechtsstreit mit seinem Landesherrn ankommen lassen und bittet ihn darum, die Sache durch Verhandlungen beilegen zu können, was auch geschieht. Die Einigung bestimmt, dass die Einwohner von Fahr in Zukunft eine Bede in Höhe von 80 Gulden leisten sollen, wovon der Bischof und das Hochstift die eine Hälfte und Stift Haug die andere Hälfte erhält. Allerdings wird ebenfalls bestimmt, dass es dem Bischof oder seinen Nachfolgern möglich sein soll, die Bede aus dem Nutzungsrecht des Stifts Haug zu lösen, indem er diesem 700 Gulden bezahlt. Wenn dies geschieht, ist das Hochstift berechtigt, wieder die ganze Bede von 100 Gulden jährlich in Fahr zu erheben. Beide Parteien nehmen diese Einung an. In den folgenden Jahren löst Bischof Rudolf die Bede nach den eben erwähnten Bestimmungen aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg behält sich ein Recht über Boxberg gegen Georg von Rosenberg (Rosenberg) vor.
Der Straubinger Pfarrer Johann von Dietzesau (Dietzesaw) wird innerhalb des würzburgischen Geleits zwischen Kitzingen und Würzburg von Georg von Rosenberg (Rosenberg) gefangen und um 1000 Gulden beraubt. Bischof Rudolf von Scherenberg muss deshalb 1500 Gulden an Herzog Albrecht IV. von Bayern zahlen.
Während der Regierungszeit Bischof Rudolfs von Scherenberg kommt es zwischen dem Bischof, den Gebrüdern Georg, Friedrich und Arnold von Rosenberg (Jorg Friderich vnd arnolt von Rosenberg), sowie der von Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenbergs) hinterlassenen Tochter Kunigunde Besserer (kunigund bisserm) aufgrund von Uneinigkeiten über Güter zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Uneinigkeiten werden durch den Erzbischof und Kurfürsten von Köln und Friedrich II. Markgraf von Brandenburg (Marggraf Friderichen zu Brandenburg) vertragen. Bischof Rudolf von Scherenberg muss der Familie von Rosenberg für die eingenommenen Güter, Stadt, Amt und Schloss Prosselsheim (prassoltzheim) und Röttingen (Rottingen), mit deren Zugehörungen und etlichen anderen Gütern, Abnutzungskosten und Schäden 8500 Gulden auf zwei Raten bezahlen. Darüber gibt es einen Vertrag.
Georg von Rosenberg (Jorg von Rosenberg) und Eberhard Lechner (Ebert lechner) entscheiden, dass Herr Philipp von Weinsberg (her philips von Weinsberg) Georg Truchsess von Baldersheim (Jorg truchsessen von Baldershaim) für seine Gült und Gerechtigkeit für die Mühle unter dem Reichelsberg 60 rheinische Gulden geben soll. Der Truchsess soll Philipp von Weinsberg darüber einen Kaufbrief ausstellen.