Gramschatz (Kramschnit oder Cramschatz) ist ein Forst oder Wald zwischen Würzburg und Arnstein (Arnstain). Jeder Bischof zu Würzburg ist als Grundherr (aigentumbsheren) dafür zuständig, weshalb sich ein angehender Fürst in seinem Eid dazu verpflichten muss, diesen Wald zu hegen und zu bewahren. Die Herren von Grumbach (die von Grumbach) sind die Förster des Waldes und dafür zuständig, diesen vor Schaden und Verwüstung zu behüten sowie dabei zu helfen ihn zu bewahren. Sie tragen ihr Amt vom Hochstift Würzburg als Mannlehen.
Wenn der Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken seinen fürstlichen Aufgang vollzieht, dann soll der Erbtruchsess auf ihn warten, bis sich dieser an den Tisch gesetzt hat. Anschließend soll der Erbtruchsess ihm zwei silberne Schüsseln vortragen, welche ihm wiederum der Erbküchenmeister oder der Untertruchsess zuvor überreicht. Der Erbtruchsess empfängt sein Amt von einem Bischof zu Würzburg als Mannlehen.
Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) übergibt Bischof Hermann von Lodeburg die Hube in Kirchaim, die jährlich ein Pfund Heller abwirft, und erhält dieses als Mannlehen zurück.
Das Küchenmeisteramt wird auch Truchsessenamt genannt. Die Grafen von Romrod (die von Runrode) haben früher das Amt vom Stift Würzburg zu Mannlehen empfangen und gehen zurück bis auf Reicholf von Romrod (Reicholf von Runrode). Zu Zeiten von Bischof Berthold von Sternbergs, verlangte dieser von seinen Eltern, dass sie ihm eine Person ihrer Familie für das Truchsessenamt stellten. Als nach über einem Jahr immer noch keiner genannt wurde, wollte Bischof Berthold von Sternberg das Amt an den Diener des Grafen Albrecht (Landgrauen Albrecht), Ludwig von Romrod, verleihen. Dieser durfte allerdings auch mit Erlaubnis des Grafen solch ein Amt nicht annehmen. Daraufhin verlieh der Bischof das Truchsessenamt an den Ritter Seibot von Wallhausen (heren Seiboten von Walhausen ritere). Die Eltern des Reicholf von Romrod verlangten, dass Ludwig aus seinem Dienst entlassen werde. Er kommt nach Würzburg und erhält dann von Bischof Berthold von Sternberg das Truchsessenamt als Erblehen. Seibot von Wallhausen bekommt dafür etwas anderes.
Die Grafen von Flügelau (Grauen von Flügelaw,) tragen in Kirchberg das Schloss und den Kirchsatz mitsamt seinen Zugehörungen als Mannlehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe. Danach bekam es Raban von Kirchberg (Raben von Kirchberg) von den Grafen.
Schloss und Stadt Königsberg gehört in alten Jahren den Herren von Henneberg. Zu Fries Zeiten hängt noch ein Wappen der Henneberger am Stadttor. Doch trotzdem besitzt das Hochstift Würzburg die geistliche Gerichtsbarkeit, die Landgerichtsbarkeit und die Zentgerichtsbarkeit und etliche Mannlehen über mehrere Jahre. Schloss und Stadt Königsberg gehen von den Grafen von Henneberg aufgrund einer Hochzeit mit der weiblichen Linie an die Herzöge von Stettin über. Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibor zu Stetin und Pomern) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg das genannte Schloss und die genannte Stadt für 21.000 Gulden. Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt ihm zunächst 3000 Gulden.
Wenn aber die Tochter Graf Phillips III. von Rieneck (Graue Philipsen) keinen Grafen heiratet, oder er keine Tochter als Nachkommen hat, soll das Erbtruchsessenamt an die Grafen Anton von Eisenburg (Graue Antoni von Eisenberg) und Rüdiger von Eisenburg (Rudigen) als Mannlehen übertragen werden.
Angeblich sind die Herren von Hohenlohe ( heren von Hohenlohe) Erbtruchsessen des Stifts Würzburg und des Herzogtums Franken gewesen. Von den Älteren ist gesagt worden, dass die Grafen von Rieneck (Grauen von Rienek) die Erbtruchsessen gewesen sein sollen und sich deshalb auch über Amtsangelegenheiten, Gefälle und Nutzungsbedingungen mit dem Stift gestritten. Bischof Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) haben es vertreten und sich mit Graf Philipp III. von Rieneck geeinigt. Die Grafen von Rieneck erhalten das Amt als Mannlehen, das auch an die Ehemänner der Töchter übergeben werden kann. So sollen die von Rieneck bis auf ewige Zeit Erbtruchsessen des Stifts und des Herzogtums sein und das Amt mit seinen Rechten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten von einem Herr zu Würzburg empfangen, tragen und verdienen.
Daraufhin hat Graf Philipp III. von Rieneck (Graue Philips von Rieneck) das Truchsessenamt von Bischof Konrad von Bibra empfangen und eine schriftliche Bestätigung bekommen.
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.