Herr Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfrid von Hohenlohe zu Brauneck) verkauft seine Leute, Güter, Zinsen, Gülte, Rechte und Gerichtsrecht in der Iphöfer Vorstadt (zu Iphouen in der vorstat) und zu Frickenhausen am Main (Frickenhausen) an Bischof Otto von Wolfskeel für 2300 Pfund Heller.
Die Äbtissin und der Konvent des Klosters Holzen im Bistum Augsburg besitzen etliche Güter, Zinsen und Gefälle zu Iphofen (Jphouen). Sie verpflichten sich, Bischof Gerhard von Schwarzburg diese nicht ohne seine Einwilligung zu verändern.
Bischof Johann von Brunn nimmt 5000 Gulden von Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) und verschreibt ihm im Gegenzug die Stadt und das Amt Iphofen (Jphouen) mit all seinen Gefällen und Nutzungen. Die Öffnung und die Erbhuldigung sind ausgenommen. Er löst die Verschreibung allerdings schon im nächsten Jahr wieder ab. Dazu leihen ihm Johann von Seldeneck der Ältere (Hanns von Seldenck der elter) und sein Sohn Johann von Seldeneck der Jüngere (Hanns der Junger sein sun) 3000 Gulden. Für diese 3000 Gulden verschreibt ihnen Bischof Johann einen jährlichen Zins von 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen.
Die Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Iphouen) verpflichten sich, Reinhard von Uffenheim (Rainhart von Vffickhaim) jährlich 200 Gulden zu bezahlen für die Hauptsumme von 3000 Gulden, die ihm Bischof Johann von Brunn schuldet, bis die Hauptsumme abgelöst ist. Der Dechant und das Kapitel lösen die Hauptsumme ab und bringen die 200 Gulden jährlichen Zins an sich. Darüber gibt es laut Fries allerdings keine Verschreibung.
Bischof Johann von Brunn nimmt 300 Gulden von Friedrich Pfeufelmann (Fritz pfeufelman), seinem Schultheiß zu Iphofen (Jphouen) und setzt ihm dafür auf Wiederlösung das Kaufhaus zu Iphofen ein, mit seinen Stadtgeldern, Zinsen, Gülte und anderen von den Brattischen und Fleischbänken.
1525 wird das Ägidienkloster in Nürnberg (Nurenberg) aufgelöst. Der Abt und der Konvent erhalten ein jährliches Deputat vom Rat. Die Nutzungen und Gefälle des Klosters kommen an das Spital. Bischof Konrad von Thüngen lässt den bereits genannten Zehnt, Hof, Zinsen, Gülte und andere Gefälle in Iphofen (Iphouen) durch den dortigen Amtmann Georg von Gnodstadt (Georg von Gnotstat) im Namen des Stiftes einnehmen. Er verkündet, dass diese Dinge dem Kloster zurückgegeben werden sollen, sofern der Abt und der Konvent wieder den Habit annehmen und nach den klösterlichen Bullen und Edikten leben.
Bischof Konrad von Thüngen kauft eine Behausung zu Jagstberg von Leonhard Beck (Linhart Beck) und eine von Johann Stauch (Hanns Stauch). Einige Jahre später kauft Bischof Konrad etliche Gülte und Zinsen in Jagstberg und seinem Amt. Von Johann Habri (Johan habri), Vikar vom S. Marien Magdalenen Altar im Stift Haug, kauft er für 34 Gulden die Gülte und Zinsen, die bisher dieser Vikarie gehört haben.
Johann von Ostheim (hans von Osthaim) als Stellvertreter von Margaretha von Bastheim (Margaretha von Basthaim), Valentin von Merlau (Valtin von Merlaw) und sein Bruder, der Schultheiß zu Fulda Heinrich von Merlau (Haintz Merlaw) sowie Achatz von Eich (Achatz von Eich) als Vormund des Franz von Griechskuchen (Frantz von Griechskuchen), die Brüder Johann, Georg und Christoph Groß von Christan zu Swarendorff (Hans Jorg vnd Christoff die grossen von Cristans), Wolf von Fulbach zu Elensdorff (Wolff von Fulbach) und Moritz und Hartung von Stein zu Ostheim (Moritz vnd hartung vom Stain zu Osthaimb) schreiben an Bischof Konrad von Bibra. Philipp von Herbilstatt (Philip von Herbilstat) hinterlässt 100 Gulden Zins von 2000 Gulden in Gold auf der Steuer zu Würzburg (Wertzb) und 50 Gulden Zins von 1000 Gulden Hauptsumme auf der Steuer zu Königshofen im Grabfeld (Konigshouen In grabfeldt). Die 2000 Gulden samt der 100 Gulden Zins sollen zum zweiten Teil an Valentin und Heinrich von Merlau und zum dritten Teil an Wolf von Fulbach und Moritz und Hartung von Stein gehen. Die 1000 Gulden samt 50 Gulden Zins gehen an Margaretha von Bastheim. Die übrigen Erben verzichten.
Philipp von Thüngen (Philip von Tungen) verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt 150 Gulden jährlichen Zins auf Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten und Gefällen zu Hirschfeld (Hirsfeldt) für 3000 Gulden an Talern. Jeder Taler wird für 8 Gulden gerechnet. Die Summe wird jährlich zu Jacobi bezahlt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Bernhard von Liebenstein (Bernhart von Liebenstain) und seiner Ehefrau Margaretha von Hutten (Margareth von hutten) alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen im Amt Jagstberg (Jagstberg) für 7800 Gulden auf Wiederlösung. Bischof Friedrich von Wirsberg lässt Bernhard das Amt des Amtsmannes übertragen. Ausgenommen sind dabei die geistliche Jurisdiktion, der Landgerichtszwang und weitere Rechte.