Johann Rieter der Ältere (Hans Ritter der elter), Bürger aus Nürnberg (Nuremberg), verleiht 2.000 Schafe und 600 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Es wird eine Urkunde über die Verpfändung und dem Umgang mit dem Schafsbestand aufgesetzt.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Bischof Lorenz von Bibra bestätigt den Meistern und der Bruderschaft der Seiler erneut ihre Freiheit. Zudem bestimmt er jeweils einen Meister von Haßfurt (Hasfurt), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnertstadt (Munerstat) und Ebern (Ebern).
Bischof Lorenz von Bibra erlässt am 8. Juli eine Bestimmung für die Diener, Bürger und Kannengießer Würzburgs (wirtzburg). Diese besagt, dass es nur ihm zusteht, in den Städten, Märkten und Dörfern des Hochstifts Würzburg nach Salpeter zu suchen, zu graben und dieses zu sieden. Falls dabei Schäden entstehen, wird er dem Geschädigten von zehn Zentner einen Zentner geben und pro Zentner achteinhalb Gulden zahlen. Niemand soll Salpeter verkaufen, das über acht oder zehn Pfund zu Schwarzpulver verarbeitet wird. Für die Händler gibt es eine Befreiung vom Reisdienst, der Wache, der Wochengeldsteuer und der Bede.
Es ist festgeschrieben, dass man den Salpetergräber graben lassen soll. Dennoch gibt es Vorgaben, wie damit umgegangen wird, wenn dabei Schäden entstehen. Zudem muss er die Löcher, die beim Graben entstehen wieder füllen.
Bischof Lorenz von Bibra bestätigt die Seilerordnung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlaubt dem Pulvermacher Georg Burkhäuser (Jorgen Burkheusern), auf Widerruf, Salpeter im Hochstift Würzburg zu suchen, sieden und herzustellen. Jedoch dürfen dabei das Hochstift und dessen Untertanen keinen Schaden erfahren. Die Stellen, an denen er gegraben hat, muss er eigenständig wieder schließen und reinigen. Zudem hat er das Salpeter jederzeit dem Bischof zum Kauf anzubieten und zuverkaufen.
Bischof Friedrich von Wirsberg bestätigt die Seilerordnung.