In Bamberg (Bamberg) wird zwischen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Schweinfurt (Schweinfurt) und Bad Windsheim (Windsheim) durch den Mainzer Erzbischof Adolf I. von Nassau und den Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn ein Vertrag geschlossen.
Aufgrund der Uneinigkeiten, welche Lehen Bischof Gerhard von Schwarzburg vom Hochstift Würzburg erhalten soll, trifft der Bischof mit den Fürsten und Herren von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) eine Einigung. Diese soll dem Landfrieden nicht schaden. Worüber nicht entschieden wird, bleibt Mainz und Bamberg vorbehalten. Der Vertrag kommt allerdings nicht zum Einsatz. Aufgrund dessen wird durch den Erzbischof von Mainz, Adolf I. von Nassau und dem Bischof von Bamberg, Lamprecht von Brunn, zwischen Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Nürnberg (Nuremberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Bad Windsheim (windsheim) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ein neuer Vertrag geschlossen.
Der Vetrag zwischen Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt, Bad Windsheim und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg besagt, dass alle Parteien vertragen, die Gefangenen auf beiden Seiten frei und alle Schatzungen und unbezahlte Gelder erlassen sind. Bischof Gerhard von Schwarzburg hat die vier Städte Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt und Bad Windsheim eingenommen. Diese zahlen ihm gemeinsam 4000 Gulden. Der Bischof bestätigt ihnen die Zahlung. Damit sind die Uneinigekeiten zwischen den Städten und dem Bischof geklärt. Wenn jemand dem Vertarg nicht folge leistet, soll dieser nicht in Kraft treten. Der Bischof darf nicht Gebrauch von seiner Einigung mit den Fürsten und Herren machen. Als Rothenburg (Rottenburg) ihren Anteil an den 4000 Gulden bezahlt, ist die Stadt frei von dem Vertrag. Der Bischof ist nicht mehr zuständig für die Lehen, das Erbe und das Leibgedinge Rothenburgs, sowie das Weingeld Nürnbergs (Nuremberg). Wenn die Bürger Rothenburgs von dem Bischof Lehen erhalten möchten, dürfen sie diese empfangen.
Hermann von Reckrodt (Herman von Reckrod) wird mit dem Hochstift Würzburg vertragen. Er soll zu Reckrod (Reckrod) ein Lehen im Wert von 650 Gulden empfangen und zu Lehen des Hochstifts tragen.
Bischof Johann von Egloffstein, die Burggrafen von Nürnberg Johann III. und Friedrich VI./I. von Hohenzollern und die Rothenburger (die von Rottenburg) einigen sich. Es wird festgehalten, wie mit den eingenommenen Schlössern Herbolzheim (Haboltzheim), Endsee (Entsehe), Nordenbeg (Nortemberg), Lienthal und Gammesfeld (Gamesfeld) vorgegangen wird und wie Bebeauung, Hausrat, Hilfe, Brandschatzung und Gefangenen gehandhabt werden.
Nach dem Tod von Peter Haberkorn (patter haberkerns) kommt es zwischen seinen Söhnen, Konrad, Peter und Michael Haberkorn (Contzen, pettern vnd michaeln haberkern gebrudern seinen sonen), und den Dörfern Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Tungersheim) zum Zerwürfnis über die Zinsen und die Einhaltung der Baulast. Das Domkapitel zu Würzburg nimmt sich der Sache der Dörfer an. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien, um eine Fehde zu verhindern. Er bestimmt, dass das Domkapitel den Brüdern, ihren Schwägern und ihren Erben für die verschriebene Hauptsumme, über die genannten Dörfer und die entstandenen Unannehmlichkeiten, 2100 Rheinische Gulden zu einer bestimmten Frist zu zahlen hat. Für die Dauer dieser Frist erhalten die Brüder die Kellerei (kellerei zu Carlstat ), das Amt sowie die Stadt Karlstadt selbst (stat vnd ambt Carlstat). Diese werden von dem Domkapitel im Rahmen einer Verpfändung durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg für sie verwaltet.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet die Auseinandersetzungen zwischen dem Markgrafen Jakob I. von Baden (Jacob Marggraue zu Baden) und dem Schwäbischen Bund (gemaine Reich stat der verainigung zu schwaben).
Hartwig Knot (hartwig knot ) trägt einen Halbteil des Getreide- und des Weinzehnts zu Reckertshausen (Reckershausen) als Mannlehen von Bischof Gottfried, Schenk von Limpurg. Diese werden an den Hofmeister Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Fuchsen seinem hofmeister) verliehen. Sein Sohn Heinrich Knot (sein Son Heintz knot) und seine Ehefrau Ostara Knot (sein aufrawe ostergilt) fordern von diesem 300 Gulden für die Anerkennung der Mannlehen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien. Georg Fuchs zu Schweinshaupten ist gewzungen innerhalb eines Jahres die 300 Gulden auszuzahlen, im Gegenzug bleiben ihm die Lehen erhalten.
Die Grafen, Herren und Ritter zu Franken (Franken) beschließen eine Einigung, welche auch "Verständnis" genannt wird. Diese beinhaltet, dass sie sich gegenseitig unterstützen und alte Rechte und Freiheiten beibehalten werden. Dies sprechen sie mit Bischof Johann von Grumbach ab. Sie einigen sich auf gegenseitige Unterstützung in folgenden Fällen: 1) Eine Person erhält nicht dem alten Recht entsprechende Lehen und kann diesen Missstand nicht mehr durch seinen Lehensbrief bezeugen; 2) Jemand wird, entgegen dem alten Gesetz, genötigt Dienste zu erbringen und Pflichten nachzugehen; 3) Dem alten Recht widersprechend werden einer Person und deren Anhängern Steuern und Schatzungen auferlegt; 4) Einer Person wird ihr Schloss oder ihre Stadt widerrechtlich entzogen; 5) Jemand wird während einer Fehde gefangen genommen.
Es kommt zu Uneinigkeiten zwischen Johann Reuschen, der auch Geupel genannt wird (Reuschen hans Geupel gnant), dem Propst und dem Kloster Wechterswinkel (closter Wechterswinkel). Johann Reuschens Anwalt, Nikolaus Wertwein (anwalt Clausen wertweins), schlichtet und verträgt die beiden Parteien. Johann Reuscher erhält von der anderen Partei 55 Gulden als Entschädigungszahlung.