Hollstadt liegt im Amt Bad Neustadt an der Saale (Holstat sunst Holnstat, ain dorf im ambt Newenstat). Bischof Manegold von Neuenburg belagert das Schloss Steinau. Der Abt zu Bildhausen leiht ihm 2 Fuder Wein im Gegenzug für 20 Pfund Haller. Bischof Manegold von Neuenburg verleiht ihm hierfür das Fischereirecht zu Hollstadt, welches dieser für die 20 Pfund Haller am Veitstag des folgenden Jahres wieder einlösen kann.
Kaiser Karl IV. möchte die Besitzungen der Böhmischen Krone erweitern, damit er und die Erben von Böhmen Gebiete haben, in denen sie sich ausruhen oder Handel treiben können, wennn sie in den deutschen Landen einen Grafentag oder Reichstag besuchen. So kommen etliche Flecken in der Lausitz, im Vogtland, in Bayern und in Franken an Böhmen. Bischof Gerhard von Schwarzburg muss anerkennen, dass Karl etliche Flecken im Stift Würzburg zustehen, nämlich Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Bernhaim), Prichsenstadt (Bristnstat) sowie die Städte Hohenberg und Iphofen (Jphouen). Allerdings werden diese Städte auf Wiederlösung verpfändet. Bischof Gerhard kann Iphofen dann wieder von Kaiser Karl ablösen.
Bischof Johann von Brunn erhält 4000 Goldgulden von Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Eck, Wilhelm vnd peter die Schwaigerer) und verschreibt ihnen mit Bürgschaft davon jährlich 400 Gulden Abzins auf der Stadt und dem Amt Iphofen (Jphouen). Diese Verschreibung wurde später wieder abgelöst.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Buck 700 Gulden. Dafür verschreibt er ihm jährlich 70 Gulden, also von 10 einen auf den Gefällen und Renten der Stadt Iphofen (Jphouen) mit Bürgschaft. Die Schulden wurden bezahlt und die Verpfändung abgelöst.
Bischof Johann von Brunn nimmt 5000 Gulden von Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) und verschreibt ihm im Gegenzug die Stadt und das Amt Iphofen (Jphouen) mit all seinen Gefällen und Nutzungen. Die Öffnung und die Erbhuldigung sind ausgenommen. Er löst die Verschreibung allerdings schon im nächsten Jahr wieder ab. Dazu leihen ihm Johann von Seldeneck der Ältere (Hanns von Seldenck der elter) und sein Sohn Johann von Seldeneck der Jüngere (Hanns der Junger sein sun) 3000 Gulden. Für diese 3000 Gulden verschreibt ihnen Bischof Johann einen jährlichen Zins von 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen.
Bischof Johann von Brunn nimmt 6000 Gulden von Konrad Schenk von Limpurg (Schenk Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern und verschreibt ihnen jährliche 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen (Jphouen), wobei das Amt eingesetzt wird und eine Bürgschaft vorliegt. Zuvor haben sich etliche Geisele gegen die Schenken verschrieben. Bischof Rudolf von Scherenberg löst ihren Erben die 300 Gulden mit der Hauptsumme wieder aus.
Bischof Johann von Brunn verpfändet der Witwe Elisabeth Fuchs zu Eltmann des verstorbenen Dietrich Fuchs zu Eltmann (Elsen Weilund Dietrichen Fuchsen verlassen witwen) den Zehnt für 10 Jahre. Zwei Jahre später jedoch verpfändet er den Zehnt für drei Jahre an dieselbe Elisabeth Fuchs zu Eltmann und ihren Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg (Else Fuchsin vnd Haintz ir sune) für 2520 Gulden mit jährlich 120 Gulden Zinsen. Nach Ablauf der drei Jahre soll der Zehnt wieder an das Stift Würzburg zurückgehen. Jedoch ist es Bischof Johann und seinen Nachfolgern vorbehalten, die Restsumme auf einmal zurückzuzahlen und den Zehnt wieder an sich zu bringen.
Die Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Iphouen) verpflichten sich, Reinhard von Uffenheim (Rainhart von Vffickhaim) jährlich 200 Gulden zu bezahlen für die Hauptsumme von 3000 Gulden, die ihm Bischof Johann von Brunn schuldet, bis die Hauptsumme abgelöst ist. Der Dechant und das Kapitel lösen die Hauptsumme ab und bringen die 200 Gulden jährlichen Zins an sich. Darüber gibt es laut Fries allerdings keine Verschreibung.
Bischof Johann von Grumbach streitet sich wegen der Öffnung zu Homburg am Main, welche durch Bischof Johann von Egglofstein dem Stift vorbehalten wurde, mit Graf Johann von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim). Sie einigen sich jedoch gütlich. Johann von Wertheim tritt sein Pfand auf Bitte Bischof Rudolfs von Scherenberg wieder ab und dieses wird wieder dem Stift zugewiesen.
Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) gibt Bischof Rudolf von Scherenberg noch 500 Gulden, sodass die Gesamtsumme des Pfandschillings 2000 Gulden ist. Dafür verpfändet ihm Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 100 Gulden der Bede zu Hollstadt (Holnstat) wieder und löst die alte Verpfändung auf. Bischof Konrad von Thüngen verpfändet die Bede an den Würzburger Hofmeister Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) und seinen Sohn Simon von Thüngen (Simon). Später löst der Bischof die Bede wieder für 2000 Gulden aus, was auch von den von Thüngen bestätigt wird.